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   BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12   

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BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12 (https://dejure.org/2013,15605)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 StR 195/12 (https://dejure.org/2013,15605)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 (https://dejure.org/2013,15605)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Protokollierung Gesprächen, die auf eine Verständigung abzielen (Umfang der Protokollierung); revisionsrechtliche Rüge der fehlenden Protokollierung (Begründungsanforderungen, Beruhen des Urteils auf fehlenden Protokollierung)

  • lexetius.com

    StPO §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a Satz 2, 344 Abs. 2 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Protokollrüge bei Nichterfassung des Inhalts außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer bloßen Protokollrüge Stützen der Verfahrensrüge auf fehlende Wiedergabe des Inhalts von außerhalb der Verhandlung geführten Verständigungsgesprächen im Hauptverhandlungsprotokoll

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Protokollrüge bei Nichterfassung des Inhalts außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4; StPO § 273 Abs. 1a
    Unzulässigkeit einer bloßen Protokollrüge Stützen der Verfahrensrüge auf fehlende Wiedergabe des Inhalts von außerhalb der Verhandlung geführten Verständigungsgesprächen im Hauptverhandlungsprotokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertrauen ist gut, Kontrolle (durch den BGH) ist besser

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Protokollrüge bei unzureichender Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Dokumentationspflicht beim Deal im Strafprozess (§ 257c StPO)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der Deal im Strafprozess bleibt ein Problemfall

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 310
  • NJW 2013, 3046
  • NStZ 2013, 667
  • StV 2013, 677
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Sie sind Elemente eines einheitlichen Konzepts (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067 f., Tz. 96 f.).

    Alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sollen nicht nur darüber informiert werden, ob solche Erörterungen stattgefunden haben, sondern auch darüber, welche Standpunkte gegebenenfalls von den Teilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1065, Tz. 85; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Das Fehlen der Protokollierung ist ein Rechtsfehler des Verständigungsverfahrens (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1067, Tz. 97); er wird durch das Protokoll der Hauptverhandlung bewiesen.

    b) Ein Mangel des Verfahrens an Transparenz und Dokumentation der Gespräche, die mit dem Ziel der Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurden, führt - ebenso wie die mangelhafte Dokumentation einer Verständigung - regelmäßig dazu, dass ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler nicht auszuschließen ist (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1067, Tz. 97).

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verfahren eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sollen nicht nur darüber informiert werden, ob solche Erörterungen stattgefunden haben, sondern auch darüber, welche Standpunkte gegebenenfalls von den Teilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG aaO NJW 2013, 1058, 1065, Tz. 85; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

  • BGH, 13.07.2011 - 4 StR 181/11

    Unzulässige erhobene Rüge der Verletzung des § 52 Abs. 2 und 3 StPO

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Zwar ist eine Verfahrensrüge im Allgemeinen unzulässig, wenn sich dem Revisionsvorbringen nicht die bestimmte Behauptung entnehmen lässt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, sondern nur, dass er sich aus dem Protokoll ergebe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 4 StR 181/11, StV 2012, 73).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    a) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen im Sinne der §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung gewesen ist, und gegebenenfalls deren wesentlichen Inhalt (vgl. dazu auch Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12
    Nach dem Rechtsgedanken des § 300 StPO, der auf die Auslegung von Verfahrensrügen entsprechend angewendet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 u.a., BVerfGE 112, 185, 211), schadet es nicht, dass der Beschwerdeführer nur auf § 257c StPO verweist, denn die Regelungen der §§ 243 Abs. 4 Satz 2, 273 Abs. 1a Satz 2 StPO betreffen das Verfahren auf dem Weg zu einer Verständigung im Sinne von § 257c Abs. 3 StPO.
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Mehrdeutiges Vorbringen führt zur Unzulässigkeit der Rüge (BeckOK-StPO/Wiedner, StPO, 21. Edition, § 344 Rn. 40 ff.; differenzierend Norouzi, NStZ 2013, 203, 205 f.), soweit nicht durch Auslegung ein eindeutiges Ergebnis zu erzielen ist (Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 312).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Wie der Senat bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 10. Juli 2013 (2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314) näher ausgeführt hat, will das Gesetz die Transparenz der Gespräche, die außerhalb der Hauptverhandlung geführt werden, durch die Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts in der Verhandlung für die Öffentlichkeit und alle Verfahrensbeteiligten, insbesondere aber für den Angeklagten herbeiführen.

    Für die Entscheidung des Angeklagten, die meist mit der Frage nach einem Geständnis in der Hauptverhandlung verbunden wird, ist es von besonderer Bedeutung, ob er über die Einzelheiten der in seiner Abwesenheit geführten Gespräche nur zusammenfassend und in nicht dokumentierter Weise von seinem Verteidiger nach dessen Wahrnehmung und Verständnis informiert wird, oder ob ihn das Gericht unter Dokumentation seiner Mitteilungen im Protokoll der Hauptverhandlung unterrichtet (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; anders wohl BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, 419 und Schneider, NStZ 2014, 252, 253).

  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    StPO: Nachweis der Verständigungsmitteilung

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich um eine unzulässige Protokollrüge handelt (so BGH, Urteil vom 3. November 2022 - 3 StR 127/22 Rn. 9 mwN; aA BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14 Rn. 8; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 7; offen nunmehr BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 56/22 Rn. 21).

    Denn die - von der Revision in der Sache unbeanstandete - Mitteilung ist damit ihrem Inhalt nach (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 8) in einer Weise protokolliert, die dem Revisionsgericht die effektive Kontrolle ermöglicht.

    Nach der Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist von vornherein auszuschließen, dass das Urteil auf einer unzureichenden Protokollierung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; anders hingegen BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 13 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 56/22 Rn. 18 f.).

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO eine Erörterung, die vor der Eröffnung des Hauptverfahrens stattgefunden hat (§ 202a StPO), nach Beginn der Hauptverhandlung nicht bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, so ergibt sich aus dem Schweigen des Protokolls kein zusätzlicher Rechtsfehler; im Gegenteil gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 312 f.; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).

    Aus den dargelegten Erwägungen kann die Frage, ob die Fähigkeit des Angeklagten zu autonomer Willensbildung über sein weiteres Prozessverhalten auf einer tragfähigeren Grundlage beruht, wenn er nicht nur von seinem Verteidiger zusammenfassend und in nicht dokumentierter Weise nach dessen Wahrnehmung und Verständnis informiert wird, sondern durch das Gericht durch Mitteilung in der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314 und vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 603), nicht allgemeingültig beantwortet werden.

  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14

    Mitteilung über den Inhalt von Verständigungsgesprächen (Mitteilungspflicht bei

    Zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle ist die Mitteilung des Vorsitzenden hierüber gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 f.).

    Zu dem gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mitzuteilenden Inhalt der Erörterungen gehört dann auch, welche Standpunkte von den Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 217; Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313).

    Deshalb kann das Beruhen des Urteils auf einem solchen Verfahrensfehler nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313 f.; Schmitt aaO S. 408).

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    b) Es kann offen bleiben, ob die danach allein zu prüfende Rüge, aus dem Protokoll lasse sich die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO nicht erkennen, - wie für "Protokollrügen" regelmäßig angenommen (etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 734/77) - bereits unzulässig oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310).

    bb) Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 10. Juli 2013 (2 StR 195/12, BGHSt 58, 310) die Auffassung vertreten hat, dass das Prozessverhalten des Angeklagten durch das Fehlen einer Dokumentation im Protokoll beeinflusst und ein Beruhen des Urteils auf dem Protokollierungsfehler nicht ausgeschlossen werden könne, vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Ein Angeklagter, der an Erörterungen der Richter, Verteidiger und Vertreter der Staatsanwaltschaft im Beratungszimmer nicht beteiligt war, dem die für das Verständigungsverfahren vorgesehenen Informationen über den wesentlichen Inhalt der Erörterungen (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht protokollfest (§ 273 Abs. 1 Nr. 1a StPO) erteilt wurden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, NJW 2013, 3046, 3047 f., für BGHSt bestimmt) und der nach der Urteilsverkündung vom Gericht nicht qualifiziert über seine Rechtsmittelmöglichkeit belehrt wurde (§ 35a Satz 3 StPO), ist besonders schutzwürdig.
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Dieses Urteil hat der Senat mit Urteil vom 10. Juni 2013 - 2 StR 195/12 (BGHSt 58, 310 ff.) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Dies gilt auch für die in § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO normierte Pflicht zur Protokollierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15, juris Rn. 9 ff.; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 4 Rn. 11 ff.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 12 ff.; aA BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354; Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 9 ff.; s. auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 138 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 273 Rn. 12c, § 344 Rn. 26a; Radtke, NStZ 2013, 669 f.; Schneider, NStZ 2014, 252, 255 f.).

    Zum Nachweis eines solchen Verstoßes kann gegebenenfalls das Hauptverhandlungsprotokoll dienen, weil diese Mitteilung gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO nicht nur als solche, sondern auch ihrem Inhalt nach zu protokollieren ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310 Rn. 8; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 139; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 65).

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    (2) Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, dass der Senat in einer früheren Entscheidung das Vorbringen eines Revisionsführers zu § 273 Abs. 1a StPO grundsätzlich bereits dann als den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügend erachtet hat, sofern sich daraus ergibt, dass Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung geführt wurden und eine (mündliche) Mitteilung des Vorsitzenden über deren wesentlichen Inhalt jedenfalls nicht entsprechend § 273 Abs. 1a StPO im Protokoll dokumentiert wurde (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 311 f.).

    Auch der Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Juli 2013 auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Angeklagter "im Einzelfall auch bei fehlerhaftem Hauptverhandlungsprotokoll durch eine ebenso zuverlässige Dokumentation in anderer Weise so unterrichtet wird, dass das Beruhen des Urteils auf dem Protokollierungsfehler ausgeschlossen werden kann" (Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314).

    Aufschluss hierüber gibt im vorliegenden Fall - anders als im Verfahren 2 StR 195/12 - auch nicht der gänzlich abstrakt gehaltene Protokolleintrag vom zweiten Sitzungstag.

  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

  • BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16

    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 339/20

    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Mitteilung des

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

  • BGH, 25.11.2013 - 5 StR 502/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14

    Unzureichende Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche; Beruhen

  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15

    Verstoß gegen die Transparenz- und Dokumentationspflichten bei auf eine

  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19

    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 526/19

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (Umfang; Zielrichtungen; Unterscheidung

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 352/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (nur Gespräche außerhalb der

  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts nach § 243 Abs. 4 S. 1 StPO ;

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 364/15

    Fehlende Mitteilung über ein nicht öffentlich und ohne den Angeklagten geführtes

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

  • KG, 17.06.2019 - 3 Ws (B) 183/19
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