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   BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12   

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https://dejure.org/2013,1322
BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 1 StR 602/12 (https://dejure.org/2013,1322)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei behaupteter Verletzung der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht); Glaubwürdigkeit von Zeugen (richterliche Beurteilung; Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Einwilligung des Betroffenen als Voraussetzung für eine gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit; Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht aufgrund fehlender Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens über einen ...

  • rewis.io

    Revisionsverfahren: Erforderlicher Vortrag bei Aufklärungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Begründung der Verfahrensrüge - offenbar für manche Verteidiger doch (zu) schwer? Selbst Klassiker.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Glaubwürdigkeitsgutachten beim BGH - einmal hopp, einmal topp

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Glaubwürdigkeitsgutachten nicht immer notwendig - Revision schwierig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Begründung der Verfahrensrüge - offenbar für manche Verteidiger doch (zu) schwer? Selbst Klassiker.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 672
  • StV 2013, 552
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).

    Das Vorliegen einer entsprechenden Zustimmung der zu begutachtenden Person muss von der Revision dargetan werden (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04).

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Solche Umstände können gegeben sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erinnerungsfähigkeit einer Beweisperson aus besonderen, psychodiagnostisch erfassbaren Gründen eingeschränkt ist oder dass besondere psychische Dispositionen oder Belastungen - die auch im verfahrensgegenständlichen Geschehen selbst ihre Ursache haben können - die Zuverlässigkeit der Aussage in Frage stellen könnten, und dass für die Feststellung solcher Faktoren und ihrer möglichen Einflüsse auf den Aussageinhalt eine besondere, wissenschaftlich fundierte Sachkunde erforderlich ist, über welche der Tatrichter im konkreten Fall nicht verfügt (BGH, Urteil vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN).

    Erst recht bestanden keine Besonderheiten im genannten Sinn darin, dass Gegenstand der Aussage Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Zeugin waren und dass diese zur Zeit der geschilderten Vorfälle in kindlichem bzw. jugendlichem Alter war (vgl. BGH, aaO, NStZ-RR 2006, 241).

  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Danach müssen die notwendigen Angaben zum Verfahrensgeschehen so umfassend sein, dass dem Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten die Beurteilung ermöglicht wird, festzustellen, ob der behauptete Verfahrensverstoß vorliegt (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 344 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Um dem zu entsprechen, muss bei einer auf die Verletzung von § 244 Abs. 2 StPO gestützten Rüge regelmäßig angegeben werden, welche Umstände das Tatgericht zu weiterer Aufklärung hätten drängen müssen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690, 691; Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - entgegen der Erwiderung der Revision vom 27. Dezember 2012 - zutreffend aufgezeigt hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die gesetzlich nicht geregelte Untersuchung von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit einer Einwilligung der Betroffenen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - 4 StR 201/89, BGHSt 36, 217, 219; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 81c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie auch hier - zugleich Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51, 52).
  • BGH, 12.01.2024 - 1 StR 411/23
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 und vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04) einen Sachvortrag zur Einwilligung der zu begutachtenden Person in die Untersuchung für erforderlich gehalten hat, hält er hieran jedenfalls für die Fälle, in denen das Tatgericht den Antrag auf Begutachtung wegen eigener Sachkunde abgelehnt hat, aus den Gründen der Beschlüsse des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2014 (3 StR 208/14 Rn. 4) und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2021 (4 StR 517/20 Rn. 6) nicht fest.
  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 504/18

    Rohmessdaten, Überprüfbarkeit, Plausibilitätsprüfung, VerfG Saarland

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2013 -1 StR 602/12).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Zwar bedarf es hierfür - was die Revision auch nicht verkennt - grundsätzlich des Vortrags der Einwilligung der zu begutachtenden Person in die beantragte Untersuchung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 mwN).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    aa) Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die den behaupteten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532 f. jeweils mwN).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).

    Die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243 und vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173).

  • OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14

    Sexueller Gefangenenmissbrauch, Liebesverhältnis

    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofes (vgl. BGH, NStZ 2013, 672) nämlich das Vorliegen der erforderlichen Zustimmung der zu begutachtenden Person zur Begutachtung darzutun.
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die den behaupteten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht im Sinne einer vorweggenommenen Schlüssigkeitsprüfung ohne Rückgriff auf die Akten beurteilen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, NStZ 2014, 532 f. jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    b) Es kann dahinstehen, ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die Rüge, das Landgericht habe bei der Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Gutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Zeugin M. und zur Glaubhaftigkeit ihrer Angaben gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 StPO verstoßen, schon deshalb unzulässig ist, weil zu einer Einwilligung der Zeugin in eine Exploration nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Der Generalbundesanwalt vertritt in seiner Antragsschrift vom 28. Mai 2014 unter Bezugnahme auf den Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2013 (1 StR 602/13, NStZ 2013, 672; s. etwa auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, StV 2013, 73, 74) die Auffassung, die Rüge des Angeklagten, das Landgericht habe seinen Antrag auf aussagepsychologische Begutachtung einer ihn belastenden Zeugin rechtsfehlerhaft wegen eigener Sachkunde abgelehnt, sei bereits unzulässig, weil dem Rügevorbringen nicht entnommen werden könne, ob die Zeugin die Zustimmung zu ihrer Untersuchung (§ 81c Abs. 1 StPO) erklärt habe.
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16

    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an

    Es kann dahinstehen, ob die Rüge, die Strafkammer habe bei der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich zweier Zeugen gegen Verfahrensrecht verstoßen, deshalb nicht zulässig erhoben ist, weil dem Vorbringen nicht entnommen werden kann, dass die Zeugen mit ihrer Untersuchung einverstanden gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 1 StR 284/04; dagegen BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 3 StR 208/14, NStZ 2015, 299 mwN).
  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 236/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 502 Js 2879/18
  • KG, 12.06.2013 - 3 Ws (B) 202/13

    Entbindung, Hauptverhandlung, Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, Verteidiger

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2015 - 3 (5) Ss 724/14

    Asperger-Syndrom - Ablehnung der Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens

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