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   BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13   

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https://dejure.org/2013,17052
BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,17052)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,17052)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,17052)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 261 StPO
    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Verfahrensrüge bei Darstellung eines verständigungsbasierten Geständnisses in den Urteilsgründen trotz tatsächlich nicht stattgefundener Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes i.S.d. § 261 StPO aufgrund der Bezugnahme eines Urteils auf ein vermeintlich nicht stattgefundene Verständigung i.S.d. § 257c StPO

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Verfahrensrüge bei Darstellung eines verständigungsbasierten Geständnisses in den Urteilsgründen trotz tatsächlich nicht stattgefundener Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 261
    Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes i.S.d. § 261 StPO aufgrund der Bezugnahme eines Urteils auf ein vermeintlich nicht stattgefundene Verständigung i.S.d. § 257c StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 727
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13
    Die Überprüfung eines verständigungsbasierten Geständnisses unterliegt grundsätzlich nicht strengeren Anforderungen, als sie an eine Beweisaufnahme in der nach herkömmlicher Verfahrensweise geführten Hauptverhandlung nach Abgabe eines Geständnisses zu stellen wären (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1063 Rn. 71).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Zwar sind, wenn sich die Angeklagten - wie hier - auf der Grundlage einer Absprache geständig einlassen, an die Überprüfung dieser Einlassungen und deren Darlegung im Urteil regelmäßig keine strengeren Anforderungen zu stellen als bei einem in herkömmlicher Verfahrensweise abgegebenen Geständnis (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1063, Tz. 71; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13); es gibt auch keine forensische Erfahrung dahin, dass bei einem Geständnis im Rahmen einer Verständigung regelmäßig mit einer wahrheitswidrigen Selbstbelastung zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12, NStZ 2012, 584).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Dabei sind, wenn sich der Angeklagte - wie hier - auf der Grundlage einer Absprache geständig eingelassen hat, an die Überprüfung dieser Einlassung und deren Darlegung im Urteil regelmäßig keine strengeren Anforderungen zu stellen als bei einem in herkömmlicher Verfahrensweise abgegebenen Geständnis (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 209 Rn. 71; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13, NStZ 2013, 727; siehe auch Landau, NStZ 2014, 425, 430; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rn. 17 f. mwN; aA Schneider, NStZ 2014, 192, 193 f.).
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25350
BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13 (https://dejure.org/2013,25350)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2013 - 1 StR 234/13 (https://dejure.org/2013,25350)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 1 StR 234/13 (https://dejure.org/2013,25350)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO
    Verständigung (Belehrung des Angeklagten über Folgen des Abweichens des Gerichts von der Verständigung: Einzelfall des ausgeschlossenen Beruhens des Urteils auf fehlenden Belehrung nach einer gescheiterten Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Geständnis bei Entfallen der Gerichtsbindung an Verständigung begründet keine Belehrungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 727
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
    Damit ist die Revision ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, auch solche Umstände vorzutragen, die ihrem Vorbringen erkennbar zuwider laufen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 240).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
    Auch wenn häufig ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler bei verfassungskonformer Gewichtung dieses Mangels nicht auszuschließen sein wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a.), bleibt die Rüge hier erfolglos:.
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Solches ergibt sich auch aus der Verweisung auf die anderen Rügen - ungeachtet der sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Verpflichtung zum geordneten und für jede einzelne Rüge zusammenhängenden Vortrag, um den Revisionsvortrag aus sich heraus verständlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 StR 234/13) - nicht.
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