Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.2013

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13   

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https://dejure.org/2013,33246
BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13 (https://dejure.org/2013,33246)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2013 - 1 StR 386/13 (https://dejure.org/2013,33246)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 1 StR 386/13 (https://dejure.org/2013,33246)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 257c StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 29 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt geführter Vorgespräche; Besorgnis der Befangenheit bei Ausschluss eines Verteidigers); Revisibilität einer unterlassenen Entscheidung über einen Zwischenrechtsbehelf

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit von getrennten Vorgesprächen des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten in Bezug auf verfahrensbeendende Absprachen

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflicht bei der Verweigerung der Teilnahme eines Verteidigers an einem durch den Vorsitzenden geführten Gespräch über eine Abtrennung des Verfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit von getrennten Vorgesprächen des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten in Bezug auf verfahrensbeendende Absprachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflicht bei der Verweigerung der Teilnahme eines Verteidigers an einem durch den Vorsitzenden geführten Gespräch über eine Abtrennung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafprozess: Vorgespräche mit allen Beteiligten sind jederzeit ausserhalb des Hauptverfahrens möglich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sondierungsgespräche - der Inhalt gehört in die Hauptverhandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatgericht darf das Verfahren betreffende Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten zunächst getrennt führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 168
  • NStZ-RR 2016, 130
  • StV 2014, 513
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
    Selbst bei der Vorbereitung einer - hier ohnehin nicht vorliegenden - möglichen verfahrensbeendenden Absprache dienenden Gesprächen sind derartige Vorgespräche nicht ausgeschlossen (BT-Drucks. 16/12310 S. 9 und 12; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065 (Rn. 82)).

    Diesen Gesprächsinhalt habe der Vorsitzende anschließend in der Hauptverhandlung mitgeteilt (zu nicht den gesetzlichen Regelungen über die Verständigung unterfallenden Gesprächen über die Organisation und Durchführung des Verfahrens vgl. BVerfG aaO, NJW 2013, 1058, 1065 (Rn. 84)).

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen eine eventuelle Verständigung betreffende Vorgespräche nicht stets mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten zugleich geführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72 f.).

    Selbst wenn der Ausschluss des Verteidigers des Angeklagten von dem außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräch über eine Verfahrenstrennung ursprünglich geeignet gewesen sein sollte, berechtigtes Misstrauen gegen die Unbefangenheit der abgelehnten Richter zu begründen, wäre dieses durch den Inhalt von deren dienstlicher Erklärungen über das Gespräch sowie durch die Mitteilung des Vorsitzenden darüber in öffentlicher Hauptverhandlung ausgeräumt worden (vgl. zu der entsprechenden Bedeutung dienstlicher Stellungnahmen BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701; und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72).

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

    Auszug aus BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
    Vom maßgeblichen Standpunkt eines vernünftigen Ablehnenden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschluss vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350) war daher kein Grund für Zweifel an der Unbefangenheit der Richter mehr gegeben.
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
    Selbst wenn der Ausschluss des Verteidigers des Angeklagten von dem außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräch über eine Verfahrenstrennung ursprünglich geeignet gewesen sein sollte, berechtigtes Misstrauen gegen die Unbefangenheit der abgelehnten Richter zu begründen, wäre dieses durch den Inhalt von deren dienstlicher Erklärungen über das Gespräch sowie durch die Mitteilung des Vorsitzenden darüber in öffentlicher Hauptverhandlung ausgeräumt worden (vgl. zu der entsprechenden Bedeutung dienstlicher Stellungnahmen BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701; und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72).
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
    Selbst wenn der Ausschluss des Verteidigers des Angeklagten von dem außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräch über eine Verfahrenstrennung ursprünglich geeignet gewesen sein sollte, berechtigtes Misstrauen gegen die Unbefangenheit der abgelehnten Richter zu begründen, wäre dieses durch den Inhalt von deren dienstlicher Erklärungen über das Gespräch sowie durch die Mitteilung des Vorsitzenden darüber in öffentlicher Hauptverhandlung ausgeräumt worden (vgl. zu der entsprechenden Bedeutung dienstlicher Stellungnahmen BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701; und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Auszug aus BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13
    Zwar lässt sich der Revisionsbegründung noch die erforderliche (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 272/01, NStZ 2002, 429, 430 mwN) Beanstandung (§ 238 Abs. 2 StPO) der Fortsetzung der Zeugenvernehmung entnehmen.
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    (1) Die ursprünglich für das Verfahren gegen die Angeklagten und E. zuständige Strafkammer war weder durch den Grundsatz des fairen Verfahrens noch durch sonstige Regelungen des Verfassungs- oder des Strafverfahrensrechts gehindert, das Verfahren betreffende Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten getrennt zu führen (siehe nur BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 386/13, StV 2014, 513 mwN).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

    Gerade in Umfangsverfahren wie dem vorliegenden kann eine Verständigung mit nur einzelnen Angeklagten unter dem Aspekt der Verfahrensökonomie im Wesentlichen wertlos sein, im Gegenteil sogar gewisse Gefahren für den Bestand des Urteils in sich bergen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 386/13, NStZ 2014, 168 mwN; vgl. KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, aaO, § 257c Rn. 11; Schneider, NStZ 2014, 252, 261).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    c) Soweit der Senat in verschiedenen Entscheidungen, auf die sich die Revision bezieht, auch von einer Mitteilungspflicht zu der Frage ausgeht, auf wessen Initiative es zu dem Verständigungsgespräch gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 und vom 18. Dezember 2014 - 1 StR 242/14; enger hingegen noch Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 386/13, NStZ 2014, 168 und vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221), hält er hieran aus den oben genannten Gründen nicht fest.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2013 - 4 StR 374/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41597
BGH, 17.12.2013 - 4 StR 374/13 (https://dejure.org/2013,41597)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2013 - 4 StR 374/13 (https://dejure.org/2013,41597)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 (https://dejure.org/2013,41597)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 266a Abs. 1 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StGB
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (fehlender Zusammenhang zwischen Beweisbehauptung und Anklagevorwurf; Anforderung an einen ablehnenden Beschluss); Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährung); Betrug (Schaden: Darstellung und Berechnung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 168
  • StV 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 553/12

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (Beziehung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2013 - 4 StR 374/13
    a) Zwar ist der Ansatz zutreffend, dass eine Hilfstatsache in tatsächlicher Hinsicht (auch) dann bedeutungslos ist, wenn nicht erkennbar ist, warum die Beweisbehauptung den behaupteten Schluss zulässt, wenn also letztlich ein Zusammenhang zwischen der Beweisbehauptung einerseits und dem Anklagevorwurf andererseits fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 553/12, NStZ 2013, 352, 353; LR-Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 220 Fn. 1134 mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt bei Taten nach § 266a Abs. 1 StGB Beendigung erst ein, wenn die Beitragspflicht erloschen ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 11; Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17; vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11 Rn. 4; vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08 Rn. 41 und vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5).

    - 2. Strafsenat: Beschluss vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91 Rn. 6 (tragend); - 4. Strafsenat: Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17 (tragend); vgl. zudem Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5 (nicht tragend); - 5. Strafsenat: Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08 Rn. 41 (nicht tragend).

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    An ihrer bisherigen Rechtsprechung, stattdessen an das Erlöschen der Beitragspflicht anzuknüpfen (so noch zu Abs. 1: BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 11; Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17; vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11 Rn. 4; vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08 Rn. 41 und vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5; zu Abs. 2 Nr. 2: Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11 Rn. 4; Nachweise zu dieser Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. und Literatur im Anfragebeschluss des Senats vom 13. November 2019 Rn. 10), halten der Senat und auch die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht länger fest.
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13, NStZ 2014, 168, 169; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 144 jeweils mwN).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 ARs 1/20

    Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung

    Der beabsichtigten Entscheidung des 1. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (tragend: Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17; nicht tragend: Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5).
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