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   OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13   

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https://dejure.org/2013,19661
OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13 (https://dejure.org/2013,19661)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.2013 - 31 Ss 24/13 (https://dejure.org/2013,19661)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 31 Ss 24/13 (https://dejure.org/2013,19661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verlesung, Protokoll, Strafverfolgungsbehörde,

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs. 2 StPO; § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 261 StPO
    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der Hauptverhandlung im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Sachbeschädigung wegen des Aufbringens von Schriftzügen auf Bildern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der Hauptverhandlung im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Sachbeschädigung wegen des Aufbringens von Schriftzügen auf Bildern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 261
    Verlesung von Protokollen und Vermerken der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 175
  • StV 2013, 742
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung -

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Ein Verstoß hiergegen ist allerdings mit einer Aufklärungsrüge geltend zu machen (vgl. BGH NStZ 1993, 397; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 30; Pauly/Folkert-Hösser a. a. O. Rn. 23), welche hier nicht in zulässiger Form erhoben worden ist, wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Keinesfalls gilt er für entlastende Indiztatsachen (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24 m. w. N.).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BVerfGK 9, 420; BGH NJW 2007, 2274).
  • BGH, 30.04.2008 - 2 StR 132/08

    Beweisantrag (Bescheidungspflicht); Ersetzung von Beweismitteln (gleich sichere

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Mit Ausnahme von Vernehmungen erlaubt das Gesetz also grundsätzlich die Verlesung aller Protokolle und Vermerke über polizeiliche Ermittlungshandlungen (vgl. BGH NStZ 2008, 529; Meyer-Goßner § 256 Rn. 26; Pauly/Folkert-Hösser in Ratke/Hohmann StPO § 256 Rn. 19).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. nur BGH NStZ-RR 2009, 90; Meyer-Goßner § 261 Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BVerfGK 9, 420; BGH NJW 2007, 2274).
  • BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08

    Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Dieser Vortrag war erforderlich, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Verlesung die Vernehmung des Zeugen nur ergänzt oder im Sinne des § 250 Satz 2 StPO ersetzt worden ist (vgl. BGH StraFo 2009, 152; NStZ 1995, 609; Meyer-Goßner § 250 Rn. 12).
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95

    Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll -

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
    Dieser Vortrag war erforderlich, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Verlesung die Vernehmung des Zeugen nur ergänzt oder im Sinne des § 250 Satz 2 StPO ersetzt worden ist (vgl. BGH StraFo 2009, 152; NStZ 1995, 609; Meyer-Goßner § 250 Rn. 12).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15

    Schuldspruchänderung wegen eines offensichtlichen Versehens

    Diese Relativierung ('meist') zeigt, dass der Gesetzgeber auch außerhalb der Routine liegende Vorgänge vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht ausschließen wollte (vgl. auch OLG Celle StV 2013, 742).
  • KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der

    Doch ist damit keine inhaltliche Eingrenzung verbunden (vgl. BGH NStZ 2016, 301; OLG Celle NStZ 2014, 175).
  • LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung von polizeilichen

    Dieser bereits vom OLG Celle, StV 2013, 742 vertretenen Argumentation folgt die Kammer, ohne dass es auf die in der Widerspruchsbegründung aufgeworfene Frage ankommt, ob sich das OLG Celle dabei zu Unrecht auch auf die Entscheidung BGH, NStZ 2008, 529 berufen hat.

    Überzeugender erscheint es, eine derartige Beweiserhebung als möglich - wenn auch nicht zwingend - zu erachten und das Unterlassen einer unter Aufklärungsgesichtspunkten gebotenen (mindestens zusätzlichen) Beweiserhebung, bei § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO also insbesondere die Vernehmung des Ermittlungsbeamten, auf eine Aufklärungsrüge hin zu prüfen (in diesem Sinne auch OLG Celle, StV 2013, 742 [743]).

  • LG Berlin, 19.02.2014 - 254 Js 33/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung von polizeilichen

    Dieser bereits vom OLG Celle, StV 2013, 742 vertretenen Argumentation folgt die Kammer, ohne dass es auf die in der Widerspruchsbegründung aufgeworfene Frage ankommt, ob sich das OLG Celle dabei zu Unrecht auch auf die Entscheidung BGH, NStZ 2008, 529 berufen hat.

    Überzeugender erscheint es, eine derartige Beweiserhebung als möglich - wenn auch nicht zwingend - zu erachten und das Unterlassen einer unter Aufklärungsgesichtspunkten gebotenen (mindestens zusätzlichen) Beweiserhebung, bei § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO also insbesondere die Vernehmung des Ermittlungsbeamten, auf eine Aufklärungsrüge hin zu prüfen (in diesem Sinne auch OLG Celle, StV 2013, 742 [743]).

  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    So können nach der Rechtsprechung auch Observationsberichte (BGH, Beschluß vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15 - NJW 2016, 1601), besondere Methoden der Spurensicherung (PHIDIAS- OLG Celle, Beschluß vom 15. Juli 2013 - 31 Ss 24/13 - NStZ 2014, 175), aber auch ein "Polizeibericht" (BGH, Beschluß vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18 - Juris) oder ein "Tathergangsbericht" (BGH, Beschluß vom 13. April 2015 - 5 StR 110/15 - JR 2016, 261) verlesen werden.
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