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   BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13   

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https://dejure.org/2013,37169
BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13 (https://dejure.org/2013,37169)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2013 - 3 StR 162/13 (https://dejure.org/2013,37169)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 (https://dejure.org/2013,37169)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 111i Abs. 2 StPO; § 54 GVG; § 338 StPO
    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die beweisrechtliche Feststellung; Erforderlichkeit der Ermittlung und Vernehmung der irrenden Person); Absehen vom Verfall wegen entgegenstehender Ansprüche von Verletzten; Entbindung des Schöffen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 1 StPO, § 54 Abs 1 GVG
    Besetzungsrüge im Strafverfahren: Verhinderung des Schöffen in Fällen der Verlegung der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Vorliegens eines von dem Angeklagten durch Täuschung erregten Irrtums gegenüber einem Verfügenden bei Bezahlung mit gefälschten Banknoten

  • rewis.io

    Besetzungsrüge im Strafverfahren: Verhinderung des Schöffen in Fällen der Verlegung der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 338 Nr. 1; GVG § 54 Abs. 1
    Entbindung des Hauptschöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis des Vorliegens eines von dem Angeklagten durch Täuschung erregten Irrtums gegenüber einem Verfügenden bei Bezahlung mit gefälschten Banknoten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Inverkehrbringen von Falschgeld und Betrug: Täuschung des Geldempfängers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Vorlage gefälschter 200-Euro-Scheine an der Supermarktkasse ist regelmäßig von betrugsspezifischer Irrtumserregung auszugehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ich mit Falschgeld zahlen?

  • wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation)

    Betrug in juristischen Standard-Situationen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 75
  • NJW 2014, 1604
  • NStZ 2014, 215
  • NStZ 2014, 696
  • StV 2014, 288
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82

    Schöffe - Verhinderung - Entbindung - Schöffenamt - Hinderungsgrund -

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass von den vorstehenden Maßstäben, nach denen für die Gerichtsbesetzung die Verhinderung eines Schöffen am tatsächlichen und nicht (auch) am ordentlichen Sitzungstag maßgeblich ist, die Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Gerichtsbesetzung bei einer (vorherigen) Entbindung eines am Sitzungstag tatsächlich nicht (mehr) verhinderten Schöffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11) nicht berührt wird.

    An seine Stelle tritt gemäß §§ 49, 77 Abs. 1 GVG derjenige Hilfsschöffe, der an bereitester Stelle auf der Schöffenliste steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 54 Rn. 18).

  • BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen -

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass von den vorstehenden Maßstäben, nach denen für die Gerichtsbesetzung die Verhinderung eines Schöffen am tatsächlichen und nicht (auch) am ordentlichen Sitzungstag maßgeblich ist, die Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Gerichtsbesetzung bei einer (vorherigen) Entbindung eines am Sitzungstag tatsächlich nicht (mehr) verhinderten Schöffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11) nicht berührt wird.

    An seine Stelle tritt gemäß §§ 49, 77 Abs. 1 GVG derjenige Hilfsschöffe, der an bereitester Stelle auf der Schöffenliste steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 54 Rn. 18).

  • BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11

    Falschgeld; Inverkehrbringen; Geldfälschung; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Ein einheitlicher Gesetzesverstoß setzt in der hier gegebenen Konstellation voraus, dass der Täter sich das Geld in der Absicht verschafft, es später abzusetzen, und er diese Absicht später verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011 - 3 StR 51/11, NStZ 2011, 516 f. mwN).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Anders als in Fällen des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB, in denen es bei einem einheitlichen Verschaffungsvorgang an der Absicht wiederholter Tatbegehung fehlen kann (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NJW 2009, 3798), liegt das deliktische Handeln hier allein in der Weitergabe, nicht in dem einheitlichen Verschaffen des Falschgeldes.
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Auch eine natürliche Handlungseinheit ist nicht gegeben, da es an einem dafür erforderlichen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den sich über mehr als drei Jahre hinziehenden einzelnen Handlungen fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, StV 2013, 382, 383 mwN).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Es beanstandet die fehlerhafte Auslegung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 25 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09

    Feststellungen zur Rückgewinnungshilfe (Rückwirkungsverbot); Verfall

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ausnahmefalles, in dem das Gericht von einer Anordnung nach § 111i Abs. 2 StPO absehen durfte oder musste, sind vorliegend nicht ersichtlich (vgl. BTDrucks. 16/700 S. 16; BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09, juris Rn. 4; MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    In diesem Zusammenhang kann etwa eine Rolle spielen, ob der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines anderen verpflichtet war, sich von der Wahrheit der Behauptungen des Täters zu überzeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506, 507; Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich und der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verletzt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; s. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241; BTDrucks. 8/976, S. 66; LR/Gittermann, StPO, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 19 f.).
  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
    Die Verlegung des Beginns einer ordentlichen, gemäß § 45 Abs. 1 GVG bestimmten Sitzung auf einen anderen Tag führt dazu, dass die gemäß § 77 GVG im Voraus für den verlegten ordentliche Sitzungstag bestimmten Hauptschöffen heranzuziehen sind; anders als bei der unzulässigen Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung, zu der gemäß §§ 47, 77 Abs. 1 GVG die zur Mitwirkung berufenen Schöffen aus der Hilfsschöffenliste herangezogen werden, wird hierdurch der Angeklagte nicht seinem gesetzlichen Richter entzogen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1957 - 1 StR 254/57, BGHSt 11, 54 ff.).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

  • BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94

    Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die

  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12

    Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dass sich das Landgericht, das lediglich drei der insgesamt 261 Nutzer als Zeugen vernommen hat, nicht die Überzeugung vom tatsächlichen Vorliegen einer Täuschung bzw. eines Irrtums von Internetnutzern verschaffen konnte und deshalb - obwohl zehn Anzeigeerstatter Zahlungen erbracht hatten - nicht von einem vollendeten Betrug ausgegangen ist, lässt auch erkennen, dass sich das Landgericht der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten zur Feststellung von Täuschung bzw. Irrtum bei gleichförmigen und massenhaften Geschäften nicht bewusst war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); aus jüngerer Zeit: BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, wistra 2014, 97, 98).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    bb) Die Angerufenen, die bei der hinterlassenen Rufnummer zurückriefen, befanden sich im Irrtum über den tatsächlich nicht bestehenden Kommunikationswunsch sowie - jedenfalls in Form eines sachgedanklichen Mitbewusstseins (vgl. dazu BGH, Urteile vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, NJW 2013, 883, 884) - über die Kostenpflichtigkeit des von ihnen getätigten Rückrufs.

    Auch angesichts der großen Zahl von Geschädigten - nach den Schätzungen des Landgerichts, bei der es bereits Sicherheitsabschläge vorgenommen hat, riefen von den 660.000 Personen, die durch ihren Rückruf den Mehrwertdienst ausgelöst hatten, mindestens 80%, mithin 528.000 Personen irrtumsbedingt bei der hinterlassenen Rufnummer an und erhielten auch das erhöhte Entgelt für den Mehrwertdienst berechnet - ist es jedenfalls materiellrechtlich unbedenklich, dass die Strafkammer mit Blick auf die eindeutige Interessenlage und das - jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins - normativ vorgeprägte Vorstellungsbild der Geschädigten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423) nicht mehr Zeugen vernommen hat: Es liegt auf der Hand, dass die Geschädigten den Rückruf bei einer Mehrwertdienstenummer zum Preis von mindestens 98 Cent pro Anruf, für den sie keine sinnvolle Gegenleistung erhielten, unterlassen hätten, wenn sie die Nummer erkannt und alsdann den zutreffenden Schluss gezogen hätten, dass ein Kommunikationswunsch dieses Anrufers nicht bestand.

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Deswegen war das Landgericht befugt, auf das Vorhandensein einer aktiven Firewall indiziell zu schließen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NStZ 2014, 318; vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98 und vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16, ZInsO 2018, 324), zumal da individuelle Leistungsmotive insoweit keine Rolle spielten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Geschädigten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter insbesondere mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2014, Az. 4 StR 430/13; BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils zitiert nach Juris).

    In den Urteilsgründen ist grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter im Urteil mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199 f.; vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).

    Auch aus Indizien kann auf das Vorliegen eines Irrtums geschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216).

  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    a) Ein Irrtum im Sinne des Betrugstatbestandes ist jeder Widerspruch zwischen einer subjektiven Vorstellung (des Getäuschten) und der Wirklichkeit (BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215).

    Danach ist insbesondere der Bereich gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte von als selbstverständlich angesehenen Erwartungen geprägt, die zwar nicht in jedem Einzelfall bewusst aktualisiert werden, jedoch der vermögensrelevanten Handlung als hinreichend konkretisierte Tatsachenvorstellung zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216).

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Fällen mit der Frage beschäftigt, wie in (Massen-)Betrugsverfahren in tragfähiger Weise Feststellungen zum inneren Vorstellungsbild der getäuschten Personen getroffen werden können (vgl. aus sachlichrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 697; Beschluss vom 22. Januar 2012 - 3 StR 285/11, wistra 2012, 315; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil 16 17 18 vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13; vgl. aus verfahrensrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111 m. Anm. Allgayer; vgl. zur Beschränkung gemäß § 154a StPO auf den Vorwurf des nur versuchten Betruges in vergleichbaren Fällen BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 122; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

    Im Bereich gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte, die von selbstverständlichen Erwartungen geprägt sind, kann der Tatrichter befugt sein, auf die täuschungsbedingte Fehlvorstellung auf der Grundlage eines "sachgedanklichen Mitbewusstseins" indiziell zu schließen, wobei er dies im Urteil darzulegen hat (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459, 460 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215 f.).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Gericht in der Regel - vor allen Dingen bei einem normativ geprägten Vorstellungsbild der Geschädigten - auch lediglich aus Indizien auf einen Irrtum schließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 21 22 2014, 215, 216 mwN).

    Denn gerade bei einem normativ geprägten Vorstellungsbild wird der Schluss auf einen Irrtum des Verfügenden häufig allein auf tragfähige Indizien gestützt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216).

    dd) In Massenbetrugsverfahren kann sich das Gericht seine Überzeugung von einem Irrtum vieler Geschädigter auch dadurch verschaffen, dass es einige der Geschädigten als Zeugen vernimmt (oder deren Aussagen auf andere Art und Weise in die Hauptverhandlung einführt) und aus deren Angaben zum Vorliegen eines Irrtums indiziell auf einen Irrtum bei anderen Geschädigten schließt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Da trotz des einheitlichen Verschaffungsvorgangs die Regelung des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in dieser Alternative auf das unbefugte Verwerten, also die wirtschaftliche Nutzung des Geheimnisses (vgl. Ernst in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., 2016, § 17 UWG Rn. 34) abstellt, liegt das deliktische Handeln in der Verwendung des Geheimnisses, nicht in dessen einheitlichen Verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271 f.; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NJW 2014, 1604, 1606).
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

    Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Eine über den Willkürmaßstab hinausgehende Richtigkeitsprüfung kommt angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG nicht in Betracht und ist auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich (eingehend BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79 f. mwN).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 203/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15

    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines

  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 168/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verfahrensrüge

  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 2 Ws 36/20

    Entbindung vom Schöffenamt wegen beruflicher Verhinderung

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht

  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18

    Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

  • KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

    Entbindung von Schöffen aufgrund Urlaubs

  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19

    Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe:

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

  • LG Köln, 17.12.2020 - 112 KLs 9/19
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