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   BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13   

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https://dejure.org/2013,40708
BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13 (https://dejure.org/2013,40708)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - 4 StR 441/13 (https://dejure.org/2013,40708)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - 4 StR 441/13 (https://dejure.org/2013,40708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 189 Abs 2 GVG
    Strafverfahren: Unterbliebene Berufung des Dolmetschers auf den allgemein geleisteten Eid

  • Wolters Kluwer

    Nachholung des Ausspruchs über die Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft auf die Revision des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Unterbliebene Berufung des Dolmetschers auf den allgemein geleisteten Eid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 4 S. 2; StPO § 354 Abs. 1
    Nachholung des Ausspruchs über die Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft auf die Revision des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 228
  • NStZ-RR 2014, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13

    Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13
    Der Senat kann - anders als in der Sache 4 StR 273/13 (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013), in der die Staatsanwaltschaft dem Revisionsvorbringen in ihrer Gegenerklärung nicht entgegengetreten war, sondern den Revisionsvortrag als zutreffend bezeichnet hatte - jedoch ausschließen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht.
  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12

    Absehen von der Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft und

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13
    Ein anderer Maßstab als 1:1 kommt ersichtlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 350/12).
  • BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11

    Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13
    Es ist unter diesen Umständen fernliegend, dass die allgemein vereidigten Dolmetscherinnen sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Fall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewusst waren und deshalb unrichtig übersetzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; vom 3 4 5 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706 und vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015).
  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05

    Unterbliebene Dolmetschervereidigung (fehlende Bezugnahme auf einen allgemeinen

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13
    Es ist unter diesen Umständen fernliegend, dass die allgemein vereidigten Dolmetscherinnen sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Fall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewusst waren und deshalb unrichtig übersetzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; vom 3 4 5 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706 und vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015).
  • BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13
    Es ist unter diesen Umständen fernliegend, dass die allgemein vereidigten Dolmetscherinnen sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Fall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewusst waren und deshalb unrichtig übersetzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; vom 3 4 5 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706 und vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    In einem solchen Fall kann, sofern es sich um einen seit langem regelmäßig in Hauptverhandlungen tätig werdenden Dolmetscher handelt und keine Zweifel an der Richtigkeit der erbrachten Übersetzungsleistung vorliegen, nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig ausgeschlossen werden, dass das versehentliche und vereinzelte Unterbleiben einer Berufung auf die allgemeine Beeidigung die Qualität der Übersetzung negativ beeinflusst haben könnte, womit das Urteil nicht auf dem Rechtsfehler der fehlenden Berufung auf den wirksamen Eid beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2013 - 4 StR 441/13, NStZ 2014, 228; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, NStZ 1998, 204; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).
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