Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3643
OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13 (https://dejure.org/2014,3643)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.01.2014 - 1 Ws 380/13 (https://dejure.org/2014,3643)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 1 Ws 380/13 (https://dejure.org/2014,3643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung infolge Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungspflichten des Betroffenen bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungspflichten des Betroffenen bei Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzungsantrag: Zur Begründung "Butter bei die Fische”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Hauptverhandlung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungshauptverhandlung wegen Erkrankung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 1 Ss 468/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    Der Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. Februar 1987 (NJW 1988, 2965) und der Rechtsbeschwerdeentscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Mai 1998 (NJW 1999, 879), die die Generalstaatsanwaltschaft beide in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2013 zitiert, kommt für die Zulässigkeit des auf das Attest gestützten Wiedereinsetzungsgesuchs keine maßgebliche Relevanz zu.
  • OLG Köln, 10.12.2008 - 2 Ws 613/08

    Anforderungen an den Nachweis von Art und Schwere eine Erkrankung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    Beruft sich ein Angeklagter auf eine Erkrankung, ist deren Art anzugeben sowie der Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen darzulegen (KG, Beschluss vom 06.02.2007, 1 AR 152/07 - 2 Ws 99/07, juris, Rn. 4 = StraFo 2007, 244; OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2008, 2 Ws 613/08, juris, Rn. 3; Maul in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 45 Rn. 7).
  • OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09

    Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei paranoider Psychose

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    In solchen Fällen ist das Gericht wegen seiner Aufklärungspflicht von Amts wegen gehalten, im Wege des Freibeweises durch Rückfrage beim Arzt zu ermitteln, ob Tatsachen vorliegen, die die Verhandlungsunfähigkeit rechtfertigen (OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2009, 81 Ss 77/09, juris, Rn. 14).
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    Der Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. Februar 1987 (NJW 1988, 2965) und der Rechtsbeschwerdeentscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Mai 1998 (NJW 1999, 879), die die Generalstaatsanwaltschaft beide in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2013 zitiert, kommt für die Zulässigkeit des auf das Attest gestützten Wiedereinsetzungsgesuchs keine maßgebliche Relevanz zu.
  • KG, 02.11.2009 - 1 AR 1753/09

    Anforderungen an die Entschuldigung des Angeklagten aufgrund eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    Die Tatsachen sind vielmehr vom Antragsteller vorzutragen (KG, Beschluss vom 02.11.2009, 3 Ws 624/09, 1 AR 1753/09, juris, Rn. 4).
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 99/07

    Wiedereinsetzungsantrag nach Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    Beruft sich ein Angeklagter auf eine Erkrankung, ist deren Art anzugeben sowie der Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen darzulegen (KG, Beschluss vom 06.02.2007, 1 AR 152/07 - 2 Ws 99/07, juris, Rn. 4 = StraFo 2007, 244; OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2008, 2 Ws 613/08, juris, Rn. 3; Maul in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 45 Rn. 7).
  • KG, 02.11.2009 - 3 Ws 624/09
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13
    Die Tatsachen sind vielmehr vom Antragsteller vorzutragen (KG, Beschluss vom 02.11.2009, 3 Ws 624/09, 1 AR 1753/09, juris, Rn. 4).
  • LG Chemnitz, 12.04.2021 - 4 Qs 108/21

    Corona, Masketragen, Hauptverhandlung, Verteidiger, Attest

    Auf eine - inhaltlich bereits nicht weiter konkretisierte - Mitteilung durch einen Arzt oder eine Ärztin ist das Gericht nicht beschränkt (vgl. nur OLG Braunschweig, Beschl. v. 8.1.2014 - 1 Ws 380/13; KG, Beschluss vom 06.02.2007 - 2 Ws 99/07; OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2008 - 2 Ws 613/08).

    Dies bedeutet selbstverständlich nicht (wie von Kritikern der Maskenpflicht pauschal behauptet wird), dass das Gericht seine eigene Sachkunde an die Stelle der sachverständigen Einschätzung des Arztes oder der Ärztin stellen darf, jedoch muss das Gericht in die Lage versetzt werden, durch die sachverständige Einschätzung eines Arztes oder einer Ärztin die Tatsachen zu ermitteln, die für die originär gerichtliche Entscheidung - hier: der Befreiung von der verfahrensleitenden Maßnahme - die Grundlage darstellt (vgl. etwa OLG Braunschweig, Beschl. v. 8.1.2014 - 1 Ws 380/13).

  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 5 RVs 82/16

    Erforderliche Darlegungen zur Erkrankung bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Es ist detailliert anzugeben, welche konkrete Symptomatik der behaupteten Erkrankung beim Antragsteller vorlag und ihn am Erscheinen in der Hauptverhandlung hinderte (vgl. OLG Braunschweig, NStZ 2014, 289; OLG Hamm, NZV 2009, 158; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 112).
  • OLG Hamm, 06.01.2022 - 5 RVs 131/21

    Pflicht zur Angabe der Krankheitssymptomatik im Attest als Entschuldigungsgrund;

    Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).

    Diesem Erfordernis genügt ein Antragsteller nur, wenn er die Umstände vorträgt, die dazu geführt haben, dass ihm eine Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zuzumuten war (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).

    Vielmehr ist die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik detailliert darzustellen (Senatsbeschluss vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm VRS 114, 376: OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).

  • OLG Hamm, 22.02.2022 - 5 Ws 28/22

    Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ansteckender Krankheit;

    Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -, Rn. 1, juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).

    Diesem Erfordernis genügt ein Antragsteller nur, wenn er die Umstände vorträgt, die dazu geführt haben, dass ihm eine Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zuzumuten war (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -, juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).

    Vielmehr ist die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik darzustellen (Senatsbeschlüsse vom 06.01.2022 - 5 RVs 131/21 -,juris und vom 30.10.2018 - 5 Ws 449/18 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm VRS 114, 376: OLG Braunschweig Beschluss vom 08.01.2015, 1 Ws 380/13 -, juris).

  • BVerwG, 22.06.2017 - 2 WDB 2.17

    Abwesenheit; Berufungshauptverhandlung; Erkrankung; Glaubhaftmachung; Reise- und

    Vor allem fehlen tatsächliche Feststellungen zur genauen Art der Erkrankung und zum Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigung, auf deren Grundlage hinreichend sicher auf das Vorliegen einer Verhandlungsunfähigkeit geschlossen werden könnte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 1 Ws 380/13 - juris Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO

    Vielmehr ist die Art der Erkrankung unter Angabe der Symptomatik detailliert darzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 06. Januar 2022 - III-5 RVs 131/21 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 1 Ws 380/13 -, juris), da eine Erkrankung ein Erscheinen des Angeklagten in der Hauptverhandlung nur dann entschuldigt, wenn ihre Auswirkungen, insbesondere Art und Umfang der von ihr ausgehenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine Teilnahme an der Verhandlung unzumutbar machen (KG Berlin, Beschluss vom 10. November 2014 - 4 Ws 114/14 -).
  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 4 Ws 88/22

    Anforderungen an ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch nach der Zustellung des

    Beruft er sich auf eine Erkrankung, ist deren Art anzugeben sowie der Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen konkret darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschl. 4 Ws 328/21 v. 23.06.2021; OLG Braunschweig, Beschl. 1 Ws 380/13 v. 08.01.2014 - NStZ 2014, 289; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auf.
  • OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 53 Ss 158/19

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

    Beruft sich ein Antragsteller auf eine Fristversäumung wegen Erkrankung, sind deren Art sowie der Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen konkret darzulegen (vgl. OLG Braunschweig, NStZ 2014, 289 f.; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2018, 2 Ws 613/09, zit. n. juris; KG, Beschluss vom 6. Februar 2007, 2 Ws 99/07, zit. n. juris; KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 45 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 Ws 449/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist hierbei unter anderem die konkrete Angabe des Hinderungsgrundes (vgl. OLG Braunschweig Beschluss vom 08. Januar 2015, 1 Ws 380/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2023 - 1 Ws 65/23
    Es ist detailliert anzugeben, welche konkrete Symptomatik der behaupteten Erkrankung beim Antragsteller vorlag und ihn am Erscheinen in der Hauptverhandlung hinderte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016, Az.: 5 Ws 360/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 08. Januar 2014, Az.: 1 Ws 380/13; KG, Beschlüsse vom 02. November 2009, Az.: 3 Ws 624/09, und vom 06. Februar 2007, Az.: 2 Ws 99/07; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 613/08; juris).
  • OLG Schleswig, 25.09.2018 - 1 Ss 117/18

    Zu den Anforderungen an ein ärztliches Attest, welches Verhandlungsunfähigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht