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   BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13   

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https://dejure.org/2014,6121
BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,6121)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,6121)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13 (https://dejure.org/2014,6121)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz bzgl. Täuschung der Mitarbeiter eines Wettbüros i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zum Betrug (hier: Wetten auf manipulierte Fussballspiele zum eigenen Vorteil)

  • Glücksspiel & Recht

    Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten

  • rewis.io

    Betrug: Voraussetzungen eines Wettbetruges im Falle von Sportwetten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Sportwette - Betrug durch Ausnutzung eines Informationsvorsprungs?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsatz bzgl. Täuschung der Mitarbeiter eines Wettbüros i.R.e. Verurteilung wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zum Betrug (hier: Wetten auf manipulierte Fussballspiele zum eigenen Vorteil)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versuchter Betrug kann bei Sportwette ausgeschlossen sein

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.04.2014)

    Wettbetrug: BGH hebt Urteil gegen Milan Sapina auf

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die WM ist vorbei - das Strafrecht bleibt: Das Verfolgen eines Geheimtipps bei einer Fußballwette - kein versuchter Betrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sportwetten und Betrug

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Versuchter Betrug kann bei Sportwette ausgeschlossen sein

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Wettbetrug bei Ausnutzung eines Informationsvorsprungs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 317
  • StV 2014, 682
  • JR 2014, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    "Wetten auf zum eigenen Vorteil manipulierte Fußballspiele erfüllen zumindest insoweit, als Wettgewinne ausgezahlt werden, den Tatbestand des Betruges zum Nachteil des Wettanbieters, § 263 Abs. 1 StGB (BGH, NStZ 2013, 234).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).

    Dieser Begründung steht das Urteil des 5. Strafsenats vom 15. Dezember 2006 (5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 172) nicht entgegen.

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 261/98

    Voraussetzungen des Notwehrrechts bei vermeintlichem Angriff durch Zivilbeamte

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    Ob hinsichtlich der die Freiheitsstrafe von vier Monaten übersteigenden Dauer der Untersuchungshaft eine Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG erforderlich ist (vgl. hierzu BeckOK-StPO/Cornelius, § 8 StrEG Rn. 6 mwN), wird das Landgericht zu entscheiden haben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    Bei der Sportwette, einer Unterform des wesentlich durch Zufall bestimmten Glücksspiels (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02, BGHR StGB § 284 Abs. 1 Glücksspiel 4; Hofmann/ Mosbacher, NStZ 2006, 249, 251 mwN), ist Gegenstand des Vertrags das in der Zukunft stattfindende und von den Sportwettenteilnehmern nicht beeinflussbare (vgl. Henssler, Risiko als Vertragsgegenstand, 1994, S. 471) Sportereignis.
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    Diese Auslegung beruht auf einer Bewertung des konkret zu beurteilenden Geschäftstyps und der dabei typischen Pflichten- und Risikoverteilung zwischen den Partnern (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22).
  • BGH, 20.06.1961 - 5 StR 184/61

    Spätwetten - § 263 StGB, konkludente Erklärung, Unterlassen

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    cc) Mangels einer Garantenstellung hat sich der Angeklagte auch nicht wegen versuchten Betrugs durch Unterlassen strafbar gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 5 StR 184/61, BGHSt 16, 120, 122; Schlösser, NStZ 2005, 423, 426 f.).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 313/79

    Verwirklichung des Betrugstatebstandes durch Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 4 StR 479/13
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, der den Gegenstand des Wettvertrags zu seinen Gunsten beeinflusst, einen Betrug begeht, wenn er diesen Umstand bei Abschluss des Vertrags verschweigt: Dem Vertragsangebot könne die stillschweigende Erklärung entnommen werden, der Wetter selbst habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht durch eine rechtswidrige Manipulation verändert; in dem Verschweigen der Manipulation liege eine Täuschung durch schlüssiges Handeln (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 313/79, BGHSt 29, 165, 167 f.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 169, 171 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 106 f.; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 125/12, wistra 2013, 186, 187; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 3).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

    Dies erfordert eine Bewertung des konkret zu beurteilenden Geschäftstyps und der dabei typischen Pflichten- und Risikoverteilung (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, juris Rn. 20 f.; BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 6).

    So verpflichtet sich der Spieler durch die Betätigung eines Glückspielautomaten konkludent, weder Verlauf noch Resultat des Spieles zu seinen Gunsten zu manipulieren, also keine aktiven Veränderungen am Gegenstand des Vertrages vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 22; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, juris Rn. 30, 61; BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 63. Auflage, § 263 Rn. 3).

    Das bloße Ausnutzen eines offenkundigen Informationsvorsprungs stellt demnach keinen Eingriff in den Vertragsgegenstand des Glücksspieles dar, sondern gehört - vergleichbar mit den Fällen, in denen der Spieler rein geistige Fähigkeiten oder eine besondere Geschicklichkeit nutzt (BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, juris Rn. 22) - zum allgemeinen Geschäftsrisiko des Automatenbetreibers (BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 479/13, juris Rn. 7).

  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 2 Ws 272/14

    Entschädigung für überschießende Untersuchungshaft

    Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2014 (4 StR 479/13) ist auf die Revision des Verurteilten das Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. März 2013 aufgehoben worden, soweit der Verurteilte wegen versuchten Betruges verurteilt worden ist.
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