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   BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13   

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https://dejure.org/2013,28962
BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13 (https://dejure.org/2013,28962)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2013 - 4 StR 273/13 (https://dejure.org/2013,28962)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 4 StR 273/13 (https://dejure.org/2013,28962)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 189 GVG
    Relativer Revisionsgrund: Beruhen des Strafurteils auf Übersetzungen eines nicht ordnungsgemäß vereidigten Dolmetschers

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Vereidigung eines Dolmetschers oder das Berufen auf einen allgemein geleisteten Eid in der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Relativer Revisionsgrund: Beruhen des Strafurteils auf Übersetzungen eines nicht ordnungsgemäß vereidigten Dolmetschers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 189
    Erforderlichkeit der Vereidigung eines Dolmetschers oder das Berufen auf einen allgemein geleisteten Eid in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann man schon mal vergessen - die Vereidigung des Dolmetschers

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Die Verständigung (Deal) und die Protokollierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlender Dolmetschereid in der Hauptverhandlung begründet Verfahrensfehler - Verfahrensfehler aufgrund Verstoßes gegen § 189 GVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 356
  • NStZ-RR 2014, 16
  • StV 2014, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts handelt es sich nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05

    Unterbliebene Dolmetschervereidigung (fehlende Bezugnahme auf einen allgemeinen

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
    Konkrete Umstände, welche den Schluss zuließen, dass sich das Fehlen der eidlichen Bekräftigung im Einzelfall nicht auf die Übersetzung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; Wickern in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 189 GVG Rn. 12 mwN), ergeben sich weder aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensablauf noch aus der das Rügevorbringen der Revision bestätigenden Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11

    Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
    Konkrete Umstände, welche den Schluss zuließen, dass sich das Fehlen der eidlichen Bekräftigung im Einzelfall nicht auf die Übersetzung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; Wickern in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 189 GVG Rn. 12 mwN), ergeben sich weder aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensablauf noch aus der das Rügevorbringen der Revision bestätigenden Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts handelt es sich nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05

    Dolmetscherbestellung (fehlende Vereidigung; Belehrung); Beweiskraft des

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
    Hierbei handelt es sich um eine für die Hauptverhandlung vorgeschriebene Förmlichkeit, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13

    Mangelnde Berufung auf einen Eid des Dolmetschers (mangelnde Eidesleistung;

    Der Senat kann - anders als in der Sache 4 StR 273/13 (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013), in der die Staatsanwaltschaft dem Revisionsvorbringen in ihrer Gegenerklärung nicht entgegengetreten war, sondern den Revisionsvortrag als zutreffend bezeichnet hatte - jedoch ausschließen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    b) In der Regel beruht ein Urteil auch auf einem Verstoß gegen die Vereidigungsvorschriften des § 189 GVG, weil zumeist nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein nach § 189 Abs. 1 GVG vom Gericht einzelfallbezogen vereidigter oder ein nach § 189 Abs. 2 GVG allgemein beeidigter Dolmetscher, der sich zudem unmittelbar vor seinem Tätigwerden in der Hauptverhandlung auf die allgemeine Beeidigung berufen und sich damit seine Eidespflicht noch einmal vergegenwärtigt hat, sorgfältiger als ein nicht vereidigter Dolmetscher übersetzt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Verteidigung 2 Rn. 4 ff.; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 273/13, NStZ 2014, 356 f.; vom 17. September 1982 - 5 StR 604/82, NStZ 1982, 517; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).
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