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   OLG Hamm, 02.07.2013 - III-3 Ws 139/13   

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https://dejure.org/2013,38284
OLG Hamm, 02.07.2013 - III-3 Ws 139/13 (https://dejure.org/2013,38284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2013 - III-3 Ws 139/13 (https://dejure.org/2013,38284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - III-3 Ws 139/13 (https://dejure.org/2013,38284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung bei Unanfechtbarkeit der Hauptentscheidung gem. § 55 Abs. 2 JGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung bei Unanfechtbarkeit der Hauptentscheidung gemäß § 55 Abs. 2 JGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 3a Ns 54/12
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - III-3 Ws 139/13

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 410
  • NStZ-RR 2014, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 01.02.1999 - 2 Ws 19/99

    Kostenentscheidung, Unanfechtbarkeit, Heranwachsender, Berufung, Jugendkammer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 3 Ws 139/13
    In dieser Fallkonstellation kann der Angeklagte dementsprechend nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung und der Literatur (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 2 Ws 19/99 u. 2 Ws 40/99 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 464 Rdnr. 17), der sich der Senat anschließt, auch die im Berufungsurteil getroffene Kostenentscheidung nicht mit einer sofortigen Beschwerde angreifen.
  • OLG Koblenz, 02.11.2015 - 2 Ws 610/15

    Jugendgerichtsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    In dieser Fallkonstellation kann der Angeklagte dementsprechend nach der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 947/03 vom 14.01.2004, 1 Ws 661/04 vom 28.10.2004, 2 Ws 552/07 vom 06.11.2007, 2 Ws 546/10 vom 26.11.2010, 1 Ws 621/12 vom 08.08.2012 ; OLG Hamm RPfl 1999, 291; NStZ-RR 2014, 96 = NStZ 2014, 410 L mit abl.

    Zutreffend hat bereits das Oberlandesgericht Hamm (Rpfleger 1999, 291; NStZ-RR 2014, 96) darauf hingewiesen, dass der Gegenmeinung auch die Begründung zum Gesetzentwurf der am 1. April 1987 in Kraft getretenen Neufassung der Vorschrift (vgl. BT-Drucksache 10/1313 S. 40) entgegensteht, in der ausdrücklich unter Einschluss des § 55 Abs. 2 JGG die Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung von der Anfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung abhängig gemacht worden ist.

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