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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13   

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https://dejure.org/2013,34131
BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13 (https://dejure.org/2013,34131)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - 2 StR 297/13 (https://dejure.org/2013,34131)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 2 StR 297/13 (https://dejure.org/2013,34131)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 232 Abs. 1, Abs. 4 StGB; § 52 StGB; § 267 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 200 Abs. 1 StPO
    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe der der Prostituierten entzogenen Einnahmen); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Verhältnis von Abs. 1 und Abs. 4; Begriff der List; Tateinheit durch Verklammerung durch ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 232 Abs 1 S 1 StGB, § 232 Abs 4 Nr 1 StGB, § 232 Abs 4 Nr 2 StGB, § 267 StPO
    Schwerer Menschenhandel: Notwendige Urteilsfeststellungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendungen gegen eine Prostituierte und der Fortsetzung der Prostitution; Anforderungen an den Einsatz einer List

  • Wolters Kluwer

    Handlungen zum Nachteil einer Geschädigten als ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

  • rewis.io

    Schwerer Menschenhandel: Notwendige Urteilsfeststellungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendungen gegen eine Prostituierte und der Fortsetzung der Prostitution; Anforderungen an den Einsatz einer List

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungen zum Nachteil einer Geschädigten als ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abnehmen nahezu gesamter Einnahmen einer Prostituierten erfüllt Tatbestand ausbeuterischer Zuhälterei

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abnehmen nahezu gesamter Einnahmen einer Prostituierten erfüllt Tatbestand ausbeuterischer Zuhälterei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 453
  • NStZ-RR 2014, 365
  • StV 2014, 416
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung - wie hier - widersprüchlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn er an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238).

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung - wie hier - widersprüchlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn er an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238).

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Zwar braucht nicht jede Veränderung oder Erweiterung des Tatgeschehens die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von dieser Tatmodalität nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Die Strafkammer hat zwar im Ansatz bedacht, dass das von dem Angeklagten jeweils verwirklichte Dauerdelikt der Zuhälterei mehrere Handlungen zum Nachteil verschiedener Frauen zur Tateinheit verklammern kann, wenn - wie hier - von demselben Täter zeitgleich auf mehrere Geschädigte in denselben Räumlichkeiten eingewirkt wird (Senatsbeschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 322; Senatsurteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Wenn - wie hier - die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, NStZ 1994, 32, 33 und vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Die Strafkammer hat zwar im Ansatz bedacht, dass das von dem Angeklagten jeweils verwirklichte Dauerdelikt der Zuhälterei mehrere Handlungen zum Nachteil verschiedener Frauen zur Tateinheit verklammern kann, wenn - wie hier - von demselben Täter zeitgleich auf mehrere Geschädigte in denselben Räumlichkeiten eingewirkt wird (Senatsbeschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 322; Senatsurteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Erfasst werden hiervon Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, StV 2003, 163; Beschluss vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Zwar setzt eine solche Annahme im Regelfall Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88, NStZ 1989, 67).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Zwar braucht nicht jede Veränderung oder Erweiterung des Tatgeschehens die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von dieser Tatmodalität nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung - wie hier - widersprüchlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 192/80

    Listiges Schaffen eines Anreizes zur Ausübung der Prostitution

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93

    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 266/76

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Diese restriktive Auslegung war für den schweren Menschenhandel nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der bis zum 18. Februar 2005 gültigen Fassung und den schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach § 232 Abs. 4 Nr. 1 StGB in der bis zum 14. Oktober 2016 gültigen Fassung anerkannt (s. zu § 181 StGB aF BGH, Urteile vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76, BGHSt 27, 27; vom 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80, juris Rn. 4 f.; zu § 232 StGB aF BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 454).
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15

    Zuhälterei (Tatbestandsvoraussetzungen: Überwachen der Prostitutionsausübung,

    Erfasst werden hiervon nur Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 455).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Erfasst werden hiervon nur Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, aaO; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 455).
  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare

    Vielmehr folgt aus der Möglichkeit, in der Anklageschrift bei bestimmten Serientaten eine Mindestzahl der innerhalb eines umgrenzten Rahmens begangenen - und somit eine Höchstzahl von der gerichtlichen Kognitionspflicht unterfallenden - Taten zu nennen (vgl. allgemein zu Sexualdelikten BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47; zu Betäubungsmitteldelikten BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, StraFo 2015, 68; zu Körperverletzungen BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, juris Rn. 42; anders dagegen in Bezug auf Wirtschaftsstraftaten BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 20), dass die Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten in dem bezeichneten Zeitraum gerade nicht ausgeschlossen und eine insoweit fehlende trennscharfe Abgrenzung hinzunehmen ist.
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    aa) Eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 ff.; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 3 StR 418/22, StV 2023, 398 ff. mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 181a Rn. 21).

    Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen können die Annahme einer Ausbeutung nahelegen (Senat, Urteile vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 4; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 3 StR 418/22).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Zur Abgrenzung des Vorbereitungsstadiums vom Versuchsstadium kann hier offenbleiben, ob § 232a Abs. 3 StGB ein eigenständiger Tatbestand (so etwa MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 232a Rn. 35; S/S-Eisele, StGB, 30. Aufl., § 232a Rn. 24; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 232a Rn. 7; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 232a Rn. 32; vgl. zu § 232 Abs. 4 StGB aF BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13 Rn. 22; dazu unter [a]) neben oder eine Qualifikation (so etwa Fischer, StGB, 69. Aufl., § 232a Rn. 26; dazu unter [b]) zu § 232 StGB ist.
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 418/22

    Schwere Zwangsprostitution (Ausbeutung); Adhäsionsantrag (Prozesszinsen)

    Denn eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 87/19, NStZ 2021, 538 Rn. 8).

    Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen können die Annahme einer Ausbeutung nahelegen (BGH, Urteile vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 4; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; jeweils mwN).

  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Wenn die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urt. v. 09.10.2013 - 2 StR 297/13, zit. nach juris mwN).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    a) Eine Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt vor, wenn dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies bei ihm zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, die Lösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 ? 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453 Rn. 15; Beschluss vom 9. April 2002 ? 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233).
  • LG Köln, 27.05.2019 - 110 KLs 10/15
    Wenn die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urt. v. 09.10.2013 - 2 StR 297/13, zit. nach juris mwN).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 4 KLs 6/18
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32317
BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13 (https://dejure.org/2013,32317)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - 4 StR 414/13 (https://dejure.org/2013,32317)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 4 StR 414/13 (https://dejure.org/2013,32317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Geständnis entweder/oder, und: Sich wehren kann sich lohnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 453
  • NStZ-RR 2014, 10
  • StV 2014, 594
  • JR 2015, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht gemäß § 354 Abs. 1a StPO von einer Aufhebung absehen, da im vorliegenden Fall die Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge vom Revisionsgericht nicht abschließend auf der Grundlage eines vollständigen Strafzumessungssachverhalts beurteilt werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05, BVerfGE 118, 212, 234).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 568/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Hierzu verweist der Senat ergänzend darauf, dass der Umstand, dass ein Betäubungsmittelgeschäft größeren Ausmaßes unter polizeilicher Überwachung stattgefunden hat, neben der Tatsache der Sicherstellung der betreffenden Betäubungsmittel im Regelfall zusätzlich als bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 568/10, StV 2011, 622; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 966 mwN).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 193/07

    Strafzumessung bei einem absprachebedingten Geständnis (Reue; faires Verfahren)

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Zwar ist der Tatrichter nicht gehindert, das strafmildernde Gewicht einer geständigen Einlassung geringer zu bewerten, wenn es von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07, NStZ-RR 2007, 232).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit - Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Das gilt auch in dem Fall, in dem der Angeklagte nur das einräumt, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 3).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 14 KLs 10/12

    Mittäterschaftliche Begehung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Rahmen einer

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur seine Beteiligung am C1-Vertrieb als solche eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur seine Beteiligung am C1-Vertrieb als solche eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur seine Beteiligung am C1-Vertrieb als solche eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses zu einem späteren Zeitpunkt der Hauptverhandlung erfolgte Teilgeständnis war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Dies gilt auch in Fällen, in denen prozesstaktische Überlegungen mitbestimmend waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 ? 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169; Beschluss vom 9. Oktober 2013 ? 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 ? 1 StR 193/07; Urteil vom 17. Juli 1996 ? 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 195; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 679 f.).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2013 - 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BeckRS 1989, 31092302).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2013 - 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BeckRS 1989, 31092302).

  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Die zeitlich dargelegte Abfolge erlaubt indes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs eine Einordnung des dann noch verbleibenden Gewichts des Geständnisses (BGH, Beschluss vom 09.10.2013, 4 StR 414/13, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • LG Essen, 17.06.2020 - 25 KLs 34/19

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Die zeitlich dargelegte Abfolge erlaubt indes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs eine Einordnung des dann noch verbleibenden Gewichts des Geständnisses (BGH, Beschluss vom 09.10.2013, 4 StR 414/13, juris, Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9450
BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14 (https://dejure.org/2014,9450)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2014 - 3 StR 79/14 (https://dejure.org/2014,9450)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2014 - 3 StR 79/14 (https://dejure.org/2014,9450)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgreiche Entzugsbehandlung nicht innerhalb der Höchstfrist von zwei Jahren

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei erforderlicher Therapie von nicht unter zwei Jahren

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgreiche Entzugsbehandlung nicht innerhalb der Höchstfrist von zwei Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64; StGB § 67d Abs. 1 S. 1
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei erforderlicher Therapie von nicht unter zwei Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 453
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 377/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist zum Erfolg führen kann (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2013 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).

    Da es möglich erscheint, dass ein sachverständig beratener neuer Tatrichter zu der Prognose gelangt, die erforderliche Dauer einer geschlossenen Unterbringung des Angeklagten werde zwei Jahre nicht überschreiten (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 2013 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698 zur Frage einer Verkürzung der eigentlichen Entzugsbehandlung durch vorbereitende Sozialtherapien im Vorwegvollzug der Strafe oder eine entsprechende Nachsorge), bedarf die Sache insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung.

  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist zum Erfolg führen kann (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2013 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist zum Erfolg führen kann (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2013 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14
    Dies liegt aber nahe, wenn die Therapie prognostisch "nicht unter zwei Jahre" in Anspruch nehmen wird (zur Notwendigkeit, die voraussichtlich notwendige Therapiedauer zu benennen, vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14
    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist zum Erfolg führen kann (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2013 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 352/12

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafe); Neufestsetzung der Dauer

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14
    Die Untersuchungshaft ist ausschließlich im Vollstreckungsverfahren auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe gemäß § 51 Abs. 1 StGB anzurechnen (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19).
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