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   BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13   

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https://dejure.org/2014,18390
BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13 (https://dejure.org/2014,18390)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2014 - 3 StR 289/13 (https://dejure.org/2014,18390)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13 (https://dejure.org/2014,18390)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO; § 243 Abs. 4 S. 1 StPO; § 261 StPO
    Verfahrenshindernis fehlender Anklage (Feststellung eines in der Anklage nicht genannten Tatortes); keine Mitteilungspflicht bzgl. eines Gesprächs über eine Verständigung nach Rücknahme der ursprünglichen und Erhebung einer neuen Anklage; Beweiswürdigung bei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Fortbestehen der Mitteilungspflicht nach Rücknahme der Anklageschrift

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichten hinsichtlich Erörterungen und Vereinbarungen über eine Verständigung vor Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Fortbestehen der Mitteilungspflicht nach Rücknahme der Anklageschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflichten hinsichtlich Erörterungen und Vereinbarungen über eine Verständigung vor Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Umfang der Mitteilungspflichten nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung, wenn Feststellungen zum Tatgeschehen allein auf Angaben des Geschädigten gestützt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 600
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13

    Rüge der Nichtgewährung der Anwesenheit eines Verteidigers im Vernehmungszimmer

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Demgegenüber wird das Geschehen vor Erhebung der Anklage vom Anwendungsbereich des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gerade nicht umfasst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13, juris).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Dieser kommt zwar eine wesentliche Bedeutung zur Herstellung von Transparenz im verständigungsbasierten Erkenntnisverfahren zu (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 215 ff.).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge eine Vielzahl weiterer erzwungener Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter wegen Widersprüchen in den Aussagen und Abweichungen zu den Angaben in früheren Vernehmungen nicht zu überzeugen vermag (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 441/02, StV 2003, 543, 544; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 29b mwN).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Da nach dem Verständigungsgesetz auch in diesen Fällen der Inbegriff der Hauptverhandlung Grundlage der Urteilsfindung bleibt, müssen grundsätzlich sämtliche Vorgespräche und außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche, die dem Ziel einer Verständigung dienen, zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht, also dort zur Sprache gebracht und erörtert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge eine Vielzahl weiterer erzwungener Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter wegen Widersprüchen in den Aussagen und Abweichungen zu den Angaben in früheren Vernehmungen nicht zu überzeugen vermag (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 441/02, StV 2003, 543, 544; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 29b mwN).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 441/02

    Vergewaltigung; lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge eine Vielzahl weiterer erzwungener Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter wegen Widersprüchen in den Aussagen und Abweichungen zu den Angaben in früheren Vernehmungen nicht zu überzeugen vermag (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 441/02, StV 2003, 543, 544; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97, StV 1998, 250; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 29b mwN).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13
    Diese Bewertung des Tatgerichts, die erkennen lässt, dass die Strafkammer nicht von bewusst unrichtigen Angaben des Zeugen ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257), ist eingedenk des begrenzten Überprüfungsmaßstabs im Revisionsverfahren nicht zu beanstanden.
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Ändert sich der Verfahrensstoff, sind vorherige Erörterungen für das weitere Verfahren ersichtlich bedeutungslos (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, NStZ 2014, 600, 601).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    a) Nach der ausdrücklichen und eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO unterliegen lediglich verständigungsbezogene "Erörterungen nach den §§ 202a, 212" StPO, das heißt solche im Zwischenverfahren nach Anklageerhebung oder im Hauptverfahren, der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden; die von der Revision angeführten, der Regelung des § 160b StPO unterfallenden Erörterungen im Ermittlungsverfahren (also vor Anklageerhebung) zwischen der mit dem Verfahren befassten Staatsanwältin und dem Verteidiger des Angeklagten werden vom Anwendungsbereich des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gerade nicht umfasst (vgl. BGH NStZ 2014, 600 f. - juris Rn. 9 f.; NStZ-RR 2015, 118 - juris Rn. 5; NStZ 2015, 232 f. - juris Rn. 3; NJW 2016, 513 ff. - juris Rn. 15).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung in

    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge weitere erzwungene Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter nicht zu überzeugen vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13 Rn. 14; vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 Rn. 5 und vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 Rn. 14 f., BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - 5 StR 457/17 Rn. 3 f.; vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13 Rn. 10 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 5, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 132/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von

    Glaubt das Gericht einen Teil der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihm in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13 Rn. 19; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13 Rn. 14, insoweit in NStZ 2014, 600 nicht abgedruckt; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332 f.).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 404/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung

    Hat der einzige Belastungszeuge zudem weitere Straftaten behauptet, von denen sich das Gericht nicht zu überzeugen vermag, so gewinnt das in diesem Rahmen besonderer Bedeutung und bedarf näherer Erörterung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, juris Rn. 14 mwN).
  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

    Nicht erfasst werden daher - gar vor Anklageerhebung geführte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NStZ-RR 2015, 118, und vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, NStZ 2014, 600, 601) - Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne gerichtliche Beteiligung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2015 -1 StR 590/14, BeckRS 2015, 12467, und vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 208/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Hat der einzige Belastungszeuge zudem weitere Straftaten behauptet, von denen sich das Gericht nicht zu überzeugen vermag, so gewinnt das in diesem Rahmen besondere Bedeutung und bedarf näherer Erörterung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16, StV 2018, 195).
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