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   BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13   

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https://dejure.org/2014,21684
BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13 (https://dejure.org/2014,21684)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2014 - 2 StR 574/13 (https://dejure.org/2014,21684)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 2 StR 574/13 (https://dejure.org/2014,21684)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB
    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung von erheblichen psychischen Tatfolgen bei einer Tatserie

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Strafzumessung von - wegen (schweren) sexuellen Missbrauchs verhängten - 26 Einzelstrafen

  • rewis.io

    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung von erheblichen psychischen Tatfolgen bei einer Tatserie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsfehlerhaftigkeit der Strafzumessung von - wegen (schweren) sexuellen Missbrauchs verhängten - 26 Einzelstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die schweren Folgen beim sexuellen Missbrauch; wohin damit bei der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 701
  • NStZ-RR 2014, 339
  • NStZ-RR 2014, 365
  • StV 2014, 733
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01

    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
    d) Die Erwägung des Landgerichts, wonach die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten gemäß § 21 StGB (auch) deshalb nicht erheblich eingeschränkt gewesen sei, weil "eine erhebliche Beeinträchtigung ... (der) kognitiven Fähigkeiten" des Angeklagten nicht vorlag, da er "gezielt Situationen geschaffen (habe), in denen er mit den Kindern alleine war, um diese Situationen für die Durchführung der sexuellen Handlungen auszunutzen" (UA S. 38), ist rechtlich bedenklich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01, NStZ 2002, 476, 477 und vom 7. Januar 1993 - 4 StR 552/92, BGHR StGB § 21, Seelische Abartigkeit 25; Fischer, aaO, § 20 Rdn. 46a mwN).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
    Der Senat weist darauf hin, dass für durch Zahlung erledigte, ursprünglich gesamtstrafenfähige Geldstrafen kein Härteausgleich zu gewähren ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 561/11; Fischer, aaO, § 55 Rdn. 21a, jeweils mwN).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7; Theune in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 46 Rdn. 151; Hörnle in Leipziger Kommentar, aaO, § 176 Rdn. 42; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rdn. 26; Miebach in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 46 Rdn. 96; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rdn. 34b).
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7; Theune in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 46 Rdn. 151; Hörnle in Leipziger Kommentar, aaO, § 176 Rdn. 42; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rdn. 26; Miebach in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 46 Rdn. 96; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rdn. 34b).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 552/92

    Anforderungen an die Verneinung einer "schweren Abartigkeit" im Sinne des § 20

    Auszug aus BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13
    d) Die Erwägung des Landgerichts, wonach die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten gemäß § 21 StGB (auch) deshalb nicht erheblich eingeschränkt gewesen sei, weil "eine erhebliche Beeinträchtigung ... (der) kognitiven Fähigkeiten" des Angeklagten nicht vorlag, da er "gezielt Situationen geschaffen (habe), in denen er mit den Kindern alleine war, um diese Situationen für die Durchführung der sexuellen Handlungen auszunutzen" (UA S. 38), ist rechtlich bedenklich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01, NStZ 2002, 476, 477 und vom 7. Januar 1993 - 4 StR 552/92, BGHR StGB § 21, Seelische Abartigkeit 25; Fischer, aaO, § 20 Rdn. 46a mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Ist das Klima sexueller Übergriffigkeit Folge aller oder einiger Taten, so kann dieses dem Angeklagten nur im Rahmen der Gesamtstrafenbildung oder nur in diesen Fällen, für die es festgestellt wurde, angelastet werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15).
  • BGH, 20.02.2024 - 6 StR 569/23

    Strafschärfende Berücksichtigung der sexuellen Entwicklung der Geschädigten und

    Etwas Anderes gilt dann, wenn sie bereits unmittelbare Folge einzelner Taten sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 26. September 2023 - 2 StR 336/23; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1610); dies war hier ausweislich der Urteilsgründe jedoch nicht der Fall.
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    cc) Die Strafkammer hat überdies nicht in den Blick genommen, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19; Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; hierzu auch SSW-StGB/Eschelbach, aaO, § 54 Rn. 6; LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 54 Rn. 11).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe dafür in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278 Rn. 2).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

    Nur wenn sie unmittelbare Folge einzelner Taten sind, können sie auch bei der Bemessung der jeweiligen Einzelstrafe in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von psychischen Schäden bei einer Tatserie sexuellen Kindesmissbrauchs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, NStZ-RR 2016, 242; Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung psychischer Schäden beim Opfer)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

    Dies lässt besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278; Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 10).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Folgen mehrerer Taten)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen und bei der Gesamtstrafenbildung in Ansatz gebracht werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340, 341; vom 9. Juli 2014 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 359/15

    Anordnung zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrungwegen sexuellen Missbrauch

  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 306/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Berücksichtigung der Folgen sämtlicher Taten in ihrem

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23

    Voraussetzungen des Taschengeldanspruchs in der Sicherungsverwahrung

  • OLG Stuttgart, 17.10.2023 - 2 Ws 282/23

    Zuflussprinzip bei Berechnung des Taschengelds; Ermittlung der Bedürftigkeit

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