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   BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13   

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https://dejure.org/2014,4091
BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13 (https://dejure.org/2014,4091)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2014 - 1 StR 693/13 (https://dejure.org/2014,4091)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 1 StR 693/13 (https://dejure.org/2014,4091)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Versuch der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (unmittelbares Ansetzen; Begriff des Abgebens: tatsächliche Verschaffung von Verfügungsmacht); unerlaubte Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Tatmehrheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG
    Unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Unmittelbares Ansetzen zur Tat durch bloßes Aufbewahren von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bei Lagerung von Betäubungsmitteln zur Veräußerung

  • rewis.io

    Unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Unmittelbares Ansetzen zur Tat durch bloßes Aufbewahren von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2
    Versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bei Lagerung von Betäubungsmitteln zur Veräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Haste mal nen Joint…? Rechtlich gar nicht so einfach

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit beim Überlassen eines Joints zum gemeinsamen Konsum im Rahmen einer sog. Raucherrunde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige beim bloßen Aufbewahren der Drogen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 717
  • StV 2014, 612
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.01.2000 - 3 StR 561/99

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche; Teilweise vorläufige

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
    Nach den Feststellungen liegt somit keine Abgabe, sondern lediglich eine Verbrauchsüberlassung an Minderjährige im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor, was auch in der Entscheidungsformel zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.01.2000 - 3 StR 561/99).".
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
    ... Im Übrigen setzt das Tatbestandsmerkmal des Abgebens im Sinne der §§ 29a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen eigener freier Verfügung voraus (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
    Außerdem hatte die tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln im Fall 4 zu entfallen, da neben der Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens der Besitz dieser zum Handeltreiben beschafften Betäubungsmittel als unselbständiges Teilstück im Handeltreiben aufgeht (BGHSt 25, 290, 291).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    An einer solchen fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies die Angeklagte getan hat, zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; diese Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, dem Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch erfasst (zur Abgrenzung vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717 und vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 12 f.).
  • BGH, 09.01.2024 - 2 StR 443/23
    b) Weil der Angeklagte insoweit nicht beschwert und der Strafausspruch insoweit nicht aus anderen Gründen unrichtig ist, sieht der Senat weiter im Fall II. 1, in sieben der Fälle II. 2 bis 10, in den Fällen II. 17, II. 19 und im Fall II. 40 der Urteilsgründe davon ab, wegen der Überlassung von Betäubungsmitteln jeweils an mehrere Minderjährige den Schuldspruch in das Überlassen von Betäubungsmitteln in zwei (oder mehr) tateinheitlichen Fällen abzuändern (vgl. zum Konkurrenzverhältnis BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717 f.).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    An der Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies der Angeklagte getan hat, zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; eine solche Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante der Verbrauchsüberlassung erfasst (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29a Rn. 13 f.).
  • BGH, 24.10.2019 - 1 StR 441/19

    Versuchte unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (kein

    Abgabe im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen freier Verfügung voraus (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 693/13 Rn. 3 mwN).
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