Rechtsprechung
   KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36593
KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14 Vollz (https://dejure.org/2014,36593)
KG, Entscheidung vom 29.09.2014 - 2 Ws 324/14 Vollz (https://dejure.org/2014,36593)
KG, Entscheidung vom 29. September 2014 - 2 Ws 324/14 Vollz (https://dejure.org/2014,36593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,36593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Station für Sexualstraftäter); Prüfung der Anträge eines Untergebrachten auf Untersagung des Rauchens im gesamten Krankenhaus aus Gründen des Nichtraucherschutzes, Rückgabe weggenommener Gegenstände (u.a. Pornos) und ...

  • rechtsportal.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Station für Sexualstraftäter)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.11.1995 - 2 BvR 1236/95

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Damit stellt § 29 Satz 2 BerlPsychKG eine Generalklausel dar, die zusätzlich zu den speziellen Regelungen unter den formulierten Voraussetzungen Grundrechtseinschränkungen erlaubt und demzufolge - wie die für den Strafvollzug geltende Generalklausel des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG - immer dann zur Anwendung kommt, soweit das Gesetz (wie im Falle von Durchsuchungen) eine besondere Regelung nicht enthält (vgl. zu § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG: BVerfG, StV 1996, 499 f.).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Für letztgenannte Alternative reicht es aus, dass der fragliche Gegenstand generell-abstrakt geeignet ist, die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung zu gefährden und diese Gefährdung nur mit einem der Einrichtung nicht mehr zumutbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden kann (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG: BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 Ws 1072/09 - [juris Rdn. 6]).
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Geschähe dies gleichwohl, wäre der Beschluss rechtwidrig und auf die Rechtsbeschwerde hin aufzuheben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz [juris]; vom 6. Februar 2007 - 2 Ws 42/07 Vollz - vom 16. Februar 2006 - 5 Ws 59/06 Vollz -).
  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gehört es, dass ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorliegt, was der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 - und vom 19. August 2014 - 2 Ws 260/14 -).
  • KG, 22.07.2014 - 2 Ws 257/14

    Verfügungsgrundsatz im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Geschähe dies gleichwohl, wäre der Beschluss rechtwidrig und auf die Rechtsbeschwerde hin aufzuheben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz [juris]; vom 6. Februar 2007 - 2 Ws 42/07 Vollz - vom 16. Februar 2006 - 5 Ws 59/06 Vollz -).
  • OLG Celle, 09.05.2006 - 1 Ws 157/06

    Versagung des Bezugs von Medien mit sogenannter FSK-18-Freigabe (namentlich

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Schließlich stellen entsprechende Medien im Krankenhaus des Maßregelvollzugs beliebte Tausch- und Handelsobjekte dar, die gerade auf der genannten Station ein gesteigertes Maß an Aufmerksamkeit auf sich ziehen und somit ein erhöhtes Missbrauchsrisiko mit sich bringen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 Ws 157/06 (StrVollz) - [juris Rdn. 15]).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 847/08

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein absolutes Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2009, 262 ff. und 2010, 22 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2009 - 3 Ws 687/09

    Vorläufige Festnahme: Ausschluss der weiteren Beschwerde

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein absolutes Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2009, 262 ff. und 2010, 22 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09

    Strafvollzug: Aushändigung von DVDs mit pornographischem Inhalt an Gefangene

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Für letztgenannte Alternative reicht es aus, dass der fragliche Gegenstand generell-abstrakt geeignet ist, die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung zu gefährden und diese Gefährdung nur mit einem der Einrichtung nicht mehr zumutbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden kann (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG: BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 Ws 1072/09 - [juris Rdn. 6]).
  • OLG Hamm, 01.10.2013 - 1 Vollz (Ws) 327/13

    Subsidiarität der vorbeugenden Unterlassungsklage im Strafvollzugsrecht

    Auszug aus KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14
    Als im System des Strafvollzugsgesetzes nicht enthaltene Klageart ist die vorbeugende Unterlassungsklage jedoch auf die Fälle beschränkt, in denen ein effektiver Rechtsschutz nur auf diesem Wege zu erreichen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 1 Vollz (Ws) 327/13 - [juris Rdn. 3]; OLG Jena, NStZ-RR 2003, 189, 190; Senat, Beschluss vom 4. März 1987 - 5 Ws 439/84 Vollz -).
  • OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02

    Rechtsmittel eines hauptamtlichen Bewährungshelfers gegen seine Durchsuchung beim

  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Dies beinhaltet die Gefahr, dass die freie Verfügbarkeit entsprechender Medien dem therapeutischen Konzept auf einer Station für Sexualstraftäter ersichtlich zuwiderläuft (KG NStZ 2015, 113 m. w. N. Rdn. 11 nach juris; Goers, in: BeckOK-SVVollzG Berlin, § 38 Rdn. 20) und somit das Vollzugsziel der Resozialisierung gefährdet wird.

    Diese stellen beliebte Tausch- und Handelsobjekte dar, die mit entsprechenden Missbrauchsrisiken einhergehen (vgl. KG NStZ 2015, 113 Rdn. 11 nach juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 274 Rdn. 11 nach juris; OLG Celle NdsRpfl 2007, 18 Rdn. 15 nach juris; OLG Naumburg NStZ 2016, 240 Rdn. 16 nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Dies beinhaltet die Gefahr, dass die freie Verfügbarkeit entsprechender Medien dem therapeutischen Konzept auf einer Station für Sexualstraftäter ersichtlich zuwiderläuft (KG NStZ 2015, 113 m.w.N. Rn. 11 nach juris; Goers, in: BeckOK-SVVollzG Berlin, § 38 Rn. 20; OLG Nürnberg, a.a.O., m.w.N.) und somit das Vollzugsziel der Resozialisierung gefährdet wird.

    Diese stellen beliebte Tausch- und Handelsobjekte dar, die mit entsprechenden Missbrauchsrisiken einhergehen (vgl. KG NStZ 2015, 113; OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, a.a.O.).

  • BayObLG, 30.09.2021 - 204 StObWs 148/21

    Zur Genehmigungsfähigkeit des Bezugs der DVD der Serie "Breaking Bad" bei

    Dies beinhaltet die Gefahr, dass die freie Verfügbarkeit entsprechender Medien dem therapeutischen Konzept auf einer Station für Sexualstraftäter ersichtlich zuwiderläuft (KG, NStZ 2015, 113, juris Rn. 11 m.w.N.; BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, 10. Ed. 1.6.2021, SVVollzG Bln § 38 Rn. 20) und somit das Vollzugsziel der Resozialisierung gefährdet wird.
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Da es nicht Ziel des Nichtraucherschutzes ist, Rauchern das Rauchen zu untersagen, ist Gefangenen - Schätzungen zufolge sind ca. 80 Prozent der Gefangenen in den baden-württembergischen Haftanstalten Raucher (BeckOK Strafvollzug BW/Grube, a.a.O., § 24 JVollzGB I BW Rn. 2) - die Möglichkeit zum Rauchen einzuräumen, ohne zugleich die berechtigten Gesundheitsinteressen der Nichtraucher zu vernachlässigen (BeckOK Strafvollzug BW/Grube, a.a.O., § 25 JVollzGB I BW Rn. 1; Arloth/Krä, a.a.O., § 24 JVollzGB I BW Rn. 1; LT-Drucks. 14/5012, S. 177; vgl. KG, NStZ 2015, 113 [zum Maßregelvollzug]).
  • KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17

    Strafvollzug in Berlin: Recht eines rückenkranken Strafgefangenen auf eine

    Eine eigenmächtige Erweiterung oder Umdeutung des Streitgegenstands durch die Strafvollstreckungskammer ist unzulässig (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2015 - 2 Ws 16/15 Vollz - [juris]; Senat, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 Ws 324/14 Vollz - [juris]; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 1, jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

    Die aufgeworfene Frage, ob die drei Datenträger, also Filme, die mit dem Zusatz "FSK 18" versehen sind, an einen Strafgefangenen überlassen werden dürfen oder ob dies die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet, ist verallgemeinerungsfähig und vom Senat bislang für den Anwendungsbereich des StVollzG noch nicht entschieden worden (vgl. zum PsychKG Berlin, Senat Beschluss vom 29. September 2014 - 2 Ws 324/14 Vollz -).
  • KG, 18.12.2014 - 2 Ws 376/14

    Ausschluss vom gemeinsamen Hofgang, Einschränkung des Schriftverkehrs sowie

    Damit stellt § 29 Satz 2 BerlPsychKG eine Generalklausel dar, die zusätzlich zu den speziellen Regelungen unter den formulierten Voraussetzungen Grundrechtseinschränkungen erlaubt und demzufolge - wie die für den Strafvollzug geltende Generalklausel des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG - immer dann zur Anwendung kommt, soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 Ws 324/14 Vollz -).
  • KG, 24.06.2021 - 5 Ws 140/21

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für Rechtsschutz gegen wiederholte Verlegungen

    Als im System des Strafvollzugsgesetzes nicht enthaltene Klageart ist die vorbeugende Unterlassungsklage auf die Fälle beschränkt, in denen ein effektiver Rechtsschutz nur auf diesem Wege zu erreichen ist (vgl. KG, NStZ 2015, 113, 114; Senat, Beschluss vom 4. März 1987 - 5 Ws 439/84 Vollz -), und setzt hier voraus, dass Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer rechtswidrigen Maßnahme geltend gemacht wird (OLG München, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht