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   BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14   

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https://dejure.org/2015,3659
BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14 (https://dejure.org/2015,3659)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2015 - 3 StR 544/14 (https://dejure.org/2015,3659)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 3 StR 544/14 (https://dejure.org/2015,3659)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 244 Abs. 3 S. 2 StPO
    Versuchter Betrug durch massenhafte Versendung von Forderungsschreiben (indizielle Bedeutung der Anerkennung der Forderung durch die Adressaten für das Vorstellungsbild des Täter; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache (Einstellung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 263 StGB, § 244 Abs 3 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; indizielle Bedeutung des Vorstellungsbildes der Geschädigten für die Feststellung des Tatentschlusses beim versuchten Betrug

  • IWW

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abweisung eines Beweisantrags in einem Strafverfahren mit einer fehlerhaften Begründung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; indizielle Bedeutung des Vorstellungsbildes der Geschädigten für die Feststellung des Tatentschlusses beim versuchten Betrug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Abweisung eines Beweisantrags in einem Strafverfahren mit einer fehlerhaften Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag für eine Indiztatsache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14
    Zu den Anforderungen an das Verfahren und die Feststellungen in Fällen, die Betrugstaten gegenüber einer Vielzahl von potentiell Geschädigten betreffen, wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs insbesondere vom 6. Februar 2013 (1 StR 263/12, NStZ 2013, 422) und 22. Mai 2014 (4 StR 430/13, NStZ 2014, 459) Bezug genommen.
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14
    Zu den Anforderungen an das Verfahren und die Feststellungen in Fällen, die Betrugstaten gegenüber einer Vielzahl von potentiell Geschädigten betreffen, wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs insbesondere vom 6. Februar 2013 (1 StR 263/12, NStZ 2013, 422) und 22. Mai 2014 (4 StR 430/13, NStZ 2014, 459) Bezug genommen.
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26; vom 2. Dezember 2010 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804, 805), ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StV 2018, 478).
  • BGH, 14.03.2016 - 5 StR 516/15

    Täuschung und Irrtum beim potentiell betrügerischen Vertrieb gefälschter

    Denn wenn durch die von ihnen inszenierte Bewerbung der Pharmaprodukte nach lebensnaher Betrachtung niemand über deren Echtheit getäuscht werden konnte, drängte es sich auf zu klären, weshalb die naheliegenderweise über vergleichbares Erfahrungswissen verfügenden Angeklagten gleichwohl einen auf Irrtumserregung gerichteten Vorsatz gehabt haben sollen (vgl. dazu BGH NStZ 2015, 296 f.).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 342/17

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (Indiz-

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 220 mwN).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen)

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der von der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296 m. Anm. Venn; Senat, Urteil vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

    Selbst in Konstellationen, in denen es für möglich erachtet wird, auf eine Befragung von Geschädigten zu verzichten und den Irrtum nur aus Beweisschlüssen aufgrund von äußeren Umständen festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17, Rn. 25; Beschluss vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14 mit Anmerkung Venn, NStZ 2015, 297), bleibt der Tatrichter - wie auch sonst - verpflichtet, seine diesbezügliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachprüfbar und unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials darzulegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN; vom 17. Juni 2014 aaO; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 12 mwN).
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