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   BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14   

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https://dejure.org/2014,48539
BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14 (https://dejure.org/2014,48539)
BGH, Entscheidung vom 29.12.2014 - 2 StR 211/14 (https://dejure.org/2014,48539)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14 (https://dejure.org/2014,48539)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Anforderungen an die Begründung des Zurückweisungsbeschlusses); Auslegung von Beweisanträgen (Bestimmung des Beweismittels)

  • HRR Strafrecht

    § 400 StPO
    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bedeutungslose Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 354
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
    Dies nötigt zu einer Einfügung der behaupteten Beweistatsache in das bis dahin gewonnene Beweisergebnis (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
    Ein Beweisantrag liegt zwar dann nicht vor, wenn eine Beweisbehauptung wider besseres Wissen und daher lediglich zum Schein aufgestellt wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. April 1992 - 3 StR 388/91, NStZ 1992, 397, 398; OLG Hamburg, StV 1999, 81, 82).
  • BGH, 21.01.2014 - 3 StR 388/13

    Zu weitgehendes Berufsverbot bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für den Fall, dass das Tatgericht erneut ein Berufsverbot verhängen sollte, dieses auf den Umgang mit Personen weiblichen Geschlechts zu beschränken wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 StR 388/13, NStZ-RR 2014, 177).
  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14

    Anfrage- und Vorlageverfahren zu den Maßstäben der Adhäsionsentscheidung

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
    Der Senat hält indes aus den im Beschluss vom 8. Oktober 2014 (2 StR 337/14) dargelegten Gründen sowohl die Einbeziehung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers als auch eine Erörterung der Vermögensverhältnisse der Geschädigten bei der Entscheidung über die Höhe der billigen Entschädigung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB für rechtsfehlerhaft.
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18

    Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die

    Wird ein Beweisantrag - wie vorliegend - wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt, muss der Beschluss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGH Beschluss vom 27. März 2012, Az. 3 StR 47/17 - zitiert nach juris; BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, Az. 2 StR 211/14 - zitiert nach juris; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung/Krehl, 7. Auflage, § 244 Rn. 144 - zitiert nach beckonline; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 244 Rn. 56).

    Verfolgt der Beweisantrag seiner Stoßrichtung nach das Ziel, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen zu erschüttern, bedarf die Ablehnungsentscheidung der Begründung, warum die zu beweisende (Indiz-) Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflusst ließe (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. März 2012 und 29. Dezember 2014, a.a.O.).

    Hierbei entsprechen die Anforderungen an die Begründung grundsätzlich denjenigen, denen das Gericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf die Entscheidungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. März 2012 und 29. Dezember 2014, a.a.O.).

    Dies nötigt zu einer Einführung der behaupteten Beweistatsache in das bis dahin gewonnene Beweisergebnis (vgl. BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, a.a.O.).

  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14).
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 338/15

    Berücksichtigung der Mittellosigkeit der Nebenklägerin und der des Angeklagten

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch die der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14).
  • BGH, 11.06.2015 - 2 StR 8/15

    Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 RVs 56/20

    Beweisantrag, Ablehnung, fehlende Beschlussbegründung

    Eine Ablehnung ohne Begründung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 19, 24, 26; BGH NStZ 2003, 380, NStZ 2015, 354, NStZ 2018, 111; Becker in Löwe/Rosenberg, 'StPO, 27. Auflage 2020, § 244 Rdnr. 134; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 244 Rdnr. 85).
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