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   BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14   

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https://dejure.org/2014,32482
BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14 (https://dejure.org/2014,32482)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - 4 StR 208/14 (https://dejure.org/2014,32482)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 4 StR 208/14 (https://dejure.org/2014,32482)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Räuberische Erpressung (Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben: Begriff der gegenwärtigen Gefahr); Aufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht: Absicherung der gewonnenen Überzeugung des Gerichts, Sich aufdrängen der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Basiswissen StPO: Welche Beweismittel müssen von Amts wegen erhoben werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflichtung zur Beweiserhebung im Strafprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räuberische Erpressung - und die Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99

    "Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    Dabei erfordert es der wirksame Schutz von Erpressungsopfern, den Begriff der Gegenwärtigkeit angedrohter Gefahren nicht zu eng zu verstehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1999 - 2 StR 146/99, BGHR StGB § 255 Drohung 11; Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, JR 1999, 117, 118 m. Anm. Joerden; Urteil vom 10. Februar 1982 - 3 StR 398/81, MDR 1982, 447 bei Holtz).

    Die einer Gewaltanwendung (Schlag ins Gesicht) nachfolgende Drohgebärde mit dem Messer war auf Grund ihrer Nähe zum Körper des Geschädigten so eindringlich, dass die Strafkammer darin ohne Verstoß gegen Auslegungsregeln (zum revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1999 - 2 StR 146/99, BGHR StGB § 255 Drohung 11) die Androhung einer Gefahr sehen konnte, die sich ab diesem Moment jederzeit verwirklichen kann und deshalb als Dauergefahr gegenwärtig ist.

  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    Dabei erfordert es der wirksame Schutz von Erpressungsopfern, den Begriff der Gegenwärtigkeit angedrohter Gefahren nicht zu eng zu verstehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1999 - 2 StR 146/99, BGHR StGB § 255 Drohung 11; Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, JR 1999, 117, 118 m. Anm. Joerden; Urteil vom 10. Februar 1982 - 3 StR 398/81, MDR 1982, 447 bei Holtz).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    Je weniger gesichert ein Beweisergebnis erscheint, je gewichtiger die Unsicherheitsfaktoren sind, je mehr Widersprüche bei der Beweiserhebung zu Tage getreten sind, desto größer ist der Anlass für das Gericht, trotz der erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu benutzen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 580/95, StV 1996, 249).
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    a) § 244 Abs. 2 StPO gebietet es, von Amts wegen Beweis zu erheben, wenn aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468 f.; Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 299).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    Dabei erfordert es der wirksame Schutz von Erpressungsopfern, den Begriff der Gegenwärtigkeit angedrohter Gefahren nicht zu eng zu verstehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1999 - 2 StR 146/99, BGHR StGB § 255 Drohung 11; Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, JR 1999, 117, 118 m. Anm. Joerden; Urteil vom 10. Februar 1982 - 3 StR 398/81, MDR 1982, 447 bei Holtz).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    Dabei erfordert es der wirksame Schutz von Erpressungsopfern, den Begriff der Gegenwärtigkeit angedrohter Gefahren nicht zu eng zu verstehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1999 - 2 StR 146/99, BGHR StGB § 255 Drohung 11; Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98, NStZ-RR 1999, 266, 267; Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, JR 1999, 117, 118 m. Anm. Joerden; Urteil vom 10. Februar 1982 - 3 StR 398/81, MDR 1982, 447 bei Holtz).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    a) § 244 Abs. 2 StPO gebietet es, von Amts wegen Beweis zu erheben, wenn aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468 f.; Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 299).
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 168/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14
    Daraus ergibt sich hinreichend deutlich, dass der Erpressungsversuch nicht nur objektiv, sondern auch aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Angeklagten nach Ende seiner letzten Ausführungshandlung fehlgeschlagen war und deshalb ein Rücktritt nicht mehr in Betracht kam (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    a) § 244 Abs. 2 StPO gebietet es, von Amts wegen Beweis zu erheben, wenn aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 208/14, NStZ 2015, 36 mwN).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Während es für die Ablehnung eines Beweisantrags der Heranziehung eines enumerativ in § 244 Abs. 3 bis 5 StPO genannten Grundes bedarf, richtet sich die Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht danach, ob sich die Heranziehung eines Beweismittels nach der objektiv bestehenden Beweislage aufdrängt (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 208/14, juris Rn. 7; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468 Rn. 16; Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 79/13, NStZ 2013, 725).
  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

    Gegenwärtig kann auch eine Dauergefahr sein, die wie hier innerhalb eines längeren Zeitraums jederzeit in einen Schaden umschlagen kann; das angedrohte schädigende Ereignis muss nicht unmittelbar bevorstehen (s. BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 390/11, juris; Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 208/14, NStZ 2015, 36 f.).
  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 318/22

    Untersuchungsgrundsatz (Umstände, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der

    a) § 244 Abs. 2 StPO gebietet es, von Amts wegen Beweis zu erheben, wenn aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen bzw. geeignet sind, noch vorhandene Zweifel, die einer Überzeugungsbildung entgegenstehen, auszuräumen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 208/14 Rn. 7 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18

    Entfernung aus dem Dienst wegen einer außerdienstlichen Pflichtverletzung

    Dabei erfordert es der wirksame Schutz von Erpressungsopfern, den Begriff de Gegenwärtigkeit angedrohter Gefahren nicht zu eng zu verstehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 208/14 - NStZ 2015, 36 f.).
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