Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.08.2014

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9315
BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 1 StGB; Art. 12 Abs. 1 EGStGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 Abs. 1 StGB; § 23 StGB
    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes (Fehlen eines besonderen Mindestmaßes nur wegen der Strafmilderung; tatrichterliches Ermessen); Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; außertatbestandliches Handlungsziel)

  • lexetius.com

    EGStGB Art. 12 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 StGBEG, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Alt 1 StGB
    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • IWW

    §§ 223, ... 224 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB, § 24 Abs. 1 GVG, § 24 Abs. 2 GVG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG, § 24 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 EGStGB, § 47 Abs. 2 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 224 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    EGStGB Art. 12 Abs. 1
    Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vertypte Strafmilderungsgrund - und die Geldstrafe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verhängung einer Geldstrafe durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 215
  • NJW 2015, 1769
  • NStZ 2015, 398
  • NStZ 2016, 153
  • NStZ-RR 2017, 197
  • StV 2015, 561
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Der Raubversuch war unbeendet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).

    Auf außertatbestandliche Beweggründe kommt es nicht an (BGH aaO, BGHSt 39, 221, 230).

  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Nur wenn die Täter durch einen unvorhergesehenen Umstand psychisch daran gehindert gewesen wären weiter zu handeln, hätte keine Freiwilligkeit vorgelegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428, 429).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Entscheidend ist auch nicht, wie der Beweggrund für den Rücktritt sittlich zu bewerten ist, sondern nur, ob es sich für den Täter um ein zwingendes Hindernis für einen freien Willensentschluss gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Dafür genügt eine Vorstellung von der Haupttat, die im Vorstellungsbild des Gehilfen nur in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f.).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    b) Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Hs. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (siehe dazu BGH NJW 2015, 1769, 1770; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, § 47 Rn. 12; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 47 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels);

    Soweit die Strafkammer von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ausgegangen ist und die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHR EGStGB Art. 12 Abs. 1 Geldstrafe 1), schließt der Senat aus, dass der Strafausspruch hierauf beruht, da die Verhängung einer Geldstrafe offensichtlich ferngelegen hat.
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Da jedenfalls der obere Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB milder als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHSt 60, 215, 216 f.; siehe aber auch Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 526/15 Rn. 7), kann der Senat nicht vollends ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Prüfung zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Zudem ist zu sehen, dass sich bei Annahme einer Ausnahme von der Regelwirkung nach dem Grundtatbestand des § 114 Abs. 1 StGB eine erhöhte Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten ergeben würde, bei der Milderung über §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB hingegen für den Angeklagten günstiger auf die Mindestfreiheitsstrafe von nur einem Monat oder Geldstrafe nach Art. 12 I EGStGB (so BGH, Urteil vom 17.03.2015, 2 StR 379/14, NStZ 2015, 398, zust. Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 49 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 2 Ss 444/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21377
OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 2 Ss 444/14 (https://dejure.org/2014,21377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2014 - 2 Ss 444/14 (https://dejure.org/2014,21377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2014 - 2 Ss 444/14 (https://dejure.org/2014,21377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mit Waffen ausgetragener Streit zwischen den rockerähnlichen Gruppierungen "Black Jackets" und "Red Legions"; Verurteilung wegen Bildung bewaffneter Gruppen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gruppe i.S.d. § 127 StGB

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bildung bewaffneter Gruppen: Begriff der "Gruppe"

  • rechtsportal.de

    Mit Waffen ausgetragener Streit zwischen den rockerähnlichen Gruppierungen "Black Jackets" und "Red Legions"; Verurteilung wegen Bildung bewaffneter Gruppen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gruppe i.S.d. § 127 StGB

  • rechtsportal.de

    Mit Waffen ausgetragener Streit zwischen den rockerähnlichen Gruppierungen "Black Jackets" und "Red Legions"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die spontan gebildete bewaffnete Gruppe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Red Legion" als spontan gebildete bewaffnete Gruppe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 398
  • StV 2015, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Dem Tatbestandsmerkmal unterfallen auch Personenmehrheiten für einmalige Unternehmungen, selbst wenn sie spontan gebildet werden (sogenannte Adhoc-Gruppen; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2014 - 2 Ss 444/14, NStZ 2015, 398, 399; SSWStGB/Fahl, 3. Aufl., § 127 Rn. 2; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 127 Rn. 8; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 127 Rn. 14; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 127 Rn. 2).

    Es komme darauf an, ob der Gruppe in ihrer Zusammensetzung schon ein erhebliches Gefahrpotential für den inneren Rechtsfrieden zukomme, was - neben der zahlenmäßigen Größe - vom verfolgten Zweck, der Organisationsform, der Art der Ausrüstung, der Einsatzbereitschaft der Mitglieder sowie davon abhänge, ob es sich um eine räumlich zusammengeschlossene oder um eine weit verstreute Gruppe Einzelner handele (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2014 - 2 Ss 444/14, NStZ 2015, 398, 399; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 127 Rn. 10 f.; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 127 Rn. 13).

    (d) Inwieweit eine Mehrheit von Personen, wenn diese nicht räumlich zusammenwirken, noch weitere Kriterien - etwa im Hinblick auf die Mindestanzahl oder die Organisationsstruktur - erfüllen muss, damit sie als Gruppe im Sinne des § 127 StGB zu beurteilen ist (s. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2014 - 2 Ss 444/14, NStZ 2015, 398, 399 ("gewisses Maß an Organisation"); S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 127 Rn. 2), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht