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   OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14 (V)   

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https://dejure.org/2015,3370
OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14 (V) (https://dejure.org/2015,3370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.01.2015 - 4 Ws 472/14 (V) (https://dejure.org/2015,3370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 4 Ws 472/14 (V) (https://dejure.org/2015,3370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Nutzung von elektrischen Zigaretten in Hafträumen; Keine Ableitung eines Anspruchs auf Zulassung einer E-Zigarette aus § 25 Abs. 1 JVollzGB I; Ablehnung der Einstufung der Nutzung der E-Zigarette als medizinische Versorgung; Anforderungen an die Entscheidung der JVA im ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 JVollzGB BW 2009, § 58 Abs 2 Nr 2 JVollzGB BW 2009
    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Besitz einer elektrischer Zigarette durch einen Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung von elektrischen Zigaretten in Hafträumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung einer so genannten E-Zigarette möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzung einer E-Zigarette durch Strafgefangenen kann aufgrund Missbrauchsgefahr untersagt werden - Gesundheitsschutz rechtfertigt angesichts der ungeklärten Risiken nicht Nutzung einer E-Zigarette

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 481
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
    Dabei ist das von dem Gegenstand in der konkreten Situation ausgehende Gefahrenpotenzial und das Ausmaß eines eventuell durch die Überlassung an den Gefangenen notwendig werdenden zusätzlichen Kontrollaufwands (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08, juris Rn. 20) zu berücksichtigen.

    Belangen einzelner Gefangener, die grundrechtlich besonders geschützt sind, ist gegebenenfalls durch Ausnahmen von sonst üblichen Beschränkungen zu begegnen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08, juris Rn. 20).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
    Dabei genügt zwar grundsätzlich bereits eine dem Gegenstand innewohnende abstrakte Gefährlichkeit (Spieth in BeckOK Strafvollzug BW, § 58 JVollzGB III Rn. 11 (Stand: August 2014); vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Ws 66/07, juris Rn. 3).

    Die einem Gegenstand abstrakt-generell zukommende Eignung, in einer die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, muss deshalb in Beziehung zu den der Anstalt zur Verfügung stehenden und von ihr im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht auch angewendeten Kontrollmöglichkeiten gesetzt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93, juris Rn. 10; Spieth in BeckOK Strafvollzug BW, § 58 JVollzGB III Rn. 11 (Stand: August 2014)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 2448/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
    Die nikotinhaltigen Liquids sind keine Arzneimittel und E-Zigaretten keine Medizinprodukte (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2013 - 13 A 2448/12, juris Rn. 24 ff.; die dagegen gerichtete Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 25.13 zurück, Pressemitteilung Nr. 68/2014).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 25.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
    Die nikotinhaltigen Liquids sind keine Arzneimittel und E-Zigaretten keine Medizinprodukte (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2013 - 13 A 2448/12, juris Rn. 24 ff.; die dagegen gerichtete Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 25.13 zurück, Pressemitteilung Nr. 68/2014).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 4 A 775/14

    E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Gaststätten nicht verboten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
    Das Liquid wird mittels eines meist batteriebetriebenen Mechanismus erhitzt, so dass die Nutzer den Dampf einatmen können (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. November 2014 - 4 A 775/14, juris Rn. 22 - 26).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
    Dabei genügt zwar grundsätzlich bereits eine dem Gegenstand innewohnende abstrakte Gefährlichkeit (Spieth in BeckOK Strafvollzug BW, § 58 JVollzGB III Rn. 11 (Stand: August 2014); vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Ws 66/07, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2020 - V 4 Ws 122/20

    Überlassung und Benutzung eines Fernsehgeräts mit Teletextfunktion im

    Die der konkret in Rede stehenden Art des Rundfunkempfangs abstrakt-generell zukommende Eignung, in einer die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, muss deshalb in Beziehung zu den der Anstalt zur Verfügung stehenden und von ihr im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht auch angewendeten Kontrollmöglichkeiten gesetzt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2015 - 4 Ws 472/14 (V), juris Rn. 25; Grube in BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg, § 58 JVollzGB III Rn. 11; Stand April 2020).

    Die Justizvollzugsanstalt hat anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob die Untersagung des Empfangs von Teletext angesichts des damit verbundenen Gefahrenpotenzials und des eventuell im Fall der Gestattung notwendigen zusätzlichen Kontrollaufwands geboten erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2015 - 4 Ws 472/14 (V), juris Rn. 26; Grube in BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg, § 58 JVollzGB III Rn. 12; Stand April 2020).

    Sie muss vielmehr eine inhaltliche Begründung geben, die die leitenden Erwägungen dieser Verwaltungsvorschrift erkennbar macht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2015 - 4 Ws 472/14 (V), juris Rn. 31; Grube in BeckOK Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg, § 58 JVollzGB III; Stand April 2020).

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

    Allerdings werden Auslegung und Anwendung des § 58 Abs. 2 JVollzGB III dadurch bestimmt, dass der Strafvollzug die Grund- und Menschenrechte der Gefangenen zu achten hat (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JVollzGB III) und das Leben im Vollzug soweit möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen ist (§ 2 Abs. 2 JVollzGB III); dementsprechend unterliegen Auslegung und Anwendung der Vorschrift in besonderer Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 Ws 472/14 (V), juris Rn. 25; vom 15. Juni 2020 - V 4 Ws 122/20, juris Rn. 19).
  • LG Kassel, 31.07.2019 - 3 StVK 226/18
    Bei der Ermittlung des Gefahrenpotenzials sind die Schadenswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß, das im Fall eines Missbrauchs des Gegenstands eintreten kann, in den Blick zu nehmen (OLG Stuttgart NStZ 2015, 481 (482) mwN).
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