Rechtsprechung
BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 4 StPO; § 406 Abs. 1 StPO
Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen eigener Sachkunde des Gerichts); Adhäsionsverfahren (Höhe eines Anspruch auf Schmerzensgeld: Begründung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 4 S 1 StPO, § 337 StPO
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit des Zeugen unter Verweis auf die eigene Sachkunde - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Adhäsionsausspruchs
- rewis.io
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit des Zeugen unter Verweis auf die eigene Sachkunde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung eines Adhäsionsausspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 29.05.2013 - 1 KLs 17/7
- BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 49
- NStZ-RR 2014, 185
- NStZ-RR 2016, 333
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das …
Auszug aus BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch die Tat verursachten Folgen für den Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 mwN).Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13).
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Hinzu kommt - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist -, dass die Zeugin unmittelbar nach den Taten zu II.2 und II.3 bzw. II.4 bei Atemalkoholtests eine Blutalkoholkonzentration von 2, 37 bzw. 3,22 Promille aufwies und bei diesem Grad von Alkoholisierung die Fähigkeit von Zeugen, Sachverhalte zutreffend aufzunehmen, beeinträchtigt gewesen sein kann (BGH StV 1990, 289). - BGH, 30.07.2009 - 3 StR 270/09
Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde; Aussagetüchtigkeit eines …
Auszug aus BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Dies ist auszuschließen, wenn die Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit der Aussageperson auf andere Weise festzustellen ist, etwa weil sich - wie hier der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift im Einzelnen ausgeführt hat - aus den Urteilsgründen ergibt, dass deren Angaben durch andere Beweismittel unterstützt werden (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 3 StR 270/09). - BGH, 23.05.2012 - 5 StR 174/12
Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. einer …
Auszug aus BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Das Landgericht durfte zwar den Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin E. nicht unter Berufung auf eigene Sachkunde ablehnen; denn in der Person der Zeugin lagen besondere Umstände vor, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erforderte, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 343, 354).
- BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16
Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des …
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545). - BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14
Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld …
Dem folgend erachten auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, …und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt;… BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124…, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3). - BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14
Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der …
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).Dem folgend haben auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände erachtet, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, …und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt;… BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124…, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).
Der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten (Nettoeinkommen von 1.200 Euro) eine Erörterungspflicht, die sich zu seinen Gunsten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13).
- BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14 Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
Dem folgend haben auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten als für die Bemessung des Schmerzensgeldes regelmäßig bedeutsame Umstände erachtet, mit der Folge, dass eine fehlende Erörterung in den Urteilsgründen einen durchgreifenden Rechtsfehler darstellen kann, der auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils führt (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4, vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5, …und vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt;… BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124…, vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 juris Rn. 3 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3).
Der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten (Nettoeinkommen von 1.200 Euro) eine Erörterungspflicht, die sich zu seinen Gunsten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13).
- BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14
Anfrage- und Vorlageverfahren zu den Maßstäben der Adhäsionsentscheidung …
Dies wäre im Ansatz nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, da die Strafsenate des Bundesgerichtshofs vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 - GZ 1/55 (BGHZ 18, 149, 159 ff.) die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten regelmäßig für erforderlich erachten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14 …und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14 juris Rn. 3; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, insoweit in NStZ-RR 2014, 185 nicht abgedruckt). - BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
Vorabentscheidung über den entscheidungsreifen Teil einer Revision …
Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.). - BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14
Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)
Damit ist es der erforderlichen Würdigung aller dafür maßgeblichen Umstände nicht gerecht geworden, da es in ihre Erwägungen weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten noch die finanzielle Lage der Adhäsionsklägerin erkennbar einbezogen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. April 1993 - 3 StR 169/93; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Tz. 13). - BGH, 15.05.2018 - 3 StR 18/18
Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen (Erforderlichkeit besonderer …
Angesichts dieser Umstände, die das Landgericht in die Bewertung der Aussage des Zeugen D. eingestellt hat, kann der Senat ausschließen, dass dieses die Angaben des Zeugen D. seinen Feststellungen zum Tatgeschehen nicht zugrundegelegt hätte, wenn es sachverständig beraten von einer Beeinträchtigung dessen Zeugentauglichkeit ausgegangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 3 StR 270/09, juris; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49). - LG Paderborn, 21.10.2020 - 8 KLs 44/19 Zur Feststellung der Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit der Aussageperson ist es insofern ausreichend, wenn deren Angaben durch andere Beweismittel unterstützt werden (vgl. BGH, 3 StR 18/18; 3 StR 270/09; 2 StR 503/13).