Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.2015

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14752
BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14 (https://dejure.org/2015,14752)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2015 - 5 StR 628/14 (https://dejure.org/2015,14752)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 5 StR 628/14 (https://dejure.org/2015,14752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 251 StGB
    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; unbewusste Fahrlässigkeit; Umfang der Tatsachenkenntnis; Grad der Vermeidbarkeit; besondere Gegebenheiten der Opfersituation)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Todesfolge - und die Frage der leichtfertigen Handelns

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leichtfertiges Verhalten hat einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raub mit Todesfolge - Man muss nicht alles wissen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 696
  • StV 2016, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99

    Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14
    Das Gewicht der Fahrlässigkeit hängt dabei nicht nur vom Umfang der Tatsachenkenntnis, sondern auch vom Grad der Vermeidbarkeit ab, also inwieweit sich die Gefahr des Erfolgseintritts namentlich wegen der besonderen Gegebenheiten der Opfersituation aufdrängen musste; demgemäß kann unbewusste Fahrlässigkeit genügen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 331/99, BGHR 6 7 StGB § 251 Leichtfertigkeit 1; Sander, aaO; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 251 Rn. 6).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14
    Danach ist leichtfertig ein Verhalten, das bezogen auf den Todeseintritt einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit aufweist; leichtfertig handelt hiernach, wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 67; s. auch BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 104; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 9; Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 12; Sinn in SK-StGB, 8. Aufl., § 251 Rn. 16).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14
    Danach ist leichtfertig ein Verhalten, das bezogen auf den Todeseintritt einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit aufweist; leichtfertig handelt hiernach, wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 67; s. auch BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 104; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 9; Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 12; Sinn in SK-StGB, 8. Aufl., § 251 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4333
BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14 (https://dejure.org/2015,4333)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 StR 629/14 (https://dejure.org/2015,4333)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14 (https://dejure.org/2015,4333)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 213 Alt 2 StGB
    Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge der Milderungsgründe bei versuchtem Totschlag in einem minder schweren Fall

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB, § ... 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 373 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 331, § 358 Abs. 2 StPO, § 49 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 213 Alt. 2 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 52 Abs. 2 StGB, § 212 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der Strafrahmenwahl

  • rewis.io

    Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge der Milderungsgründe bei versuchtem Totschlag in einem minder schweren Fall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 23 Abs. 2; StGB § 49 Abs. 1
    Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der Strafrahmenwahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Minder schwerer Fall ist vor vertyptem Milderungsgrund zu prüfen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafmilderungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 696
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Das unmittelbare Nachtatverhalten, das Zurücklassen des auf dem Boden liegenden, ersichtlich erheblich verletzten Geschädigten, hat es lediglich bei der für die Prüfung erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.) eingestellt.
  • BGH, 08.07.2014 - 2 StR 144/14

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12; Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14 und vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Danach richtet sich das Verbot nicht gegen eine ungünstigere Beurteilung der Schuldfrage (RG, Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7 und vom 13. Februar 1985 - 3 StR 525/84, NStZ 1986, 206, 209 bei Pfeiffer/Miebach).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Das unmittelbare Nachtatverhalten, das Zurücklassen des auf dem Boden liegenden, ersichtlich erheblich verletzten Geschädigten, hat es lediglich bei der für die Prüfung erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.) eingestellt.
  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12; Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14 und vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12; Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14 und vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84

    Begriff des gemeingefährlichen Mittels; Umfang des konkreten Gefährdungsbereichs;

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Danach richtet sich das Verbot nicht gegen eine ungünstigere Beurteilung der Schuldfrage (RG, Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7 und vom 13. Februar 1985 - 3 StR 525/84, NStZ 1986, 206, 209 bei Pfeiffer/Miebach).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12; Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14 und vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14).
  • BGH, 29.11.1972 - 2 StR 498/72

    Beginn und Lauf der Strafverfolgungsverjährung - Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Das in dieser Vorschrift enthaltene Verbot der Schlechterstellung bei Wiederaufnahme zugunsten des Angeklagten entspricht dem Regelungsgehalt der § 331, § 358 Abs. 2 StPO (BGH, Urteil vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72, MDR 1973, 191 bei Dallinger; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 373 Rn. 13).
  • BGH, 21.12.2011 - 1 StR 400/11

    Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14
    Das unmittelbare Nachtatverhalten, das Zurücklassen des auf dem Boden liegenden, ersichtlich erheblich verletzten Geschädigten, hat es lediglich bei der für die Prüfung erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.) eingestellt.
  • RG, 25.06.1925 - II 166/25

    1. Verstößt es gegen § 331 StPO., wenn die Strafkammer den Angeklagten auf seine

  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16; vom 2. März 2016 - 5 StR 61/16 und vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696 mwN).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17

    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 52/21

    Minderschwerer Fall des Totschlags; Anordnung der Unterbringung in einer

    a) Das Landgericht hat zutreffend erkannt, dass für die Frage, ob ein minder schwerer Fall nach § 213 2. Alternative StGB vorliegt, vorrangig geprüft werden muss, ob die Tat nach der vorzunehmenden Gesamtwürdigung bereits aufgrund der allgemeinen Milderungsgründe als minder schwerer Fall zu bewerten ist, und dass nur dann, wenn dies nicht der Fall ist, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung ein etwa vorliegender vertypter Strafmilderungsgrund zusätzlich heranzuziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19 Rn. 3 und vom 9. Februar 2014 - 1 StR 629/14 Rn. 9, jeweils mwN).

    Indem das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlags nach § 213 2. Alternative StGB aufgrund der allgemeinen Strafzumessungskriterien allein mit dem vorgenannten Argument verneint und infolge dessen angenommen hat, dass ein minder schwerer Fall nur unter zusätzlicher Heranziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB vorliege, hat es sich rechtsfehlerhaft die Möglichkeit verstellt, den Strafrahmen ein weiteres Mal nach § 21, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19 Rn. 3 und vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14 Rn. 9, jeweils mwN).

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Überdies eröffnen die Urteilsgründe keine Überprüfung dahin, ob das Landgericht die bei dem Zusammentreffen eines minder schweren Falls mit einem vertypten Milderungsgrund zu beachtende Prüfungsreihenfolge befolgt hat (vgl. nur BGH, Beschl. v. 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 5 StR 45/14, juris Rn. 6; vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16, BGHR BtMG § 29a Abs. 2 Verneinung eines minder schweren Falls 1; vom 15. November 2016 - 3 StR 368/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16

    Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (std. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696).
  • BGH, 27.10.2020 - 3 StR 338/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Prüfung eines minder schweren Falles beim

    Danach ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, dass das Tatgericht bei der Prüfung des minder schweren Falles neben den allgemeinen Strafzumessungsumständen zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen hat (vgl. zu den Maßstäben st. Rspr., etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, BGHR StGB § 213 Alternative 2 Verneinung 4 Rn. 9 f.; vom 14. November 2014 - 3 StR 392/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 5 StR 386/19; Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; Senat, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8, jeweils mwN).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen)

    Das Landgericht hat bei der Prüfung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG den vertypten Milderungsgrund der Beihilfe nicht erörtert (vgl. zur Prüfungsreihenfolge Senat, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

  • BGH, 26.04.2016 - 4 StR 134/16

    Vorliegen eines Versuchs als Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 254/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zum Anlass für die Annahme eines

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