Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.08.2014 - III-2 Ws 435/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33457
OLG Köln, 07.08.2014 - III-2 Ws 435/14 (https://dejure.org/2014,33457)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2014 - III-2 Ws 435/14 (https://dejure.org/2014,33457)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2014 - III-2 Ws 435/14 (https://dejure.org/2014,33457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,33457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit des Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung über Strafart (Freiheits- statt Geldstrafe)

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1 Satz 2; StPO § 273 Abs. 1a
    Unzulässigkeit des Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung über Strafart (Freiheits- statt Geldstrafe)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 727
  • NStZ 2015, 53
  • StV 2015, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    Rechtsstaatliche Grenzen werden aber durch Beachtung der Grundsätze der Strafzumessung gezogen, die auch bei Absprachen unter Würdigung aller Umstände des Falles zu geschehen hat (BVerfG NJW 2013, 1058 ).

    d) Ob angesichts dessen, dass nach der Sitzungsunterbrechung der Mitangeklagte B. ein nicht mehr überprüftes knappes Geständnis abgelegt hat, dass von einer Beweisaufnahme abgesehen worden ist und dass ein den übereinstimmenden Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entsprechendes Urteil ergangen ist, von der stets unzulässigen Vereinbarung einer "Punktstrafe" auszugehen ist (vgl. dazu BVerfG NJW 2013, 1058 ; BGH NJW 2006, 3362; BGH NStZ 2011, 231), lässt sich anhand der von den Verfahrensbeteiligten abgegebenen Stellungnahmen zwar nicht feststellen.

  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    Die Verletzung der Protokollierungspflichten, zu denen auch das sog. "Negativattest" gehört, führt dazu, dass das Protokoll seine Beweiskraft verliert (BGH NJW 2011, 321; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    d) Ob angesichts dessen, dass nach der Sitzungsunterbrechung der Mitangeklagte B. ein nicht mehr überprüftes knappes Geständnis abgelegt hat, dass von einer Beweisaufnahme abgesehen worden ist und dass ein den übereinstimmenden Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entsprechendes Urteil ergangen ist, von der stets unzulässigen Vereinbarung einer "Punktstrafe" auszugehen ist (vgl. dazu BVerfG NJW 2013, 1058 ; BGH NJW 2006, 3362; BGH NStZ 2011, 231), lässt sich anhand der von den Verfahrensbeteiligten abgegebenen Stellungnahmen zwar nicht feststellen.
  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10

    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    Die Verletzung der Protokollierungspflichten, zu denen auch das sog. "Negativattest" gehört, führt dazu, dass das Protokoll seine Beweiskraft verliert (BGH NJW 2011, 321; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    Daher gilt das Verbot des § 302 Abs. 1 S. 2 StPO erst recht für eine informelle Absprache (BGH NJW 2014, 872), von der hier auszugehen ist.
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    d) Ob angesichts dessen, dass nach der Sitzungsunterbrechung der Mitangeklagte B. ein nicht mehr überprüftes knappes Geständnis abgelegt hat, dass von einer Beweisaufnahme abgesehen worden ist und dass ein den übereinstimmenden Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entsprechendes Urteil ergangen ist, von der stets unzulässigen Vereinbarung einer "Punktstrafe" auszugehen ist (vgl. dazu BVerfG NJW 2013, 1058 ; BGH NJW 2006, 3362; BGH NStZ 2011, 231), lässt sich anhand der von den Verfahrensbeteiligten abgegebenen Stellungnahmen zwar nicht feststellen.
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14
    Die hier nicht beachtete Protokollierungspflicht eröffnet die vom Landgericht vorgenommene freibeweisliche Feststellung eines rechtlich unzulässigen Geschehens, gleichgültig ob es sich innerhalb oder außerhalb der Hauptverhandlung ereignet hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. A. § 273 Randnr.12a; BGH 45, 227, 228; NStZ-RR 07, 245).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Eine solche synallagmatische Verknüpfung der jeweiligen Handlungsbeiträge kennzeichnet ein Verständigungsgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 -, NStZ 2015, S. 535 ; Stuckenberg, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013, § 257c Rn. 43; Niemöller, in: Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, § 257c Rn. 7 f., 85 ff.; Schneider, NStZ 2015, S. 53 ).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Infolge dieser Widersprüchlichkeit des Protokolls, das insoweit nicht eindeutig und lückenhaft ist, verliert dieses seine Beweiskraft gemäß § 274 StPO (vgl. BGH, NJW 2011, 321; OLG Köln, NStZ 2014, 727).
  • OLG Köln, 12.06.2017 - 2 Ws 368/17

    Keine Anwendbarkeit von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO auf Rücknahme eines

    Grundsätzlich findet § 302 Abs. 1 S. 2 StPO zwar auch auf konkludente oder informelle Absprachen entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 24.09.2013, 2 StR 267/15; Senat, Beschluss vom 07.08.2014, III - 2 Ws 435/14; OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2015, III-2 Rvs 47/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht