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   BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15   

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https://dejure.org/2015,10635
BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15 (https://dejure.org/2015,10635)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 5 StR 9/15 (https://dejure.org/2015,10635)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 (https://dejure.org/2015,10635)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257b StPO; § 257c StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 202a StPO; § 337 StPO
    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von verständigungsbezogenem Gespräch und sonstigen zur Verfahrensförderung geeigneten unverbindlichen Erörterungen); Beruhensprüfung bei fehlender Negativmitteilung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257b StPO, § 257c StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Abgrenzung mitteilungspflichtiger verständigungsbezogener (Vor-)Gespräche von sonstigen zur Verfahrensförderung geeigneten Erörterungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 243 Abs. 4 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 257c StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 154 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 202a StPO, §§ 257b, 257c StPO, § 257b StPO, § 257c Abs. 3 Satz 2 StPO, § 257c Abs. 2 StPO, § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Abgrenzung mitteilungspflichtiger verständigungsbezogener (Vor-)Gespräche von sonstigen zur Verfahrensförderung geeigneten Erörterungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4; StPO § 349 Abs. 2
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Negativmitteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Mitteilung über ein Rechtsgespräch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 535
  • StV 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 mwN).

    Als Gegenstände von unverbindlichen Erörterungen, die das Gericht ohne Verständigungsbezug allein als Ausdruck transparenten kommunikativen Verhandlungsstils führen kann, sind als verfassungsrechtlich unbedenklich etwa Rechtsgespräche und Hinweise auf die vorläufige Beurteilung der Beweislage oder die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses angesehen worden (BVerfGE 133, 168, 228 Rn. 106).

    Ebenso wenig hat der Hinweis des Vorsitzenden, ein Geständnis auch im fortgeschrittenen Verfahrensstadium noch strafmildernd zu berücksichtigen, einen solchen synallagmatischen Konnex zwischen einem prozessualen Verhalten des Angeklagten und dem Verfahrensergebnis begründet, der zur Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO wegen einer dann im Raum stehenden Verständigungsmöglichkeit führt (BVerfGE 133, 168, 216 Rn. 85).

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
    Zwar erfordert § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO eine sogenannte Negativmitteilung, wenn keine auf eine Verständigung abzielenden Gespräche stattgefunden haben (BVerfG, NJW 2014, 3504 f.).

    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 mwN).

  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
    Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2515 mwN; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
    Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2515 mwN; Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14

    Mangelndes Beruhen auf der Gesetzesverletzung bei ausgebliebener

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
    Soweit der Revisionsverteidiger dieses Angeklagten darüber hinaus die einschränkende Äußerung der Instanzverteidiger vorträgt, "(sie) können aber auch nicht ausschließen, dass wenigstens der Versuch einer Verständigung von Verteidigern der Mitangeklagten unternommen worden sei," vermag diese nicht tatsachengestützte Spekulation die Beweiskraft der vom Senat freibeweislich zu verwertenden Äußerung des Vorsitzenden nicht einzuschränken (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Denn diese besteht nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen also ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Eine solche synallagmatische Verknüpfung der jeweiligen Handlungsbeiträge kennzeichnet ein Verständigungsgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 -, NStZ 2015, S. 535 ; Stuckenberg, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013, § 257c Rn. 43; Niemöller, in: Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, § 257c Rn. 7 f., 85 ff.; Schneider, NStZ 2015, S. 53 ).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Ein verständigungsbezogenes Gespräch ist allerdings von sonstigen zur Verfahrensförderung geeigneten Erörterungen zwischen den Verfahrensbeteiligten abzugrenzen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen, sondern mit denen lediglich ein Gedankenaustausch über die Einschätzung der Sach- oder Rechtslage erstrebt wird (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 mwN).

    Solche unverbindlichen Erörterungen, die das Gericht ohne Verständigungsbezug als Ausdruck transparenten kommunikativen Verhandlungsstils führen kann, sind z.B. Rechtsgespräche und Hinweise auf die vorläufige Beurteilung der Beweislage (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 13) oder die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses (BVerfG, aaO, Rn. 106; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 mwN; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20).

    Darüber hinaus hielt der Gesetzgeber auch die Mitteilung einer Ober- und Untergrenze der nach dem Verfahrensstand vorläufig zu erwartenden Strafe durch das Gericht für ein Beispiel einer offenen und sachgerechten Verfahrensführung (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 12; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteile vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19 und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17; jeweils mwN).

    Abzugrenzen sind danach Erörterungen, bei denen ein bestimmtes Verfahrensergebnis und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von ohne Weiteres zulässigen sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (vgl. § 257b StPO und BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 20; Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 11 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15 ff.).

    Wegen des vom Landgericht dabei durch die sprachliche Verknüpfung "im Falle" unzweideutig hergestellten Konnexes zwischen dem erhofften Geständnis und der Straferwartung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 11) handelt es sich bei der Äußerung der Strafkammer insbesondere gerade nicht um einen bloß allgemeinen Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses oder eine Offenlegung der voraussichtlichen Straferwartung (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 106; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 12 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).

    Dabei unterliegen nicht nur die entsprechenden "finalen", also zielführenden Erörterungen der Mitteilungspflicht, sondern auch gegebenenfalls erste Vorgespräche (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 13; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 f.), sofern diese nicht nur eine abstrakte Erörterung der Vorfrage beinhalten, ob aus Rechtsgründen überhaupt eine Verständigung in einer bestimmten Konstellation möglich ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. April 2023 - 6 StR 124/23 Rn. 11; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21 Rn. 14; jeweils für die Annahme eines minder schweren Falls).

  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Vorliegen

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von demjenigen, den der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 (StV 2016, 87, 88 f. mit Anm. Kudlich) entschieden hat.
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

    Abzugrenzen sind solche Erörterungen, bei denen ein Verfahrensergebnis einerseits und ein prozessuales Verhalten des Angeklagten andererseits in ein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von Leistung und Gegenleistung gesetzt werden, von sonstigen verfahrensfördernden Gesprächen, die nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielen (BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

    Da sie insofern weitere Einzelheiten nicht vorträgt, kann der Senat nicht beurteilen, ob es sich um ein verständigungsbezogenes oder lediglich um ein sonstiges verfahrensförderndes Gespräch gehandelt hat, das nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536).

    Denn Gegenstand solcher unverbindlichen Erörterungen kann insbesondere der in einem Rechtsgespräch erteilte Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses sein (BVerfGE 133, 168, 228; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, aaO; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16).

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Zwar ist es dem Gericht unbenommen, im Rahmen einer transparenten und kommunikativen Verhandlungsführung ein mögliches Prozessergebnis bei einem Geständnis des Angeklagten in Aussicht zu stellen, solange damit keine endgültige Festlegung oder Zusage verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 29; vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19, NStZ 2019, 684 Rn. 12; vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4 Rn. 15; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 59e; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204; s. auch BT-Drucks. 16/12310 S. 12).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 648/18

    Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15

    Verhältnis von verständigungsbezogenen (Vor-)Gesprächen zu sonstigen Erörterungen

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 343/18

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 284/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (wesentlicher Inhalt; Zeitpunkt:

  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 211/23

    Gerichtliche Verletzung der Informationspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ;

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts nach § 243 Abs. 4 S. 1 StPO ;

  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20

    Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe

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