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   BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15   

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BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15 (https://dejure.org/2016,1660)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 4 StR 532/15 (https://dejure.org/2016,1660)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 (https://dejure.org/2016,1660)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 315c Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 64 StGB
    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle: tatsächliche Täuschung des Kassenpersonals); vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Vorsatzinhalt); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB
    Strafverfahren wegen Betrugs und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft als vollendeter Betrug; Feststellungen zum subjektiven Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung

  • verkehrslexikon.de

    Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft als vollendeter Betrug

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a sowie Nr. 2 Buchst. b und d StGB, § 315c Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 64 StGB, § 35 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Vollendung eines Betrugs bei der Entfernung mit einem PKW von einer Tankstelle ohne Bezahlung der eingefüllten Treibstoffmenge; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Streifen eines anderen PKWs im Rahmen einer Flucht vor der Polizei

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betrugs und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft als vollendeter Betrug; Feststellungen zum subjektiven Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollendung eines Betrugs bei der Entfernung mit einem PKW von einer Tankstelle ohne Bezahlung der eingefüllten Treibstoffmenge; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Streifen eines anderen PKWs im Rahmen einer Flucht vor der Polizei

  • rechtsportal.de

    Vollendung eines Betrugs bei der Entfernung mit einem PKW von einer Tankstelle ohne Bezahlung der eingefüllten Treibstoffmenge; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Streifen eines anderen PKWs im Rahmen einer Flucht vor der Polizei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das betrügerische Selbstbedienungstanken…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tanken ohne zu bezahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tankbetrug - Personal muss den Betrug schon bemerken!

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Tankbetrug nur dann vollendet, wenn Betanken vom Kassenpersonal bemerkt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollendeter Tankbetrug setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die Selbstbedienungstankstelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit wegen vollendeten Tankbetrugs setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus - Fehlende Bemerkung führt zur Strafbarkeit wegen versuchten Tankbetrugs

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tanken ohne zu bezahlen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrugsversuch durch Schwarztanken

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle - Keine Beobachtung durch Tankwart

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsanmerkung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1109
  • NStZ 2016, 216
  • NZV 2016, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte trotz seines Bestrebens, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums (relativ) fahruntüchtig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94, NStZ 1995, 88, und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15) und dies auch billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 365/14

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Gegenstand des Vorsatzes)

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der Täter muss insoweit die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als nahe liegende Möglichkeit erscheinen lassen und sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14, zfs 2014, 713; Hentschel/König/ Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 315c Rn. 48).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    In einem solchen Fall ist vielmehr regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betrugs auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, StV 2013, 511 mwN).
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    In einem solchen Fall ist vielmehr regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betrugs auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, StV 2013, 511 mwN).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte trotz seines Bestrebens, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums (relativ) fahruntüchtig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94, NStZ 1995, 88, und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15) und dies auch billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Fehlt - wie hier - eine entsprechende Feststellung, ist mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Betrug gegeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109 Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 593/18

    Urkundenfälschung (ausländische Kennzeichen an PKW)

    Unbeschadet des Umstands, dass sich das angefochtene Urteil nicht zu der Höhe des an dem zivilen Polizeifahrzeug entstandenen Sachschadens verhält (vgl. zu der insoweit maßgeblichen Wertgrenze von 750 Euro BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, 703), ist - zumal vor dem Hintergrund, dass der genaue Unfallhergang unklar geblieben ist und die Strafkammer von einem "misslungenen Manöver' des Angeklagten ausgegangen ist (UA S. 5) - der von ihr angenommene Gefährdungsvorsatz des Angeklagten nicht hinreichend belegt (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung des Gefährdungsvorsatzes bei § 315c StGB BGH, Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NStZ 2016, 216, 217; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 315c StGB Rn. 48).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    a) Ein bedingter Gefährdungsvorsatz im Sinne des § 315d Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2022 ? 4 StR 377/21 Rn. 10; Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 365/14 Rn. 3; Urteil vom 24. Juli 1975 ? 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 ? 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.).
  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19

    Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten

    b) Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft die Voraussetzungen der Vorsatz-Vorsatz-Kombination in der Variante des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB bejaht (zur Systematik des § 315c StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14, zfs 2014, 713; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109; vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, DAR 2017, 381).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 74/21

    Betrug (Tankbetrug: Bemerken durch Tankstellenbeschäftigten; Irrtumserregung)

    Fehlt - wie hier - eine entsprechende Feststellung, ist mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Betrug gegeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109 Rn. 4; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18 Rn. 18).
  • BGH, 29.06.2022 - 6 StR 238/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

    Das Scheitern des Angeklagten in den vormaligen Unterbringungen, mit dem sich die Urteilsgründe im Übrigen auseinandersetzen, vermag für sich betrachtet die Erfolgsaussicht eines neuerlichen Anlaufs nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 13, vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19, NStZ-RR 2020, 338).
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