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   BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15   

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BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15 (https://dejure.org/2015,40926)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2015 - 1 StR 321/15 (https://dejure.org/2015,40926)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 1 StR 321/15 (https://dejure.org/2015,40926)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 73c Abs. 1 StGB
    Verfall (Absehen von der Anordnung wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte: Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 73c Abs 1 S 2 Alt 1 StGB, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 267 StPO
    Wertersatzverfall nach Betäubungsmitteldelikten: Voraussetzungen des Vorliegens einer unbilligen Härte und erforderliche Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten

  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, §§ 73, 73a StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1, § 73c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB

  • Wolters Kluwer

    Verfall von Wertersatz im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Wertersatzverfall nach Betäubungsmitteldelikten: Voraussetzungen des Vorliegens einer unbilligen Härte und erforderliche Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall von Wertersatz im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Wertersatzverfall nach Betäubungsmitteldelikten: Voraussetzungen des Vorliegens einer unbilligen Härte und erforderliche Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absehen vom Verfall - und die bestehenden Schulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 279
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15
    Es hat dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung "entgegen BGH StraFo 2009, 295' erfolgt sei.

    Eine solche ist etwa gegeben, wenn die Bejahung dieses Merkmals auf Umstände gestützt wird, die bei seiner Prüfung nicht zum Tragen kommen können (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14).

    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen, welche nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift ein Absehen vom Verfall nach pflichtgemäßem Ermessen ermöglichen, nicht zugleich einen Ausschlussgrund nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB bilden können, folgt aus der Systematik der Norm, dass das Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen jedenfalls für sich genommen keine unbillige Härte darstellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR Härte 16; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00, NStZ 2000, 589, 590).

    Eine unbillige Härte im Sinne des § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14 mwN) nur dann in Betracht, wenn die Anordnung des Verfalls schlechthin ungerecht wäre und das Übermaßverbot verletzen würde.

    Abschließend weist der Senat auf die Möglichkeit hin, dass nach § 73c Abs. 1 StGB die Anordnung des Verfalls auf einen Teil des Erlangten beschränkt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, NStZ-RR 2003, 75).

  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 364/02

    Verfall von Wertersatz; Ermessensausübung (Prüfungspflicht; Resozialisierung)

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15
    Abschließend weist der Senat auf die Möglichkeit hin, dass nach § 73c Abs. 1 StGB die Anordnung des Verfalls auf einen Teil des Erlangten beschränkt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, NStZ-RR 2003, 75).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15
    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen, welche nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift ein Absehen vom Verfall nach pflichtgemäßem Ermessen ermöglichen, nicht zugleich einen Ausschlussgrund nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB bilden können, folgt aus der Systematik der Norm, dass das Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen jedenfalls für sich genommen keine unbillige Härte darstellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR Härte 16; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00, NStZ 2000, 589, 590).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 586/03

    Absehen vom Verfall (Ersatzverfall; Härtefall: Erörterungsmangel,

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15
    Die Ausübung des dem Tatrichter durch diese Vorschrift eingeräumten Ermessens erfordert nicht nur die Feststellung des aus der Straftat Erlangten, sondern auch die Ermittlung des Wertes des noch vorhandenen Vermögens, um diese Werte einander gegenüber stellen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 586/03, NStZ 2005, 454).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15
    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen, welche nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift ein Absehen vom Verfall nach pflichtgemäßem Ermessen ermöglichen, nicht zugleich einen Ausschlussgrund nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB bilden können, folgt aus der Systematik der Norm, dass das Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen jedenfalls für sich genommen keine unbillige Härte darstellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR Härte 16; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 14; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00, NStZ 2000, 589, 590).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Dahinstehen kann somit, dass im Hinblick auf deren Verantwortung auf der erweiterten Führungsebene nach altem Recht die hohen Voraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 321/15, NStZ 2016, 279, 280) für einen Härtefall im Sinne des § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB aF möglicherweise ebenfalls nicht vorgelegen hätten (vgl. auch Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., § 17 Rn. 1119).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw.

    Diese wird vielmehr immer bei Verletzung des Übermaßverbotes anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 321/15, NStZ 2016, 279, 280 zu § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB a.F.; KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 459g Rn. 18).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine unbillige Härte liegt demnach nicht schon dann vor, wenn der Verfallsbetrag nicht beigetrieben werden kann oder der Betroffene vermögenslos geworden ist (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 321/15, NStZ 2016, 279).
  • LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18

    Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche,

    Erforderlich war, dass die Anordnung des Verfalls das Übermaßverbot verletzen würde, weil die Auswirkungen im konkreten Einzelfall außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber mit der Maßnahme angestrebten Zweck stehen ( vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2015, Az. 1 StR 321/15 - zitiert nach juris ).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Auslegungskriterium ist dabei der Zweck der Einziehung (BGH NStZ 2016, 279, 280).
  • BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15

    Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im

    Die Ausübung dieses dem Tatrichter eingeräumten Ermessens erfordert aber neben der Feststellung des aus der Straftat Erlangten, vor allem auch die Ermittlung des Wertes des noch vorhandenen Vermögens, um diese Werte einander gegenüber stellen zu können (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 321/15).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 4 Ws 514/22

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes auf Einziehung des Werts von

    Es müssen besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer mit der Vollstreckung der Einziehung eine außerhalb des Einziehungszwecks liegende zusätzliche Härte verbunden wäre, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Einziehung nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 321/15, NStZ 2016, 279, 280).
  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

    Unverhältnismäßigkeit liegt bei einer Verletzung des Übermaßverbots (BGH NStZ 2016, 279; KK-StPO/Appl, 8. Aufl. 2019, § 459g Rn. 18; Graf/Jäger/Wittig/Wiedner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2. Auflage 2017, § 73c StGB Rn 5 mwN.) bzw. wie bei dem früheren § 73c StGB bei einer "unbilligen Härte" (Köhler/Burkhard: Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Teil 2/2, NStZ 2017, 665, 675) vor.
  • OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17

    Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung einer Verfallsanordnung wegen

    Die Ausübung des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens erfordert nicht nur die Feststellung des aus der Straftat Erlangten, sondern auch die Ermittlung des Wertes des noch vorhandenen Vermögens zum Zeitpunkt des tatrichterlichen Urteils (BGH NStZ 2016, 279).
  • BGH, 10.08.2016 - 1 StR 226/16

    Absehen von der Anordnung des Verfalls, weil das Erlangte nicht mehr im Vermögen

    Auf Rechtsfehler, zu denen Ermessensfehler gehören, ist die dem Tatrichter obliegende Auslegung und Anwendung (bzw. Nichtanwendung) von § 73c Abs. 1 StGB durch das Revisionsgericht zu prüfen (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR StGB § 73c Härte 16; BGH, Urteile vom 26. März 2015 - 4 StR 463/14, NStZ-RR 2015, 176, 177 f. und vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 321/15, NStZ 2016, 279 f.).
  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 292/16

    Absehen von der Anordnung des Verfalls, da das Erlangte nicht mehr im Vermögen

  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
  • AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19

    Einziehung von Wertersatz bei Anwendung vom Jugendstrafrecht

  • LG Stuttgart, 10.03.2022 - 18 AR 1/22

    Einziehung von Taterträgen: Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung von

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