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   BGH, 03.03.2016 - 2 StR 360/15   

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https://dejure.org/2016,9101
BGH, 03.03.2016 - 2 StR 360/15 (https://dejure.org/2016,9101)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - 2 StR 360/15 (https://dejure.org/2016,9101)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - 2 StR 360/15 (https://dejure.org/2016,9101)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Ein Geständnis alleine reicht nicht zwingend für eine Verurteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das "glaubhafte und vollumfängliche Geständnis des Angeklagten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 489
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit:

    Auch ein verständigungsbasiertes Geständnis bedarf der Überprüfung im Strengbeweisverfahren (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 209 f.; Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170), namentlich bei komplexen Fallgestaltungen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53 f.; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489 f.).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Im vorliegenden Fall konnte deshalb kein Zweifel bestehen, dass der Angeklagte an das erst kurze Zeit zurückliegende Tatgeschehen eine auch in den wesentlichen tatbestandsausfüllenden Einzelheiten genügende Erinnerung hatte (vgl. demgegenüber für Sachverhalte von hoher Komplexität und mit zahlreichen Details BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, aaO; Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f.; vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, aaO, und vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, wistra 2016, 277).
  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22

    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 ? 3 StR 35/13, StV 2013, 684; vom 6. August 2013 ? 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2013 ? 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; vom 24. September 2013 ? 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei

    Der bloße Verweis auf ein Geständnis kann eine Beweiswürdigung nicht ersetzen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 2 StR 53/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15-, juris Rn 3).

    Zu einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Begründung des Urteils hätte es insbesondere mit Blick auf die fehlenden Feststellungen das Amtsgerichts einer Erläuterung der geständigen Einlassung bedurft; denn ohne Kenntnis von Einzelheiten vermag das Revisionsgericht nicht zu erkennen, ob ein auf Betrugs- und Urkundendelikte bezogenes Geständnis auch sämtliche Tatbestandsmerkmale dieser Straftatbestände erfasst (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15-, juris Rn. 4).

  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 595/16

    Urteilsgründe (widersprüchliche Darstellung strafbaren Verhaltens);

    Die Beweiswürdigung erschöpft sich damit in einem einzigen Satz (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489), der hier den Besonderheiten des Falles nicht genügt.
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