Rechtsprechung
BGH, 10.05.2016 - 1 StR 571/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Gespräch über Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO; fehlendes Beruhen auf unterlassener Mitteilung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 EStG, § 19 EStG, § 2 Abs 1 S 2 GewStG, § 153a StPO, § 154 Abs 2 StPO
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte bei Abwicklung der nicht selbstständigen Einkünfte über eine Scheinfirma; Mitteilungspflicht von Verfahrensabsprachen - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 19 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, § 243 Abs. 4 StPO, § 153a StPO, § 473 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs sowie Wegfall der für die Taten festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen als Folge der Verfahrenseinstellung; Einordnung der Anfrage bzgl. einer Verfahrenseinstellung als sondierende Äußerung der Verteidigung ohne verbindliche Zusage des Gerichts
- rewis.io
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte bei Abwicklung der nicht selbstständigen Einkünfte über eine Scheinfirma; Mitteilungspflicht von Verfahrensabsprachen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung des Schuldspruchs sowie Wegfall der für die Taten festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen als Folge der Verfahrenseinstellung; Einordnung der Anfrage bzgl. einer Verfahrenseinstellung als sondierende Äußerung der Verteidigung ohne verbindliche Zusage des Gerichts
- rechtsportal.de
Änderung des Schuldspruchs sowie Wegfall der für die Taten festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen als Folge der Verfahrenseinstellung; Einordnung der Anfrage bzgl. einer Verfahrenseinstellung als sondierende Äußerung der Verteidigung ohne verbindliche Zusage des Gerichts
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte bei Abwicklung der nicht selbstständigen Einkünfte über eine Scheinfirma; Mitteilungspflicht von Verfahrensabsprachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Auszüge)
Telefongespräch mit dem Verteidiger...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.12.2014 - 620 KLs 4/10
- BGH, 10.05.2016 - 1 StR 571/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 743
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13
Zu den Mitteilungs- und Protokollierungspflichten im Hinblick auf Gespräche, die …
Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 571/15
Zwar sind auch Gespräche über eine vollständige Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO mitteilungsbedürftig nach § 243 Abs. 4 StPO (BVerfG…, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, Rn. 20, StV 2016, 409; a.A. noch KG, Beschluss vom 10. Januar 2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13), NStZ 2014, 293), jedoch kann vorliegend ausnahmsweise das Beruhen der Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß ausgeschlossen werden. - BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15
Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender …
Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 571/15
Zwar sind auch Gespräche über eine vollständige Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO mitteilungsbedürftig nach § 243 Abs. 4 StPO (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, Rn. 20, StV 2016, 409; a.A. noch KG, Beschluss vom 10. Januar 2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13), NStZ 2014, 293), jedoch kann vorliegend ausnahmsweise das Beruhen der Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß ausgeschlossen werden.
- BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19
Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss …
Zwar dürften auch Gespräche über eine vollständige Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs. 2 StPO der Mitteilungspflicht unterfallen (vgl. BVerfG, NStZ 2016, 422, 424; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 571/15, NStZ 2016, 743, 744). - BGH, 16.09.2020 - 5 StR 249/20
Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens bei Verstoß gegen Mitteilungs- und …
Dies war - anders als in dem ersten Telefonkontakt vom 3. Juli 2018, der organisatorischen Hintergrund hatte und zur Klärung der Terminierungsfrage nur eine unverbindliche Fühlungsaufnahme darstellte - bei den Gesprächen am 4. Juli 2018 und am 9. Januar 2020 der Fall (vgl. zur Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 StPO bei Sondierungsgesprächen BGH, Urteile vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, NStZ 2015, 537, 538; vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16, NStZ 2017, 52, 53; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 571/15, NStZ 2016, 743, 744).Daher erscheint es ausgeschlossen, dass ein beim Angeklagten bestehendes Informationsdefizit über Inhalt und Verlauf der Gespräche vom 4. Juli 2018 und 9. Januar 2020 seine Rechtsstellung und seine Verteidigungsmöglichkeiten beeinträchtigt haben könnte oder sonst der Prozessverlauf aufgrund der stattgefundenen Gespräche beeinflusst worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, aaO; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 571/15, aaO).