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   OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - III-3 RVs 46/16.   

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OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - III-3 RVs 46/16. (https://dejure.org/2016,22192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2016 - III-3 RVs 46/16. (https://dejure.org/2016,22192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - III-3 RVs 46/16. (https://dejure.org/2016,22192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des Anbaus von Marihuana ohne richterlichen Beschluss

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des Anbaus von Marihuana ohne richterlichen Beschluss

  • rechtsportal.de

    StPO § 102 ; StPO § 105 ; GG Art. 13 Abs. 2
    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des Anbaus von Marihuana ohne richterlichen Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die "planvolle" Herbeiführung von "Gefahr im Verzug", oder: Dafür gibt es ein Beweisverwertungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freispruch trotz Marihuanaanbaus in der Wohnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Marihuana-Fall

    Art. 13 Abs. 2 GG; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Gefahr im Verzug, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot, Fernwirkung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweisverwertungsverbot mit Fernwirkung

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 177
  • StV 2017, 12
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Selbst herbeigeführte tatsächliche Voraussetzungen können die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen nicht begründen (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10 u.a. -, Rn. 69 - 70, juris).

    Obwohl noch vor dem Klopfen an der Eingangstür zur Wohnung des Angeklagten weiterhin hätte versucht werden können, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, weil die tatsächlichen Voraussetzungen dafür - auch nach den Vorstellungen der Polizeibeamten - vorlagen, haben die Polizeibeamten selbst ohne jede praktische Notwendigkeit durch das Klopfen an der Wohnungstür des Angeklagten in Kenntnis des Umstands, dass der Angeklagte sodann versuchen könnte, Beweismittel zu vernichten, eine Situation herbeigeführt, in der ein weiteres Zuwarten wegen drohenden Beweismittelverlustes nicht angezeigt war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10 u.a. -, Rn. 69 - 70, juris).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 44 - 45, juris; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 81 Ss 65/09 -, Rn. 28, juris; s. a. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).

    Da, wie oben ausgeführt, der Begriff der Gefahr im Verzuge eng auszulegen ist, begrenzt die Pflicht, einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen, den Spielraum der Ermittlungsbeamten, das Ermittlungsverfahren nach kriminalistischen und taktischen Erwägungen frei zu gestalten (BGH, Urteil vom 18. April 2007, a.a.O., Rn. 13, juris).

  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 44 - 45, juris; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 81 Ss 65/09 -, Rn. 28, juris; s. a. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).

    Die heilende Wirkung eines hypothetisch rechtmäßigen Alternativverhaltens kommt in Fällen grober Missachtungen des Richtervorbehalts, wie er hier vorliegt, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, Rn. 12, juris; m.w.N.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., 2016, § 94, Rn. 21).

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 44 - 45, juris; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 81 Ss 65/09 -, Rn. 28, juris; s. a. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 44 - 45, juris; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 81 Ss 65/09 -, Rn. 28, juris; s. a. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Die Grenzen richten sich jeweils nach der Sachlage und der Art des Verbots (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2000 - Ss 462/00 Z, Ss 462/00 -, Rn. 10, juris, m. w. N.).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Ein Beweisverwertungsverbot ist in der Rechtsprechung etwa angenommen worden für Bekundungen von Beschuldigten, die unter dem Eindruck des Vorhalts von unzulässig gewonnenen Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung gemacht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83 -, juris, Rn. 10; OLG Köln a.a.O., Rn. 12).
  • BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02

    Freispruch durch BGH in einer Mordsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16
    Der Senat kann durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO), da es auszuschließen ist, dass im Falle einer Zurückverweisung der Sache in einer erneuten Hauptverhandlung die Schuld des Angeklagten festgestellt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).
  • LG Limburg, 09.04.2018 - 1 Qs 21/18

    Gefahr in Verzug für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung liegt vor, wenn

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Ausgangslage grundlegend von derjenigen in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2016 (Az. III-3 RVs 46/16; NStZ 2017, 177), in welcher die Polizeibeamten durch Klopfen auf sich aufmerksam machten und erst deshalb Gefahr in Verzug annahmen.
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Ein Verwertungsverbot aufgrund einer Fernwirkung wird daher auch für mittelbar gewonnene, selbstbelastende Angaben des Beschuldigten angenommen, die dieser - sich als überführt ansehend - unter dem Eindruck des Vorhalts unzulässig gewonnener Erkenntnisse gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2017, 177 m.krit.Anm. Radtke; s. auch BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 70), da insoweit zugleich die Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit berührt sind.
  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung

    Abzulehnen ist daher die - ohne jegliche Abwägung - vom OLG Düsseldorf (NStZ 2017, 177 mit kritischer Anmerkung von Radtke, NStZ 2017, 180) angenommene Fernwirkung des Verwertungsverbots in einer ähnlichen Fallgestaltung (ebenso Hegmann in: BeckOK, StPO, 38. Ed. 1.10.2020, § 105, Rn. 29; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 105 Rn. 19a; kritisch auch Arnoldi, Anm. zu BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 in NStZ 2019, 230 (232)).
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Kann hingegen der Richter mit dem Durchsuchungsbegehren befasst werden und über dieses entscheiden, ohne dass damit ein Risiko des Verlusts von Beweismitteln verbunden ist, ist für einen Rückgriff auf die Eikompetenz der Strafverfolgungsbehörden kein Raum (s. jüngst OLG Düsseldorf StraFo 2016, 339).
  • AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16

    Freispruch des Angeklagten mangels Nachweises der ihm zur Last gelegten Tat

    Kann hingegen der Richter mit dem Durchsuchungsbegehren befasst werden und über dieses entscheiden, ohne dass damit ein Risiko des Verlusts von Beweismitteln verbunden ist, ist für einen Rückgriff auf die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden kein Raum (s. jüngst OLG Köln, Beschluss vom 25.10.2016, III-1 RVs 227/16 und OLG Düsseldorf StraFo 2016, 339).
  • AG Osnabrück, 17.03.2021 - 207 Ls

    Durchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtliche Sicherung planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2016, Az. 3 RVs 46/16, so auch BGH, Urteil vom 06.12.2016 - 2 StR 46/15).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe;

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BGH, Urteil vom 18. April 2007, a. a. O., juris Rdnr. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2016 - III-3 RVs 46/16 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschluss vom 1. September 2008 - [4] 1 Ss 220/08 [136/08] -, juris Rdnrn. 7, 9; jeweils m. w. Nachw.).
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