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   BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14   

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BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14 (https://dejure.org/2016,9408)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - 2 StR 481/14 (https://dejure.org/2016,9408)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 2 StR 481/14 (https://dejure.org/2016,9408)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 6 StPO; § 269 StPO; § 225a StPO; § 261 StPO
    Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung bei dortiger Rechtshängigkeit: Übernahme des Verfahrens durch das Landgericht auch noch in der Berufungsinstanz, eingeschränkte revisionsrechtliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 2 GVG, § 74 Abs 3 GVG, § 63 StGB, § 6 StPO, § 225a StPO
    Zuständigkeit im Berufungsverfahren: Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen durch die kleine Strafkammer als Berufungskammer wegen möglicher Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus

  • IWW

    § 63 StGB, § 225a StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 6 StPO, § 269 StPO, § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 74 Abs. 3 GVG, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für eine im Raum stehende Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Zuständigkeit im Berufungsverfahren: Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen durch die kleine Strafkammer als Berufungskammer wegen möglicher Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; GVG § 74 Abs. 1 S. 2; GVG § 74 Abs. 3
    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für eine im Raum stehende Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 240
  • StV 2016, 621
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
    aa) Der Senat kann offen lassen, ob ein Beschwerdeführer, der die Abgabe des Verfahrens durch die Berufungskammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts als rechtsfehlerhaft rügen will, verpflichtet ist, den behaupteten Verfahrensverstoß mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob eine Überprüfung von Amts wegen zu erfolgen hat, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).

    Dieser Grundsatz erfährt eine Einschränkung nur in Fällen, in denen das Gericht höherer Ordnung seine Zuständigkeit mit sachfremden oder anderen, offensichtlich unhaltbaren Erwägungen begründet hat, sich seine Entscheidung mithin als (objektiv) willkürlich erweist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 55 f.).

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 306/02

    Vorlage an das Schwurgericht (Analogie im Berufungsverfahren; Prozessökonomie);

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
    Ob die Übernahme des Verfahrens durch das Landgericht auf Vorlage des Vorsitzenden der Berufungskammer in entsprechender Anwendung des § 225a StPO im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und der Prozessökonomie zulässig ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 306/02, NStZ 2003, 320; Britz in: Radtke/ Hohmann, StPO 2011, § 225a Rn. 1; SK/StPO-Deiters/Albrecht, 5. Aufl., § 225a Rn. 3; KK-Gmel, StPO, 7. Aufl., § 225a Rn. 4; SSW/Grube, StPO, 2. Aufl., § 225a Rn. 4; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 225a Rn. 6; Hegmann NStZ 2000, 574, 575) oder ob eine entsprechende Anwendung der genannten Vorschrift in Ermangelung einer gesetzlichen Regelungslücke ausscheidet (KMR-Eschelbach, Stand: Dezember 2001 § 225a Rn. 7; KMR-Brunner, Stand: Mai 2012 § 328 Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 225a Rn. 2; Meyer-Goßner NStZ 1981, 168, 170, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Das Landgericht konnte sich für seine Rechtsauffassung, dass eine Übernahme des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 225a StPO zulässig ist, auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 306/02, NStZ 2003, 320) und auf die herrschende Lehre stützen.

    Einer förmlichen Aufhebung der Entscheidung bedurfte es bei dieser Sachlage nicht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 306/02, NStZ 2003, 320).

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
    aa) Der Senat kann offen lassen, ob ein Beschwerdeführer, der die Abgabe des Verfahrens durch die Berufungskammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts als rechtsfehlerhaft rügen will, verpflichtet ist, den behaupteten Verfahrensverstoß mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob eine Überprüfung von Amts wegen zu erfolgen hat, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
    aa) Der Senat kann offen lassen, ob ein Beschwerdeführer, der die Abgabe des Verfahrens durch die Berufungskammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts als rechtsfehlerhaft rügen will, verpflichtet ist, den behaupteten Verfahrensverstoß mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob eine Überprüfung von Amts wegen zu erfolgen hat, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 2 StR 481/14
    aa) Der Senat kann offen lassen, ob ein Beschwerdeführer, der die Abgabe des Verfahrens durch die Berufungskammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts als rechtsfehlerhaft rügen will, verpflichtet ist, den behaupteten Verfahrensverstoß mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob eine Überprüfung von Amts wegen zu erfolgen hat, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Einschränkung in Fällen, in denen die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit auf sachfremden oder anderen offensichtlich nicht haltbaren Erwägungen beruht, sich die Entscheidung mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch zugleich der Anspruch des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 StR 439/08, NStZ 2009, 579 f.; Urteile vom 3. Februar 2016 - 2 StR 481/14, NStZ 2017, 240, 241, sowie 2 StR 159/15, NStZ-RR 2016, 220, 221, jeweils mwN).
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