Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22048
BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,22048)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,22048)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,22048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge im Urteil: Darlegung der Berechnungsgrundlagen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a StGB, § 370 AO, § 267 StPO
    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Tatrichterliche Feststellung der vorenthaltenen Beiträge

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 205 StPO, § 28a SGB IV, § 370 AO, § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Feststellung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte; Schätzung der Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände; Grundsätze für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...

  • rewis.io

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Tatrichterliche Feststellung der vorenthaltenen Beiträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatrichterliche Feststellung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte; Schätzung der Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände; Grundsätze für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 205 ; StPO § 349 Abs. 2 ; AO § 370
    Tatrichterliche Feststellung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte; Schätzung der Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände; Grundsätze für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Tatrichterliche Feststellung der vorenthaltenen Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge - und die Berechnung der Beiträge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 352
  • StV 2017, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93

    Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 133).

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94

    Sozialversicherungsbeiträge - Geringverdiener - Abführung

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 136).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Auch ist es im vorliegenden Fall nicht ausnahmsweise ausreichend, lediglich die Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, die geschädigten Krankenkassen und die betroffenen Beitragsmonate festzustellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 424/10, NStZ 2011, 161), weil es sich gerade nicht um einen Fall des schlichten Nichtzahlens ordnungsgemäß angemeldeter Beiträge handelt, bei welchem der vom Arbeitgeber eingereichte Beitragsnachweis gemäß § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV die geschuldeten und in der Regel vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belegt.
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
    Dementsprechend genügt es gerade nicht, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge lediglich der Höhe nach anzugeben (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Die Urteilsgründe müssen auch die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6 mwN und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 13), die nicht nur für den Schuldumfang entscheidend sind, sondern auch für die Einziehungsentscheidung.
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).

    Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).

    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

    Deshalb genügt es nicht, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge lediglich der Höhe nach anzugeben (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).

  • AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung

    Das ist im Fall des schlichten Nichtzahlens ordnungsgemäß angemeldeter Beiträge, bei welchem der vom Schuldner als Arbeitgeber eingereichte Beitragsnachweis gemäß § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV die geschuldeten und in der Regel vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belegt (vgl. BGH NStZ 2017, 352, 354), auch nicht erforderlich (vgl. MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl. 2019, StGB § 266a Rn. 134).

    Denn der Beitragsnachweis belegt die geschuldeten und demnach auch in der Regel die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge (BGH Beschl. v. 11.7.2019 - 1 StR 456/18, BeckRS 2019, 27934 Rn. 29; Beschl. v. 20.4.2016, 1 StR 1/16, juris Rn. 8; BGH NStZ 2011, 161 Rn. 4; OLG Braunschweig NZWiSt 2019, 402; BeckOK StGB/Wittig, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 266a Rn. 12.4; Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, StGB § 266a Rn. 4).

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Denn die tariflich geschuldeten Mindestlöhne im Baugewerbe, die das Landgericht als Bemessungsgrundlage für die Höhe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge heranziehen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 Rn. 10; BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R Rn. 25 ff.), werden nicht mitgeteilt; insbesondere die Löhne der Arbeitnehmer sind für die Bemessungsgrundlage aber erforderlich (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18 Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6; je mwN).

    (2.2) Die türkischen A/T 1-Entsendebescheinigungen würden auch dann unter einem schweren Mangel leiden und deshalb nicht binden, wenn der Angeklagte sie sich aufgrund falscher Angaben erschlichen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 2).

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand;

    aa) Bei einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sind in den Urteilsgründen die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, NStZ-RR 2018, 318; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).

    Dabei obliegt es dem Tatgericht nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, da die Berechnung der Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376, und Beschluss vom 20. April 2016, aaO; zur Schadensermittlung bei Schwarzarbeit am Bau vgl. Stuckert, wistra 2014, 289).

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Dem Tatgericht obliegt es nach dieser Rechtsprechung, die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).

    Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).

    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).

    Deshalb genügt es nicht, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge lediglich der Höhe nach anzugeben (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, NJW 2002, 2480, 2483 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 Rn. 2 f.; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12; Urteile vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21; MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 266a Rn. 61, 133).

    Dann ist es ausnahmsweise ausreichend, lediglich die Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, die geschädigten Krankenkassen und die betroffenen Beitragsmonate festzustellen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 424/10 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 8).

  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt wurden, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352 Rn. 6 und vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20

    Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer

    Die monatlich ausgezahlten Arbeitslöhne, die als Bemessungsgrundlage anzugeben sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 25; Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18 Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. hierzu ausführlich BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, Rn. 6, NStZ 2017, 352, 353 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 50/17

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 1 Ss 5/19

    Angaben zum Fälligkeitszeitpunkt bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20

    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
  • BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Feststellung der geschuldeten

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 478/19

    Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und

  • BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche

  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 11/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bestimmung des gezahlten

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu

  • BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung bei mehreren Vorverurteilungen)

  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht