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   BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16   

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BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16 (https://dejure.org/2016,44240)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2016 - 1 StR 108/16 (https://dejure.org/2016,44240)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 (https://dejure.org/2016,44240)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 374 AO; § 259 StGB
    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines Absatzerfolges, Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur Hehlerei; Begriff des Sich-Verschaffens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 StGB, § 370 AO, § 374 AO
    Steuerhehlerei: Erforderlichkeit eines Absatzerfolges bei Absetzen und Absatzhilfe geschmuggelter Zigaretten

  • IWW

    § 374 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, 2 AO, § 374 AO, § 259 StGB, § 374 Abs. 3 AO, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 132 Abs. 3 GVG, § 264 StPO, § 353 Abs. 1 StPO, § 374 Abs. 2 AO, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 25 ff. StGB, § 357 StPO, § 464 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Steuerhehlerei; Vollendete Steuerhehlerei in Form der Absatzhilfe; Aufrechterhaltung des steuerrechtswidrigen Zustands als Strafgrund

  • rewis.io

    Steuerhehlerei: Erforderlichkeit eines Absatzerfolges bei Absetzen und Absatzhilfe geschmuggelter Zigaretten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Steuerhehlerei; Vollendete Steuerhehlerei in Form der Absatzhilfe; Aufrechterhaltung des steuerrechtswidrigen Zustands als Strafgrund

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhehlerei: Erforderlichkeit eines Absatzerfolges bei Absetzen und Absatzhilfe geschmuggelter Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmuggelzigaretten - und die Steuerhehlerei des Sichverschaffens oder Drittverschaffens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmuggelzigaretten - und die Steuerhehlerei des Absatzhelfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 359
  • StV 2018, 40
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    aa) In seinem Antwortbeschluss vom 21. August 2013 (1 ARs 6/13, NZWiSt 2014, 153) auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 14. Mai 2013 (3 StR 69/13, NStZ 2013, 584) hat der Senat im Hinblick auf das Merkmal des "Absetzens' i.S.d. § 259 StGB bereits seine bisherige Rechtsansicht aufgegeben und verlangt seitdem in Übereinstimmung mit den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs, dass eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in Form der Tathandlung des "Absetzens' nach § 259 StGB einen Absatzerfolg voraussetzt.

    Die geänderte Rechtsprechung zu § 259 StGB (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40) ist uneingeschränkt auf die Steuerhehlerei zu übertragen.

    Im Verkehr unter Kaufleuten, aus dem der Begriff stammt, würde niemand davon sprechen, dass ein Händler Waren abgesetzt hat, wenn er sich nur vergeblich um den Verkauf bemüht hat (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40).

    Dies entspricht auch dem neueren Verständnis anderer Strafsenate des BGH zu § 259 StGB (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 3 StR 69/13, NStZ 2013, 584 und vom 13. August 2015 - 2 StR 26/15).

    Dem Täter wird jedoch durch die engere Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Absatzhilfe bei fehlendem Absatzerfolg nun die fakultative Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 StGB eröffnet (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 3 StR 69/13, NStZ 2013, 584; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: August 2016, § 374 AO Rn. 67).

  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte durch die Übernahme der Zigaretten im Lager in G. sowie die Entgegennahme der Zigaretten in Re. bereits zu diesem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über die Zigaretten erlangt hatte und damit eine - vom Anklagevorwurf erfasste (§ 264 StPO) - Steuerhehlerei i.S.v. § 374 AO in der Tatvariante des "Sichverschaffens' oder "Drittverschaffens' bereits vollendet war (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409; Jäger in Joecks/ Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 30, 31).

    Aufgrund der bisherigen Feststellungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über die Zigaretten hatte und damit eine Steuerhehlerei i.S.v. § 374 AO in dieser Tatalternative bereits vollendet war (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 30, 31).

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    a) Die Auffassung des Landgerichts, eine Absatzhilfe i.S.v. § 374 AO erfordere keinen Absatzerfolg, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats und des ehemals für Steuerstrafsachen zuständigen 5. Strafsenats sowie der Auffassung von Teilen der Literatur (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239; Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 374 Vortat 1; zustimmend: Beckemper in Hübschmann/ Hepp/Spitaler (HHSp.) Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand: November 2013, § 374 AO, Rn. 53; ablehnend: Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: August 2016, § 374 AO Rn. 67; Wegner in Müko-StGB, 2. Aufl., § 374 AO Rn. 35; Meyer in Beermann/Gosch Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand: Oktober 2008, § 374 AO 1977, Rn. 11 und 12; zweifelnd: Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 42).

    Der Strafgrund des § 374 AO liegt in der Aufrechterhaltung des steuerrechtswidrigen Zustands, der durch die Vortat eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239; Wegner in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 374 AO Rn. 3).

  • BGH, 21.08.2013 - 1 ARs 6/13

    Hehlerei (Anforderungen an das Absetzen: Absetzerfolg; Absatzhilfe);

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    aa) In seinem Antwortbeschluss vom 21. August 2013 (1 ARs 6/13, NZWiSt 2014, 153) auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 14. Mai 2013 (3 StR 69/13, NStZ 2013, 584) hat der Senat im Hinblick auf das Merkmal des "Absetzens' i.S.d. § 259 StGB bereits seine bisherige Rechtsansicht aufgegeben und verlangt seitdem in Übereinstimmung mit den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs, dass eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in Form der Tathandlung des "Absetzens' nach § 259 StGB einen Absatzerfolg voraussetzt.

    Ebenso hat er die Auslegung des Merkmals "absetzt' in § 374 AO ausdrücklich offen gelassen, weil die Vorschrift von der Anfrage nicht betroffen war (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13, NZWiSt 2014, 153).

  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    Die geänderte Rechtsprechung zu § 259 StGB (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40) ist uneingeschränkt auf die Steuerhehlerei zu übertragen.

    Im Verkehr unter Kaufleuten, aus dem der Begriff stammt, würde niemand davon sprechen, dass ein Händler Waren abgesetzt hat, wenn er sich nur vergeblich um den Verkauf bemüht hat (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40).

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    Kommt das neue Tatgericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte keine Verfügungsmacht über die Zigaretten bei der Anlieferung erlangt hatte, käme auch eine - ebenfalls vom Anklagevorwurf erfasste (§ 264 StPO) - Beihilfe zum "Sichverschaffen' des R. in Betracht, soweit der Angeklagte seine Unterstützung dem R. vor dessen Tat zugesagt und auf diese Weise zu dessen Steuerhehlerei in Form des "Sichverschaffens' Beihilfe geleistet hat (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44), die dann durch die Unterstützungsleistungen bei der Veräußerung der Zigaretten in täterschaftliche Hehlerei in Form der Absatzhilfe übergegangen sein könnte (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    Dies ist vom Tatgericht an Hand der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316 jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    Dies ist vom Tatgericht an Hand der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316 jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    In diesem Fall würde die täterschaftlich begangene Absatzhilfe der Beihilfe zur Steuerhehlerei vorgehen, da hierdurch das nach gesetzlicher Wertung beim Tatbeteiligten eigenständige Unrecht, das in der Mitwirkung am Absatz liegt, besser erfasst wird (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11, BGHSt 57, 151; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 81 mwN).
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16
    (2) Für ein einheitliches Verständnis von § 259 StGB und § 374 AO spricht zudem der vom Gesetzgeber gewollte Gleichklang zwischen der Steuerhehlerei und der Sachhehlerei (vgl. Sonderausschuss für die Strafrechtsnorm bei der Beratung des EGStGB, BT-Drucks. 7/1261 S. 51 und Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung der Abgabenordnung, BT-Drucks. 7/4292 S. 44).
  • BGH, 13.08.2015 - 2 StR 26/15

    Hehlerei (Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines Absatzerfolgs); tatrichterliche

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Während der Senat (Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13, juris), der 4. Strafsenat (Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13, juris) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13, juris) der Anfrage uneingeschränkt zugestimmt haben, hat der 1. Strafsenat seine im Anfrageverfahren zur Übertragbarkeit der Erfolgsbezogenheit auf die Tatvariante der Absatzhilfe beziehungsweise der Steuerhehlerei nach § 374 Abs. 1 AO (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13, wistra 2013, 428) geäußerten Vorbehalte durch Beschluss vom 13. Juli 2016 (1 StR 108/16, juris Rn. 17 ff.) aufgegeben.
  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    c) Da die Zigaretten nicht zu den Abnehmern des "V.' gelangten, die Absatzhilfe des Angeklagten K. also nicht erfolgreich war, hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass die vom Angeklagten P. unterstützte Haupttat des Angeklagten K. lediglich als Versuch der Steuerhehlerei gemäß § 374 Abs. 3 AO, §§ 22 f. StGB) strafbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 Rn. 17 und vom 6. März 2019 - 3 StR 4/19 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21

    Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei

    Die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nach §§ 25 ff. StGB gelten; maßgeblich ist damit vor allem, ob die Beteiligten selbst Tatherrschaft haben oder den Weisungen der Hintermänner unterworfen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 Rn. 33; Loose in Tipke/Kruse, aaO; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, aaO Rn. 56; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4).
  • OLG Köln, 04.07.2017 - 1 RVs 137/17

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen versuchter Hehlerei

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt zudem auch die (vollendete) Absatzhehlerei in der Form der Absatzhilfe einen Absatzerfolg voraus (BGH NJW 2014, 951 - Tz. 12; s. zur Steuerhehlerei [§ 374 Abs. 1 AO] jüngst BGH NStZ 2017, 359).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    Zwar ist es Voraussetzung für ein Verschaffen von Erzeugnissen oder Waren gemäß § 374 Abs. 1 AO, dass der Täter oder der Dritte, dem die Erzeugnisse oder Waren verschafft werden, dadurch Verfügungsgewalt erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 -, Rn. 33; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 -, Rn. 15).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 4/19

    Erfordernis eines Absatzerfolges bei Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in

    Denn eine vollendete Absatzhilfe setzt gleichermaßen wie eine vollendete Hehlerei in Form des Absetzens (§ 259 Abs. 1 Variante 3 StGB) den Eintritt eines Absatzerfolges voraus (BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 40, 59, Rn. 10 ff.; vom 13. August 2015 - 2 StR 26/15, juris Rn. 4; vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 16, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16, juris Rn. 17).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 542/16

    Steuerhehlerei: "Sich-Verschaffen" von unversteuert und unverzollt eingeführtem

    Auf die Frage, ob sie - wovon das Landgericht ausgegangen ist - eine Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO) in der Form einer vollendeten Absatzhilfe begangen hat und ob die Tatvollendung den Erfolg des Absatzes voraussetzt (so jetzt BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 109/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger

    Eine vollendete Steuerhehlerei in der Tatvariante der Absatzhilfe kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Absatzerfolg eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 Rn. 17 ff. und vom 27. März 2014 - 4 StR 341/13 Rn.7 mwN).
  • LG Bielefeld, 07.11.2018 - 9 KLs 15/18
    In den Fällen 26, 47, 52, 54, 61, 63, 64, 67 und 80 der Anklage, bei denen danach sowohl die Tatvarianten des Sich-Verschaffens als auch der Absatzhilfe vorliegen, tritt auf Konkurrenzebene die Absatzhilfe als mitbestrafte Nachtat hinter dem Sich-Verschaffen zurück (Urteil des BGH vom 13.7.2016, Az. 1 StR 108/16, juris Rn. 26 mit Verweis auf Fischer, StGB (65. Aufl.), § 259, Rn. 32).
  • OLG Hamm, 03.02.2022 - 5 RVs 136/21

    Pflicht zur Tenorierung bei qualifizierter Steuerhehlerei; Zuordnung der Höhe des

    Die gewerbsmäßige Begehungsweise nach § 374 Abs. 2 AO stellt bei der Steuerhehlerei eine Qualifikation dar (BGH NStZ 2017, 359 Rn. 27, 29; Hauer, in: Beck´scherOK, Stand: 05.10.2021, § 374 AO Rn. 73; Ebner, in: MünchKomm zum StGB, 3. Aufl. 2019, § 374 AO Rn. 43) und ist daher - anders als beispielsweise die Strafzumessungsregeln §§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB, 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB - zu tenorieren (BGH NStZ 2017, 359 Rn. 27, 29; BGH Beschluss vom 09.03.2011 - 3 StR 51/11, BeckRS 2011, 8018, beck-online).
  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 343/20

    Eintritt eines Absatzerfolgs als Voraussetzung für die vollendete Absatzhilfe;

  • LG Hagen, 27.03.2023 - 71 KLs 17/22
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