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   BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16   

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BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16 (https://dejure.org/2017,12947)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2017 - 2 StR 162/16 (https://dejure.org/2017,12947)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16 (https://dejure.org/2017,12947)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83h Abs 1 Nr 1 IRG, § 211 Abs 2 StGB
    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem Stellen durch den Täter; Verdeckungsabsicht

  • IWW

    § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung betreffend den Schuldspruch wegen Mordes (hier: Tötung in Verdeckungsabsicht); Vorliegen der Verdeckungsabsicht bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten ...

  • rewis.io

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem Stellen durch den Täter; Verdeckungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung betreffend den Schuldspruch wegen Mordes (hier: Tötung in Verdeckungsabsicht); Vorliegen der Verdeckungsabsicht bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung betreffend den Schuldspruch wegen Mordes (hier: Tötung in Verdeckungsabsicht); Vorliegen der Verdeckungsabsicht bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten ...

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem Stellen durch den Täter; Verdeckungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung oder freiwilliges Stellen - und der auslieferungsrechtliche Spezialitätsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafurteil - und die Anforderungen auf der Darstellungsebene

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord - und die Verdeckungsabsicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiserwägungen zur Verdeckungsabsicht bei spontan gefasstem Tötungsentschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 462
  • StV 2017, 516
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden; sie müssen vielmehr in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 01651 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    b) In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter das Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Die revisionsgerichtliche Prüfung ist insoweit darauf beschränkt, ob die tatrichterliche Beweiswürdigung mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die tatrichterlichen Schlussfolgerungen letztlich als bloße Vermutungen erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91, BGHR StPO § 261 Vermutung 8).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Die Absicht der Verdeckung einer anderen Tat erfordert keine Überlegung des Täters im Sinne eines abwägenden Reflektierens über die eigenen Ziele; sie kann deshalb auch bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten Tötungsentschluss gegeben sein (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 245).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) Einen Verdeckungsmord im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB begeht, wer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände, insbesondere zur Täterschaft, geben könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 ? 4 StR 541/18, NStZ 2019, 605 Rn. 14; Beschluss vom 15. Februar 2017 ? 2 StR 162/16, NStZ 2017, 462, 463; Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; Urteil vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN; vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 477/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Denn ein solcher würde allenfalls ein Vollstreckungs-, nicht aber auch ein Verfahrenshindernis begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 Leymann und Pustovarov, NStZ 2010, 35, 39; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16 Rn. 5).".
  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 4 (s) Sbd I-1/18

    Verfahrensverbindung; Grundsatz der Spezialität

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist dahingehend, dass der Spezialitätsgrundsatz kein Verfahrenshindernis, sondern nur ein Vollstreckungshindernis (für freiheitsentziehende Maßnahmen) bildet (BGH, Beschl. v. 15.02.2017 - 2 StR 162/16 = BeckRS 2017, 108302 m.w.N.; EuGH NStZ 2010, 35, 39; krit. dazu etwa: Inhofer in BeckOK-StPO, 28. Ed., § 83h IRG Rdn. 1).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1 ff.; im Folgenden RB-EuHb), der unter anderem in § 83h IRG umgesetzt worden ist, führt ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz, anders als in Rechtshilfeangelegenheiten gegenüber Drittstaaten, nämlich nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wie des Bundesgerichtshofes nicht zu einem Verfahrenshindernis, sondern lediglich zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen (EuGH, Urt. v. 01.12.2008 - C-388/08 PPU - [Leymann und Pustovarov], Rn. 73, 74, juris; BGH, Beschl. v. 15.02.2017 - 2 StR 162/16 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 StR 246/16 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschl. v. 11.05.2016 - 1 StR 627/15 -, Rn. 10, 14, juris; BGH, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 StR 40/15 -, Rn. 5, juris; BGH, Urt. v. 10.12.2014 - 2 StR 170/13 -, Rn. 19 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 StR 218/14 -, Rn. 7, juris).
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