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   BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17   

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BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17 (https://dejure.org/2017,31300)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - 3 StR 148/17 (https://dejure.org/2017,31300)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 (https://dejure.org/2017,31300)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der erhobenen Beweise (unvollständige oder unrichtige Würdigung einer im Selbstleseverfahren eingeführten Urkunde)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Vortrag bei Nichtwürdigung einer Urkunde

  • IWW

    § 261 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfende Würdigung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise; Geltendmachung einer unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigten Urkunde oder Erklärung mit der Verfahrensbeschwerde

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Vortrag bei Nichtwürdigung einer Urkunde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfende Würdigung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise; Geltendmachung einer unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigten Urkunde oder Erklärung mit der Verfahrensbeschwerde

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Erschöpfende Würdigung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise; Geltendmachung einer unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigten Urkunde oder Erklärung mit der Verfahrensbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Vortrag bei Nichtwürdigung einer Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 158
  • StV 2018, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, StV 1993, 459; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404).

    Das weitere in der Hauptverhandlung verlesene, von der Revision aber nicht mitgeteilte Schreiben ist mithin potentiell geeignet, den Beweiswert der belastenden Passage aus dem von der Revision vorgelegten Brief zu verringern, so dass sie als Beweismittel nicht von so erheblichem Gewicht ist, dass ihre Erörterung bei der Würdigung der widersprüchlichen Angaben des Mitangeklagten zum Umfang der Beteiligung der Angeklagten an den Überfällen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 285/01, NStZ 2002, 47, 48; Urteil vom 16.Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).

  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, StV 1993, 459; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Das weitere in der Hauptverhandlung verlesene, von der Revision aber nicht mitgeteilte Schreiben ist mithin potentiell geeignet, den Beweiswert der belastenden Passage aus dem von der Revision vorgelegten Brief zu verringern, so dass sie als Beweismittel nicht von so erheblichem Gewicht ist, dass ihre Erörterung bei der Würdigung der widersprüchlichen Angaben des Mitangeklagten zum Umfang der Beteiligung der Angeklagten an den Überfällen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 285/01, NStZ 2002, 47, 48; Urteil vom 16.Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07

    Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • BGH, 19.08.2008 - 3 StR 252/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, StV 1993, 459; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • BGH, 01.04.2004 - 1 StR 101/04

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Das weitere in der Hauptverhandlung verlesene, von der Revision aber nicht mitgeteilte Schreiben ist mithin potentiell geeignet, den Beweiswert der belastenden Passage aus dem von der Revision vorgelegten Brief zu verringern, so dass sie als Beweismittel nicht von so erheblichem Gewicht ist, dass ihre Erörterung bei der Würdigung der widersprüchlichen Angaben des Mitangeklagten zum Umfang der Beteiligung der Angeklagten an den Überfällen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 285/01, NStZ 2002, 47, 48; Urteil vom 16.Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • BGH, 16.04.1999 - 3 StR 642/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Rügen in einer Revision; Unvollständiger

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Umstände, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, dürfen nicht stillschweigend übergangen werden (BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 = NStZ 2018, 158, beck-online).

    Dass eine verlesene oder im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden (BGH Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 = StV 1993, 459; BGH Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 = NStZ 2007, 115, 116; BGH Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 = NStZ 2009, 404; BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 = NStZ 2018, 158, beck-online).

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Eine entsprechende Verfahrensrüge muss gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO sämtliche Umstände mitteilen, deren Kenntnis das Revisionsgericht für die Beurteilung der Frage benötigt, ob eine von der Revision vorgelegte, im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde mit Blick auf den ihr zukommenden Beweiswert unrichtig oder unvollständig gewürdigt wurde (BGH, Urteil vom 13.07.2017 - 3 StR 148/17 -, juris).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    Die von der Antragsschrift des Generalbundesanwalts aufgezeigte Unzulässigkeit erstreckt sich mithin auf die Rüge insgesamt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17, NStZ 2018, 158, 159).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Mit einer Verfahrensbeschwerde kann geltend gemacht werden, dass eine verlesene Urkunde oder Erklärung unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 30 und vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 15; Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08 Rn. 6 und vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18 Rn. 3).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 318/21

    Rüge der unvollständigen oder unrichtigen Würdigung einer verlesenen Urkunde

    Mit einer Verfahrensbeschwerde kann geltend gemacht werden, dass eine verlesene Urkunde oder Erklärung oder ein in Augenschein genommenes Lichtbild unvollständig oder unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, wenn der Nachweis ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 1 StR 442/20, juris Rn. 21; Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 148/17, NStZ 2018, 158; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, StraFo 2019, 38).
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