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   BGH, 19.10.2017 - 3 StR 310/17   

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https://dejure.org/2017,46611
BGH, 19.10.2017 - 3 StR 310/17 (https://dejure.org/2017,46611)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - 3 StR 310/17 (https://dejure.org/2017,46611)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17 (https://dejure.org/2017,46611)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 32 JGG; § 105 JGG; § 265 StPO; § 337 StPO; § 73 StGB
    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht bei mehreren gleichzeitig abgeurteilten Straftaten (Anwendung auch auf Heranwachsende; Dauerdelikte; Bewertungseinheit; Sachrüge; keine Entscheidung des Revisionsgerichts); Beruhen des Urteils auf einem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 1 StPO, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Unterlassener Hinweis auf milderes Strafgesetz

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 32 JGG, § 105 Abs. 1 JGG, § 265 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 74 StGB, § 33 BtMG, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 316h Satz 2 EGStGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage; Begehung der Tat sowohl als Heranwachsender wie auch als Erwachsener im strafrechtlichen Sinne

  • rewis.io

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Unterlassener Hinweis auf milderes Strafgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage; Begehung der Tat sowohl als Heranwachsender wie auch als Erwachsener im strafrechtlichen Sinne

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 159
  • StV 2019, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 19.10.2017 - 3 StR 310/17
    Diese Regelungen gelten gemäß § 105 Abs. 1 JGG auch im Verfahren gegen Heranwachsende und über ihren Wortlaut hinaus entsprechend bei Dauerdelikten sowie (sonstigen) Formen der Beurteilung mehrerer Tatbestandsverwirklichungen als eine Tat wie bei der Bewertungseinheit, da ihr Grundgedanke auf diese Fallgestaltungen gleichfalls zutrifft (BGH NStZ-RR 1996, 250 f.; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 32 Rn. 2).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Allein dieses evidente Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen einer Maßnahme sagt im Anwendungsbereich des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO nichts darüber aus, ob sich die Verletzung der Hinweispflicht auf das Urteil ausgewirkt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10; Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17, NStZ 2018, 159; aA BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25, 27).
  • BGH, 26.05.2021 - 4 StR 550/20

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der

    Zwar kann die Annahme einer anderweitigen Verteidigungsmöglichkeit im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn der unter Verletzung der Hinweispflicht ausgeurteilte Tatbestand von dem in der unverändert zugelassenen Anklage dem Angeklagten zur Last gelegten Tatbestand mit umfasst war und beide insoweit denselben Tatvorwurf betreffen (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17, NStZ 2018, 159 zu § 30a Abs. 2 Nr. 2 / § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376 f. zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 / § 240 und § 246 StGB; Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10; Urteil vom 15. Mai 1952 - 5 StR 130/52, MDR 1952, 532 bei Dallinger jeweils zu § 211 / § 212 StGB).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 511/22

    Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (Schwergewicht der

    Insoweit kommt es darauf an, ob das Schwergewicht bei den Tatteilen liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17 Rn. 4; Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07 Rn. 5 f.; Beschluss vom 18. März 1996 - 1 StR 113/96 Rn. 6 f.).

    Stellt das Tatgericht - wie hier - entsprechende Überlegungen deshalb nicht an, weil es übersehen hat, dass die Anwendbarkeit des Jugendgerichtsgesetzes überhaupt im Raum steht, können eigene Erwägungen des Revisionsgerichts die gebotene tatrichterliche Prüfung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 3 StR 378/18 Rn. 19; Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17 Rn. 4; Beschluss vom 18. Juni 2015 - 4 StR 59/15 Rn. 5; Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07 Rn. 6; Beschluss vom 18. März 1996 - 1 StR 113/96 Rn. 7).

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