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   OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17   

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https://dejure.org/2017,33049
OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17 (https://dejure.org/2017,33049)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.03.2017 - 2 Rv 3/17 (https://dejure.org/2017,33049)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 (https://dejure.org/2017,33049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 238
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17
    Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund ihrer Wächterfunktion über die Einhaltung der Vorschriften des Verständigungsgesetzes (BVerfG NJW 2013, 1058) dazu angehalten, nach ihrer Ansicht übermäßig milde, verständigungsbasierte Urteile mit Rechtsmitteln anzugreifen (Schneider NZWiSt 2015, 1, 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17
    Die Rechtsmittelbeschränkung der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch ist daher unwirksam (so auch OLG Düsseldorf StV 2011, 80), so dass das Urteil insgesamt aufzuheben ist.
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17
    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17
    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17
    Hängt der logische Bestand des nicht angegriffenen Teils von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des angegriffenen Teils ab, ist die Beschränkung nicht wirksam (vgl. BGHSt 27, 70; Franke in Löwe-Roseberg StPO, 26. Auflage, § 344 Rn. 15 m.w.N. in der Fn 52).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    bb) Davon ausgehend ist die obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur - teils allerdings unter entsprechender Anwendung von § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO - überwiegend der Auffassung, dass ein in der ersten Instanz im Hinblick auf eine Verständigung abgegebenes Geständnis unverwertbar ist, wenn sich das Berufungsgericht von einer in der ersten Instanz erzielten Verständigung lösen will (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 Rn. 20; OLG Naumburg NStZ 2018, 238, 239; OLG Düsseldorf StV 2011, 80, 81; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257c Rn. 29b; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 26; SSWStPO/Ignor/Wegener, 4. Aufl., § 257c Rn. 116; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 88; BeckOK StPO/Eschelbach, 45. Ed., § 257c Rn. 37; aA HKStPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 32).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Hängt der logische Bestand des nicht angegriffenen Teils von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des angegriffenen Teils ab, ist die Beschränkung nicht wirksam (vgl. BGHSt 27, 70; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2017 - 2 Rv 3/17 - juris).
  • KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20

    Berufung durch die Staatsanwaltschaft trotz erstinstanzlicher Verständigung:

    9 Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III- 4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III- 1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
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