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   BGH, 07.02.2018 - 5 StR 535/17   

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https://dejure.org/2018,3440
BGH, 07.02.2018 - 5 StR 535/17 (https://dejure.org/2018,3440)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 5 StR 535/17 (https://dejure.org/2018,3440)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 5 StR 535/17 (https://dejure.org/2018,3440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs als vertypten Strafmilderungsgrund bei der Strafrahmenwahl hinsichtlich mehrerer Geschädigter

  • rewis.io

    Strafzumessung: Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Geschädigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs als vertypten Strafmilderungsgrund bei der Strafrahmenwahl hinsichtlich mehrerer Geschädigter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Täter-Opfer-Ausgleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Geschädigte - und der Täter-Opfer-Ausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.2017 - 4 StR 151/17

    Rechtsmittelbegründung (Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft);

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 5 StR 535/17
    Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 2014 - 2 StR 496/13, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 10, und vom 22. Juni 2017 - 4 StR 151/17, NStZ-RR 2017, 306; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 46a Rn. 12, 26).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 496/13

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen bei mehreren Geschädigten)

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 5 StR 535/17
    Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 2014 - 2 StR 496/13, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 10, und vom 22. Juni 2017 - 4 StR 151/17, NStZ-RR 2017, 306; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 46a Rn. 12, 26).
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (BGH, Urteil vom 07. Februar 2018 - 5 StR 535/17 = NStZ 2018, 276, beck-online m.w.N.; Maier in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2016, StGB, § 46a Rn. 12).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Werden durch eine Straftat mehrere Personen geschädigt, so muss hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (BGH, Urteile vom 7. Februar 2018 - 5 StR 535/17, NStZ 2018, 276; vom 22. Juni 2017 - 4 StR 151/17, NStZ-RR 2017, 306 und vom 5. März 2014 - 2 StR 496/13, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 10 Rn. 14).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18

    Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen

    Nach den Feststellungen zu den Ausgleichsbemühungen der Angeklagten nach der Tat fehlt es hinsichtlich der Geschädigten H. Z. an den Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1 StGB und damit - da bei mehreren Geschädigten bei einer Tat hinsichtlich jedes Tatopfers mindestens eine Alternative des § 46a StGB erfüllt sein muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - 5 StR 535/18, NStZ 2018, 276 ) - an der Anwendbarkeit des § 46a StGB insgesamt.
  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

    "Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss zwar nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - 5 StR 535/17, NStZ 2018, 276 mwN).
  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

    "Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss zwar nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - 5 StR 535/17, NStZ 2018, 276 mwN).
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