Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.2017

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14   

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https://dejure.org/2017,51997
BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14 (https://dejure.org/2017,51997)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2017 - 1 StR 447/14 (https://dejure.org/2017,51997)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14 (https://dejure.org/2017,51997)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 49 Abs. 1 EUGRCh; Art. 7 EMRK; § 370 Abs. 1 AO; § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG
    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des möglichen Wortlauts); strafrechtliches Bestimmtheitsgebot (verringerte Anforderungen bei Adressaten mit Fachwissen); Steuerhinterziehung (Blanketttatbestand; normatives Tatbestandsmerkmal; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 3a Abs 4 Nr 1 UStG vom 13.12.2006, Art 103 Abs 2 GG, Art 49 Abs 1 EUGrdRCh, Art 56 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006
    Umsatzsteuerhinterziehung: Behandlung von Emissionszertifikaten als "ähnliche Rechte"

  • IWW

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § ... 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 261 StPO, § 13b Abs. 4 UStG, § 16, § 18 Abs. 1 bis 4 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 13b UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, § 59 UStDV, § 1 Abs. 3 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG, § 14c UStG, § 3 Abs. 9 UStG, § 3a Abs. 1 UStG, § 3a Abs. 4 UStG, § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG, § 3a Abs. 3 Satz 2 UStG, Richtlinie 2006/112/EG, Richtlinie 77/388/EWG, § 3 Abs. 4 TEHG, § 13 Abs. 1 TEHG, § 3 Abs. 7 Satz 1 TEHG, § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 TEHG, § 14 Abs. 2 Satz 3 TEHG, § 6 Abs. 3 TEHG, § 16 Abs. 1 Satz 1 TEHG, § 16 Abs. 1 Satz 2 TEHG, § 16 Abs. 2 Satz 1 TEHG, § 16 Abs. 2 TEHG, Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/87/EG, Richtlinie 96/61/EG, Richtlinie 67/228/EWG, § 3 Abs. 4 Satz 1 TEHG, § 18 TEHG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 2 UStG, § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG, § 3a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1 UStG, § 3a Abs. 3 UStG, § 13b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UStG, § 14c Abs. 2 UStG, § 14c Abs. 1 UStG, § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 3 und 4 UStG, § 168 Satz 1 AO, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 14 Abs. 3 UStG, § 71 AO, § 46 StGB, § 27 StGB, § 370 Abs. 3 AO

  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen des Handels mit CO2-Emissionszertifikaten; Umsatzsteuerrechtliche Folgen des Handels mit Emissionszertifikaten ohne deutsche Betriebsstätte; Umsatzsteuerliche Registrierung als Indiz für das Vorhandensein einer deutschen ...

  • Betriebs-Berater

    § 3a Abs. 4 UStG verfassungs- und unionsrechtskonform

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Strafrecht: Hinterziehung von Umsatzsteuer im Handel mit CO2-Emissionszertifikaten

  • rewis.io

    Umsatzsteuerhinterziehung: Behandlung von Emissionszertifikaten als "ähnliche Rechte"

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    AO § 370 Abs. 1; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2; EU-Grundrechtecharta Art. 49 Abs. 1
    Emissionszertifikat als »ähnliche Rechte« i.S.v. § 3a UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen des Handels mit CO2-Emissionszertifikaten; Umsatzsteuerrechtliche Folgen des Handels mit Emissionszertifikaten ohne deutsche Betriebsstätte; Umsatzsteuerliche Registrierung als Indiz für das Vorhandensein einer deutschen ...

  • rechtsportal.de

    Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen des Handels mit CO2-Emissionszertifikaten; Umsatzsteuerrechtliche Folgen des Handels mit Emissionszertifikaten ohne deutsche Betriebsstätte; Umsatzsteuerliche Registrierung als Indiz für das Vorhandensein einer deutschen ...

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerhinterziehung: Emissionszertifikate als "ähnliche Rechte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ungerechtfertigter Steuerausweis, Umsatzstzeuerhinterziehung - und die Strafzumessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung - und die drohende Haftungsinanspruchnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung - und der Vorsteuerabzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - und die bereits früher abgegebenen Nullmeldungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldstrafe - trotz hinterzogener Umsatzsteuer von 1,1 Mio. EUR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Ausland ansässige Unternehmer - und die deutsche Steuernummer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handel mit Emissionszertifikaten - und die Umsatzsteuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung "in großem Ausmaß" - und die Beihilfe

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    § 3a Abs. 4 UStG verfassungs- und unionsrechtskonform

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handel mit einem Emissionszertifikat als Übertragung eines "ähnlichen Rechts"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 29
  • NJW 2018, 480
  • NStZ 2018, 345
  • StV 2019, 48 (Ls.)
  • WM 2018, 169
  • BB 2018, 149
  • NZG 2018, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (58)

  • EuGH, 08.12.2016 - C-453/15

    A und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
    Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats im vorliegenden Verfahren (Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ-RR 2015, 375) hat der EuGH am 8. Dezember 2016 entschieden, dass die in dieser Bestimmung genannten "ähnlichen Rechte' die in Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates definierten Treibhausgasemissionszertifikate einschließen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - Rechtssache C-453/15, MwStR 2017, 68).

    Zum anderen wies er darauf hin, dass Ziel der Regeln über den Ort der Besteuerung von Dienstleistungen sei, einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen zu verhindern (EuGH aaO, MwStR 2017, 68, Rn. 22 ff. mwN).

    Bereits zu Art. 9 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie habe der EuGH festgestellt, dass die Erhebung nach Möglichkeit an dem Ort erfolgen soll, an dem die Gegenstände verbraucht oder die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (EuGH aaO, MwStR 2017, 68, Rn. 25 mwN).

    Die vom EuGH genannten Kriterien (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2016 - Rechtssache C-453/15, MwStR 2017, 68, Rn. 21 ff.) sind sowohl bei den Rechten des geistigen Eigentums als auch in dem in den Emissionszertifikaten verkörperten Verschmutzungsrecht erfüllt.

    Es handelt sich um einen klaren Maßstab, durch den eine Doppelbesteuerung ebenso verhindert werden kann wie eine Nichtbesteuerung (vgl. EuGH aaO, MwStR 2017, 68, Rn. 24).

    Der Generalanwalt ist - wie dann auch der EuGH - zum Ergebnis gelangt, dass die Bejahung dieser Frage im Einklang mit Systematik und Zweck von Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuersystemrichtlinie steht (Tz. 58 ff. der Schlussanträge von Generalanwalt W. vom 7. September 2016 im Vorabentscheidungsverfahren C-453/15, Rechtssache A und B, juris).

    Überdies unterliegen der Besitz und die Übertragung dieser Emissionsrechte ebenso der Eintragung wie manche der ausdrücklich genannten Rechte (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - Rechtssache C-453/15, Tz. 22, MwStR 2017, 68).

  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
    Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen und Wertungen getroffen (s. dazu bereits BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39 sowie Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ-RR 2015, 375):.

    Die Verurteilung des St. hatte weitgehend Bestand (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39).

    Der Vorsteuerabzug ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) jedoch dann zu versagen, wenn der Steuerpflichtige - im unionsrechtlichen Sinne - selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 - Rechtssache C-439/04 u.a., Slg. 2006, I-6161 und vom 18. Dezember 2014 - Rechtssache C-131/13, Italmoda, DStR 2015573; BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14, wistra 2015, 147 und vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39; jeweils mwN).

    Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats im vorliegenden Verfahren (Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ-RR 2015, 375) hat der EuGH am 8. Dezember 2016 entschieden, dass die in dieser Bestimmung genannten "ähnlichen Rechte' die in Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates definierten Treibhausgasemissionszertifikate einschließen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - Rechtssache C-453/15, MwStR 2017, 68).

  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: unberechtigter Vorsteuerabzug

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
    Denn mit der Vorschrift des § 14c UStG wollte der Gesetzgeber das Steueraufkommen vor den Folgen eines unberechtigten Vorsteuerabzugs schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14, wistra 2015, 33 Rn. 13 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343 zu § 14 Abs. 3 UStG a.F.).

    Hier hat sich die mit der Ausstellung unrichtiger Gutschriften entstandene Gefahr mit der tatsächlichen Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus ebendiesen Gutschriften auch tatsächlich realisiert (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14, wistra 2015, 33 Rn. 13 und Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311), weil die C. die Vorsteuer aus den Gutschriften geltend machte.

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Erschwerend wirkt sich aus, dass sich die Norm (zumindest auch) an im Rechtsverkehr und insbesondere im Ausländerrecht unerfahrene Drittausländer richtet, so dass diese durchgreifenden Bedenken auch vor diesem Hintergrund nochmals an Gewicht gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14, BGHSt 63, 29 Rn. 62).
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

    aa) Bei der Auslegung der § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 UStG sind die dem Umsatzsteuergesetz zugrundeliegende Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. L 347 S. 1; im Folgenden: Mehrwertsteuersystemrichtlinie) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu beachten (sogenannte richtlinienkonforme Auslegung; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13, BGHR UStG § 15 Vorsteuerabzug 5 Rn. 14; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14, BGHSt 63, 29 Rn. 53).
  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte;

    Dies gilt auch, sofern zur Ausfüllung des Tatbestands veröffentlichte Rechtsakte der Europäischen Union heranzuziehen sind (siehe nur BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, BVerfGK 17, 273 Rn. 64 ff.; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14, BGHSt 63, 29 Rn. 57 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

    Da es sich bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung um ein Erfolgsdelikt, jedoch nicht notwendig um ein Verletzungsdelikt handelt, weil für eine Steuerverkürzung die zu niedrige oder verspätete Festsetzung von Steuern, also eine Gefährdung des Steueranspruchs genügt (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO), ist auch eine mehrfache Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges denkbar, wie es vorliegend in Frankreich und Deutschland der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14 Rn. 79 (insoweit in BGHSt 63, 29 nicht abgedruckt); Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93 Rn. 6).
  • BayObLG, 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21

    Auslegung des Merkmals "ohne triftigen Grund" der Bayerischen

    Eine zwar auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht prinzipiell zulässige und unter Umständen sogar gebotene Auslegung findet indes wegen des Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG) ihre Grenze im möglichen Wortsinn der Vorschriften (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschl. v. 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07 = StraFo 2008, 463 = DAR 2008, 641 = NJW 2008, 3627 = EuGRZ 2008, 627 = NStZ 2009, 83 = NZV 2009, 47 = StV 2009, 126 = JR 2009, 206 = BVerfGK 14, 177; BGH, Urt. v. 10.10.2017 - 1 StR 447/14 = BGHSt 63, 29 = WM 2018, 169 = NZG 2018, 156 = NJW 2018, 480 = wistra 2018, 214), die bei einer Gleichsetzung von Verweilen im öffentlichen Raum mit dem Verlassen einer Wohnung ohne triftigen Grund zweifelsfrei überschritten wäre.
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    Dies folgt aus der Systematik des Steuerstrafrechts als Blankettstrafrecht, die dazu führt, dass nicht nur die Steuerstrafvorschriften der §§ 369 ff. AO, sondern auch die sie ausfüllenden Vorschriften des Steuerrechts den sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergebenden Anforderungen genügen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09, BVerfGK 18, 482 Rn. 58; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14, BGHSt 63, 29 Rn. 57 ff., 59; je mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18

    Verwendung einer auszugsweise und teilweise geschwärzt vorliegenden Zeugenaussage

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung der Hinterziehungsbetrag ein bestimmender Strafzumessungsgrund (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14, juris Rn. 99; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1842).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55575
BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,55575)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,55575)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,55575)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 370 Abs. 1 AO
    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat bei auf unterschiedliche Veranlagungszeiträume bezogener Steuerhinterziehungen desselben Steuerpflichtigen derselben Steuerart); Steuerhinterziehung (Berechnung des entstandenen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Steuerstrafverfahren: Strafklageverbrauch; Berücksichtigung wirtschaftlicher Doppelbelastung bei der Strafzumessung wegen Einkommens- und Unternehmenssteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen einer GmbH; Einordnung der Verschleierung von Abflüssen von Einnahmen aus dem Speditionsgeschäft einer GmbH auf der Ebene der Gesellschaft als verdeckte ...

  • rewis.io

    Steuerstrafverfahren: Strafklageverbrauch; Berücksichtigung wirtschaftlicher Doppelbelastung bei der Strafzumessung wegen Einkommens- und Unternehmenssteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Steuerhinterziehung durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen einer GmbH; Einordnung der Verschleierung von Abflüssen von Einnahmen aus dem Speditionsgeschäft einer GmbH auf der Ebene der Gesellschaft als verdeckte ...

  • rechtsportal.de

    Steuerhinterziehung durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen einer GmbH; Einordnung der Verschleierung von Abflüssen von Einnahmen aus dem Speditionsgeschäft einer GmbH auf der Ebene der Gesellschaft als verdeckte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tatbegriff im Steuerstrafverfahren: Kein Strafklageverbrauch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteilsabsetzungsfrist: Bestimmt behaupten, nur zweifeln reicht nicht.

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Revision wegen überschrittener Urteilsabsetzungsfrist: Bestimmt behaupten!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerstrafverfahren - und der Verfahrensgegenstand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 345
  • StV 2019, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Maßgeblich sind insoweit die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296, 298 mwN).

    Ebenso fehlt es vorliegend an "besonderen rechtlichen Verknüpfungen' die - unter Modifikation des sonst für die prozessuale Tatidentität Maßgeblichen - ausnahmsweise zeitlich auseinanderfallende Verletzungen unterschiedlicher steuerlicher Erklärungspflichten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne verbinden können (dazu BGH aaO NStZ 2016, 296, 298 f.).

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Die Teilaufhebung des Strafausspruchs lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 Rn. 8 mwN und Beschluss vom 20. August 2008 - 3 StR 214/15 Rn. 6 (insoweit in NStZ 2016, 101 f. nicht abgedruckt)).
  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Reform das Ziel verfolgt, die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf derjenigen der Anteilseigner zu beseitigen (BT-Drucks. 14/2683 S. 94 linke Spalte).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Die Teilaufhebung des Strafausspruchs lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 Rn. 8 mwN und Beschluss vom 20. August 2008 - 3 StR 214/15 Rn. 6 (insoweit in NStZ 2016, 101 f. nicht abgedruckt)).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend aufgezeigt hat, würde auch ein möglicherweise bereits bei den die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 betreffenden Taten bestehender Entschluss zukünftig im Rahmen einer "Gesamthinterziehungstrategie' Steuern hinterziehen zu wollen, keine prozessuale Tatidentität mit den hier verfahrensgegenständlichen Taten begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12, NStZ 2012, 637, 639 Rn. 41).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Liegen - wie hier - mehrere sachlichrechtlich selbständige Taten vor, bilden diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich dann eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, NStZ 2014, 102, 103 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Ohnehin können eine einheitliche Motivationslage oder ein "Gesamtplan' grundsätzlich nicht unterschiedliche materiellrechtliche Taten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne zusammenführen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19 f. und vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95, StV 1996, 432, 433; näher Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 264 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Ebenso wenig ist die Einordnung der entsprechenden Zuflüsse auf den privaten Konten, über die die Angeklagten allein verfügungsberechtigt waren, als verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und die Bewertung der Konkurrenzen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, NStZ 2009, 157, 158) zu beanstanden.
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Ohnehin können eine einheitliche Motivationslage oder ein "Gesamtplan' grundsätzlich nicht unterschiedliche materiellrechtliche Taten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne zusammenführen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19 f. und vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95, StV 1996, 432, 433; näher Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 264 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen bei auf verdeckten Gewinnausschüttungen beruhenden Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehungen durch Gesellschafter einer juristischen Person die Gesellschafter "bei der Ausurteilung der korrespondierenden Einkommensteuerhinterziehung - wegen der hier gebotenen Gesamtbetrachtung der Steuerhinterziehungen - strafzumessungsrechtlich so behandelt werden, als ob für die Gesellschaft steuerehrlich gehandelt wurde' (BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144, 145).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    Die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung bleibt davon unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    der Urteilsgründe hinsichtlich der Einkommensteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) beider Angeklagter für den Veranlagungszeitraum 2008 keine Notwendigkeit für eine Reduktion des sich unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG a.F.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17, NStZ 2018, 345 f.) steuerrechtlich ergebenden Hinterziehungsbetrags für die Strafzumessung gibt.
  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

    Eigenständige materiellrechtliche Taten bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 196/17, juris Rn. 3; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 264 Rn. 6; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 264 Rn. 5, 9, 14).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Jedenfalls für Veranlagungszeiträume ab 2009 entspricht es deshalb der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, dass eine mit verfassungsrechtlichen oder strafrechtlichen Grundprinzipien unvereinbare Doppelbelastung nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 StR 535/17 -, juris, Rn. 34; für das Halbeinkünfteverfahren anderes aber: BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 -, juris Rn. 14 ff.).

    Für eine weitergehende Entlastung durch eine (wirtschaftliche) Außerbetrachtlassung des Körperschaftsteuerschadens, die jedenfalls auf Ebene der Strafzumessung zu einer Straflosigkeit der Körperschaftsteuerhinterziehung führen würde (vgl. Heuel, in: Kohlmann, Steuerstrafrecht, 65. Lieferung 10.2019, § 370 AO Rn. 1465; vgl. auch Gehm, NZWiSt 2018, 469, 471 ff.), sieht die Kammer keinen Anlass.

  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 12/19

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Berücksichtigung von schwarz

    Sie lässt aber die ohne Rechtsfehler ergangenen Kompensationsentscheidungen unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 10.08.2023 - 1 StR 116/23

    Aussetzung des Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Die zum früheren Anrechnungsverfahren entwickelten und auf das Halbeinkünfteverfahren übertragenen besonderen Strafzumessungserwägungen bei auf verdeckten Gewinnausschüttungen beruhenden Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehungen (vgl. dazu noch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 13 ff.) finden auf das zum Tatzeitraum geltende System der Abgeltungsteuer keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 StR 535/17 Rn. 34).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18

    Untreue (Vermögensnachteil: Begriff des Gefährdungsschadens, erforderliche

    Die Teilaufhebung der Strafaussprüche lässt die ohne Rechtsfehler ergangenen Kompensationsentscheidungen unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 501/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Abzug der für Schmiergeldzahlungen aufgewandten

    Sie lässt aber die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 23.07.2020 - 1 StR 58/20

    Steuerhinterziehung

    Die teilweise Aufhebung im Strafausspruch lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
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