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   BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15   

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https://dejure.org/2018,10488
BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15 (https://dejure.org/2018,10488)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - 2 StR 150/15 (https://dejure.org/2018,10488)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15 (https://dejure.org/2018,10488)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung bzgl. Tötung der Ehefrau; Verbot der Doppelverwertung

  • rewis.io

    Vorsätzliches Tötungsdelikt: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns des Täters mit Tötungsabsicht; Anforderungen an die Entscheidung des Tatgerichts; Ergebnis der Senatsanfrage

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 46 Abs. 2 und 3
    Tötungsabsicht als Strafschärfungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 212
    Strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung bzgl. Tötung der Ehefrau; Verbot der Doppelverwertung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tötungsabsicht: Strafschärfende Berücksichtigung grundsätzlich zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tötungsabsicht in der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht bei vorsätzlichem Tötungsdelikt möglich

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 54
  • NStZ 2018, 533
  • NStZ-RR 2018, 235
  • StV 2018, 744 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 57/16

    Anfrageverfahren zur strafschärfenden Berücksichtung des direkten Vorsatzes bei

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15
    Ihr ist außerdem entgegen gehalten worden, dass der Tatbestand des § 212 StGB bereits bei Vorliegen bedingten Tötungsvorsatzes erfüllt sei und die Feststellung direkten Tötungsvorsatzes in Form von Tötungsabsicht deshalb als eine Schuldsteigerung anzusehen sei, welche die Tatschuld regelmäßig erhöhe (vgl. Bruns, JR 1981, 513; Fahl, aaO, S. 153 ff.; ders. JR 2017, 391, 393).

    Die strafschärfende Berücksichtigung der hierin liegenden Schuldsteigerung gerate weder mit dem in § 46 Abs. 3 StGB verankerten Doppelverwertungsverbot von Tatbestandsmerkmalen (SSW-StGB/Eschelbach, aaO, § 46 Rn. 93, 185; von Heintschel-Heinegg, Streng-FS 2017 S. 229, 239) noch mit dem Gedanken in Konflikt, dass es sich um das Regeltatbild des Totschlags handele (Fahl, JR 2017, 391, 393; MüKo/Schneider, aaO, § 212 Rn. 82; Tomiak, HRRS 2017, 225 ff.).

    a) Der 5. Strafsenat ist in seiner Antwort vom 23. Februar 2017 (5 ARs 57/16, JR 2017, 391) der Rechtsauffassung des anfragenden Senats beigetreten und hat eigene entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15
    Der Senat hat mit Beschluss vom 1. Juni 2016 (NStZ 2017, 216) ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG eingeleitet, weil er von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen beabsichtigt.

    Es handele sich bei der Tötung eines Menschen mit dolus directus 1. Grades oder mit Absicht auch nicht um den normativen Regelfall des § 212 Abs. 1 StGB, der eine strafschärfende Berücksichtigung des zielgerichteten Vorgehens ausschlösse (vgl. zur Begründung im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 1. Juni 2016 - 2 StR 150/15, NStZ 2017, 216).

  • BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77

    Abhängigkeit der Annahme eines Rücktritts von den Vorstellungen des Täters über

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15
    1. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde es überwiegend als ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen und damit als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171 (Ls.); Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7, vom 21. Januar 2004 - 2 StR 449/03, vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 und vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; Beschlüsse vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB, vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23, vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8).

    Der Tatbestand des Totschlags setze vorsätzliche Tatbegehung voraus, deren "Regelfall' die Tötung mit direktem Vorsatz sei (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe wird hinreichend deutlich, dass die Strafkammer nicht allein auf die Vorsatzform abgehoben, sondern sie im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen der Angeklagten sowie der Art und Weise der Tatausführung gewürdigt hat (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, NStZ 2018, 533).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Die Entscheidung hierüber obliegt dem Tatrichter, der hier - wie stets im Rahmen der Strafzumessung - gehalten ist, gegenläufig wirkende strafmildernde Umstände im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15 Rn. 28, BGHSt 63, 54).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 178/19

    Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren (Begriff des Verletzten;

    Dieses konkrete Handlungsmotiv des Angeklagten hätte im Rahmen der Bewertung der subjektiven Tatseite berücksichtigt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54, 61 ff.; Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 ARs 22/16, NStZ-RR 2017, 238).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20

    Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord

    Der Angeklagte hat mit Tötungsabsicht gehandelt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54) und ist bereits mehrfach wegen Gewaltverbrechen vorbestraft.
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Sollte es sich von Tötungsabsicht überzeugen, wird es weiter zu prüfen haben, ob hierin unter Berücksichtigung aller insoweit aussagekräftigen Umstände des Einzelfalls ein straferschwerender Umstand zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54; Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 ARs 22/16 mwN).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Zum anderen erschließt sich nicht, warum das Landgericht - innerhalb der Vorsatzstufen von Eventualvorsatz über unbedingten Vorsatz bis hin zur Absicht - hier den "oberen Bereich' als gegeben angesehen hat, obwohl sie ein absichtliches Handeln der Angeklagten ausdrücklich verneint hat (UA S. 79; zur strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54 mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 488/22

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer schweren Beleidigung

    Dies kann beim vorsätzlichen Tötungsdelikt ohne Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54 Rn. 26).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 73/23

    Strafzumessung (Absicht als strafschärfender Umstand bei

    Wie der Bundesgerichtshof bereits für die Tötungsabsicht ausdrücklich entschieden hat, begegnet es auch hier keinen Bedenken, den direkten Vorsatz in der Strafzumessung als Schärfungsgrund zu bewerten (BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54).

    Die Entscheidung darüber, ob in der Absicht ein die Strafhöhe beeinflussender, bestimmender Strafschärfungsgrund zu sehen ist, muss das Tatgericht allerdings unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls treffen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 150/15, BGHSt 63, 54 Rn. 28; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 557; s. auch BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 178/19, NStZ-RR 2019, 353, 354).

  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 226/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher

    bb) Das Schwurgericht war nicht gehindert, den Umstand, dass der Angeklagte seinem Sohn die todbringenden schweren Verletzungen lediglich mit bedingtem Vorsatz beigebracht hat, strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 212 Rn. 86; Fischer, aaO, § 46 Rn. 57a; § 212 Rn. 18a, jew. mwN; Fahl, JR 2017, 387, 389; Kett-Straub, NStZ 2018, 533, 537).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 371/18

    Unzulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bedingten

    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Januar 2018 (2 StR 150/15, juris Rn. 28) entschieden, dass eine Tatbestandsausführung mit Tötungsabsicht, unter Berücksichtigung der sonstigen Vorstellungen und Ziele des Angeklagten, ein taugliches Kriterium für eine Straferhöhung sein kann.
  • BGH, 08.03.2022 - 6 StR 320/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; lückenhafte Beweiswürdigung; Handeln im

  • LG Aschaffenburg, 22.04.2021 - Ks 104 Js 5331/17

    Rücktritt vom Versuch

  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 26/20

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Verfahrensrüge über die Verwertung

  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 4 RVs 75/19

    Doppelverwertungsverbot; Vertrauen; Untreue

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