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   BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17   

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https://dejure.org/2018,16442
BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17 (https://dejure.org/2018,16442)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2018 - 3 StR 559/17 (https://dejure.org/2018,16442)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2018 - 3 StR 559/17 (https://dejure.org/2018,16442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 25 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO
    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines vernünftigen Angeklagten; Besorgnis der Voreingenommenheit; Bezeichnung der Einlassung des Angeklagten als Quatsch; Unmutsaufwallungen; Vertiefung des Misstrauens durch dienstliche Äußerung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2, § 31 Abs. 1 StPO, § 31 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 25 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Schöffen nach der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Person; Mitwirkung eines vorher abgelehnten Schöffen beim Urteil; Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit; Bezeichnung der Einlassung des Angeklagten als "Quatsch"

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit im Strafverfahren: Zeitpunkt des Einbringens des Gesuchs; spontane Unmutsäußerung eines Schöffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Schöffen nach der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Person; Mitwirkung eines vorher abgelehnten Schöffen beim Urteil; Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit; Bezeichnung der Einlassung des Angeklagten als "Quatsch"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schöffe als befangen eingeschätzt: Urteil gegen NPD-Politiker aufgehoben

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Befangenheit des Schöffen bei Bezeichnung der Einlassung des Angeklagten als "Quatsch"

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit

  • taz.de (Pressebericht, 21.06.2018)

    Prozess Brandanschlag in Nauen: Urteil gegen Neonazi aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Schöffen im Strafprozess

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als "Quatsch" durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen - Ablehnung wegen Misstrauen in Unparteilichkeit des Schöffen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2578
  • NStZ 2018, 610
  • StV 2019, 154
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, NStZ 2016, 218, 219).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15

    Besorgnis der Befangenheit (öffentlich zugänglicher privater Facebook Account des

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, NStZ 2016, 218, 219).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16

    Besorgnis der Befangenheit (Unverzüglichkeitsgebot; Überlegungsfrist; nicht

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Zwar mag es unter Umständen aus der Sicht eines vernünftigen Angeklagten hinnehmbar sein, wenn ein Richter ihm in nachdrücklicher Form Vorhalte macht, sich in nach Sachlage noch verständlichen Unmutsäußerungen ergeht ("Unmutsaufwallungen') oder auf das nach dem gegebenen Sachstand zu erwartende Verfahrensergebnis hinweist (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Die dienstliche Äußerung des abgelehnten Schöffen war nicht geeignet, das durch seine Bemerkung bedingte berechtigte Misstrauen des Beschwerdeführers in dessen Unparteilichkeit auszuräumen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Die dienstliche Äußerung des abgelehnten Schöffen war nicht geeignet, das durch seine Bemerkung bedingte berechtigte Misstrauen des Beschwerdeführers in dessen Unparteilichkeit auszuräumen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Indes sind solchen Unmutsäußerungen von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Reaktion auf das Verhalten anderer Verfahrensbeteiligter Grenzen gesetzt, die - je nach den Umständen des Einzelfalls - dann überschritten sind, wenn sie in der Form überzogen sind oder in der Sache auch bei einem vernünftigen Angeklagten die Befürchtung von Voreingenommenheit aufkommen lassen können (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570 f. mwN).
  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Diese war vielmehr geeignet, die Berechtigung des durch den Einwurf des Schöffen genährten Misstrauens des Ablehnenden zu vertiefen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155, 156).
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
    Die dienstliche Äußerung des abgelehnten Schöffen war nicht geeignet, das durch seine Bemerkung bedingte berechtigte Misstrauen des Beschwerdeführers in dessen Unparteilichkeit auszuräumen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Dies bedeutet nicht "sofort', sondern "ohne schuldhaftes Zögern' (BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, NStZ 2018, 610 mwN).

    Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO, S. 611).

    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO mwN).

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341; vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21 Rn. 10; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23 Rn. 11; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 25 Rn. 5; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Aufhebungsbeschluss vom 6. März 2018 (3 StR 559/17; abgedruckt in: NJW 2018, 2578 = NStZ 2018, 610) dargelegt, dass dem Befangenheitsgesuch hätte stattgegeben werden müssen.

    Er habe auch aus einer gewissen Distanz heraus die Einlassung des Angeklagten weiterhin als entweder nicht ernst gemeint oder als "Unsinn" bewertet, was verdeutliche, dass es sich bei seiner Frage gerade nicht um eine durch das Prozessgeschehen provozierte bloße "Unmutsaufwallung" gehandelt habe (BGH, Beschluss vom 6. März 2018, 3 StR 559/17, aaO.).

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Diese Äußerung stellt auch nicht eine - die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig nicht auslösende - spontane Reaktion auf das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 247/09, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 21.12.2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 13; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 ).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Sie darf dabei auch in "nachdrücklicher Form" gehalten sein (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 610, Rn. 13 bei juris) bzw. Worte verwenden, mit denen der jeweilige Adressat im Sinn einer "individuellen Ansprache" wirksam erreicht wird (BGH NStZ-RR 2004, 208, Rn. 20 bei juris).
  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Aufhebungsbeschluss vom 6. März 2018 (3 StR 559/17; abgedruckt in: NJW 2018, 2578 = NStZ 2018, 610) dargelegt, dass dem Befangenheitsgesuch hätte stattgegeben werden müssen.

    Er habe auch aus einer gewissen Distanz heraus die Einlassung des Angeklagten weiterhin als entweder nicht ernst gemeint oder als "Unsinn" bewertet, was verdeutliche, dass es sich bei seiner Frage gerade nicht um eine durch das Prozessgeschehen provozierte bloße "Unmutsaufwallung" gehandelt habe (BGH, Beschluss vom 6. März 2018, 3 StR 559/17, aaO.).

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Aufhebungsbeschluss vom 6. März 2018 (3 StR 559/17; abgedruckt in: NJW 2018, 2578 = NStZ 2018, 610) dargelegt, dass dem Befangenheitsgesuch hätte stattgegeben werden müssen.

    Er habe auch aus einer gewissen Distanz heraus die Einlassung des Angeklagten weiterhin als entweder nicht ernst gemeint oder als "Unsinn" bewertet, was verdeutliche, dass es sich bei seiner Frage gerade nicht um eine durch das Prozessgeschehen provozierte bloße "Unmutsaufwallung" gehandelt habe (BGH, Beschluss vom 6. März 2018, 3 StR 559/17, aaO.).

  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 249/20

    Besorgnis der Befangenheit (Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von

    Maßstab für die Beurteilung, ob Grund zu der Annahme besteht, dass der betreffende Richter gegenüber dem Beschuldigten eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann, ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578).
  • BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Dabei ist der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (6. Dezember 2019) maßgebend (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17 Rn. 16).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Auch ist anerkannt, dass bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit bedacht werden muss, dass ein anfänglicher Eindruck einer Voreingenommenheit durch das weitere Verhalten des abgelehnten Richters gestützt und verstärkt werden kann (BGH NJW 2018, 2578; StV 1988, 281; OLG München NJW 2007, 449).
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