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   BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17   

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https://dejure.org/2017,45869
BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17 (https://dejure.org/2017,45869)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17 (https://dejure.org/2017,45869)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17 (https://dejure.org/2017,45869)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit nach Eingang bei Gericht; Unzulässigkeit weiterer Revisionen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts; Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer ...

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer Rechtsmittelerklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts; Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1 S. 1
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts; Prozessuale Handlungsfähigkeit bei Abgabe einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision im Sicherungsverfahren - und die Rücknahmeerklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 615
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
    Die Annahme einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung kommt erst in Betracht, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er bei Abgabe der Erklärung nicht in der Lage war, Bedeutung und Tragweite der Rechtsmittelrücknahme zu erfassen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).

    Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit gehen hierbei zu Lasten des Beschuldigten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).

    Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO).

    Die von dem Beschuldigten (hilfsweise) erneut eingelegte Revision ist unzulässig, da eine wirksame Rücknahmeerklärung regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16).

  • BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15

    Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
    Bei dieser Sachlage ist eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 522/05, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181).

    Der Beschuldigte muss sich in einem Zustand geistiger Freiheit und Klarheit befinden, in dem er seine Interessen vernünftig abwägen und wahrnehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).

  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16

    Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
    Die von dem Beschuldigten (hilfsweise) erneut eingelegte Revision ist unzulässig, da eine wirksame Rücknahmeerklärung regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
    Die wirksame Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar geworden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
    Bei dieser Sachlage ist eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 522/05, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181).
  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07

    Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
    Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit gehen hierbei zu Lasten des Beschuldigten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).
  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19

    Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame

    Eine möglicherweise nachträglich eingetretene Willensänderung ist bedeutungslos (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615, 616).
  • AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18

    Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung

    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist nach ihrem Eingang bei Gericht grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17, BeckRS 2017, 13397; BGH, Urteil vom 21.4.1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449, 2451).
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