Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.2018

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18   

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https://dejure.org/2018,21969
BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18 (https://dejure.org/2018,21969)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2018 - 1 StR 28/18 (https://dejure.org/2018,21969)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 1 StR 28/18 (https://dejure.org/2018,21969)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 22 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines versuchten Totschlags bei Schuss mit einer Pistole durch eine vom potentiellen Opfer zugehaltenen Tür; Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Totschlags

  • rewis.io

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch einer Straftat: Begründung der Strafbarkeit durch eine der Tatbestandsverwirklichung vorgelagerte Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 ; StPO § 354 Abs. 1
    Vorliegen eines versuchten Totschlags bei Schuss mit einer Pistole durch eine vom potentiellen Opfer zugehaltenen Tür; Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Versuch, Ansetzen zur Tat

  • beck-blog (Auszüge)

    Unmittelbares Ansetzen beim Versuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Versuch einer Straftat - und das unmittelbare Ansetzen zur Tat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versuchter Totschlag bei Schuss durch eine vom potentiellen Opfer zugehaltenen Tür

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 212, 224 StGB
    Kein unmittelbares Ansetzen durch Verfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 648
  • NStZ 2019, 18
  • StV 2018, 705
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 43/16

    (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahl (Versuchsbeginn erst mit unmittelbarem Ansetzen zur

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Das ist der Fall, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in sie einmündet (s. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203; vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f. und vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, JR 2014, 299, 300 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 f.).

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 9 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    Dass dennoch mit dem der Aufhebung der Blockade dienenden Schuss nach der Vorstellung des Angeklagten die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt wurde (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f.; Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86), wird von den Feststellungen nicht getragen.

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Das ist der Fall, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in sie einmündet (s. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203; vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f. und vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, JR 2014, 299, 300 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 f.).

    Dass dennoch mit dem der Aufhebung der Blockade dienenden Schuss nach der Vorstellung des Angeklagten die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt wurde (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f.; Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86), wird von den Feststellungen nicht getragen.

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Das ist der Fall, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in sie einmündet (s. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203; vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f. und vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, JR 2014, 299, 300 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 f.).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Das ist der Fall, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in sie einmündet (s. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203; vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f. und vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, JR 2014, 299, 300 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 f.).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 9 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Das ist der Fall, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in sie einmündet (s. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203; vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f. und vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, JR 2014, 299, 300 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 f.).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18
    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 9 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 10 W 47/19

    Weitere Beschwerde einer Landeskasse

    Maßgeblich ist, ob nach der Tätervorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" in einer Weise überschritten worden ist, dass nach dem Täterplan kein weiterer wesentlicher Zwischenakt mehr zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist (vgl. BGH 1 StR 28/18, Beschluss vom 29. Mai 2018, Juris Rn. 8 ff).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Genügend ist vielmehr auch ein für sich gesehen noch nicht tatbestandsmäßiges Handeln, soweit es nach der Vorstellung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert ist oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll (vgl. BGH NStZ 2019, 79; Beschluss vom 29. Mai 2018 - 1 StR 28/18 -, BeckRS 2018, 16394; NStZ 2014, 447; Fischer, StGB 67. Aufl., § 22 Rdn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5506
BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,5506)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,5506)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 5 StR 629/17 (https://dejure.org/2018,5506)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 29 BtMG
    Geschäftsherrenhaftung des Ladeninhabers bei in den Verkaufs- und Lagerräumen von einem Dritten abgewickelten Betäubungsmittelgeschäften (Garantenstellung des Betriebsinhabers; Erweiterung der gewöhnlichen Ladentätigkeit auf die illegalen Geschäfte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Garantenstellung aus einer Stellung als Betriebsinhaber nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

  • rewis.io

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den Angestellten eines Ladens mit Internetcafé: Garantenpflicht des Betriebsinhabers zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten von Mitarbeitern

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Garantenstellung aus einer Stellung als Betriebsinhaber nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der dealende Mitarbeiter - und die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 648
  • StV 2019, 16 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
    Berndt, StV 2009, 689; Bülte, NZWiSt 2012, 176; Dannecker/Dannecker JZ 2010, 981; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 67 ff.; Kretschmer, StraFo 2012, 259; Kudlich in SSWStGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 31 f.; Lackner/Kühl, 28. Aufl., § 13 Rn. 14; Mansdörfer/Trüg, StV 2012, 432; Mosbacher/Dierlamm, NStZ 2010, 268, 269; Petermann, FS Schiller, 2014, S. 538; Roxin, FS Beulke, S. 239, und Strafrecht AT II, § 32 Rn. 134 ff.; Rudolphi/Stein in SKStGB, 9. Aufl., § 13 Rn. 35a; Schall, FS Rudolphi, S. 267, und FS Kühl, S. 417; Schlösser, NZWiSt 2012, 281; Sommer/Lindemann JuS 2015, 1057; Schünemann, wistra 1982, 41; Spring, Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung - Unterlassungshaftung betrieblich Vorgesetzter für Straftaten Untergebener, 2009, und GA 2010, 222; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 53 f.; Weigend in LK, 12. Aufl., § 13 Rn. 56).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42, 45 f.) kann sich aus der Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter je nach den Umständen des Einzelfalls eine Garantenpflicht zur Verhinderung von Straftaten von Mitarbeitern ergeben.
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Eine (Überwachungs-)Garantenstellung ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der sog. Geschäftsherrenhaftung (grundlegend BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42 = NJW 2012, 1237 ff.; Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17, NStZ 2018, 648; ferner Burchard , in: Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, StGB § 13 Rn. 30 ff.; Bosch , in: Schönke/Schröder, StGB 30 , § 13 Rn. 53).

    Betriebsbezogen ist eine Tat dann, wenn sie einen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Begehungstäters oder mit der Art des Betriebs aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42 = NJW 2012, 1237 ; Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17, NStZ 2018, 648).

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