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   BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18   

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BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18 (https://dejure.org/2018,30508)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2018 - 2 StR 311/18 (https://dejure.org/2018,30508)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 (https://dejure.org/2018,30508)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das unmittelbar erlangte Etwas); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Anknüpfungspunkt des durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögenswertes; Zurechnung des Erlangten bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 73c, § 73d Abs. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c StGB, § 73a StGB, § 73c Satz 2 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgrund der fehlenden Darlegung der Grundlagen der Berechnung im Urteil; Einziehung des Wertes von Taterträgen im Rahmen der Begehung von schweren Bandendiebstahl

  • rewis.io

    Anordnung der Wertersatzeinziehung bei Beschädigung des durch Diebstahl erlangten Gegenstandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73c; StGB § 73d Abs. 2
    Aufhebung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgrund der fehlenden Darlegung der Grundlagen der Berechnung im Urteil; Einziehung des Wertes von Taterträgen im Rahmen der Begehung von schweren Bandendiebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Wertes von Taterträgen - bei mehreren Tatbeteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3734
  • NStZ 2019, 20
  • StV 2019, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Mittelbar - durch die Verwertung der unmittelbaren Tatbeute - erlangte Vermögenszuwächse können daher auch weiterhin nur als Surrogat aufgrund einer Anordnung nach § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB nF eingezogen werden (BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, juris Rn. 10).

    Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen der Einziehung des Erlangten nach § 73 Abs. 1 StGB nF und der Einziehung des Surrogats nach § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB nF stellt klar, dass sich die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB nF nicht auf die Surrogate erstreckt (BTDrucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, aaO).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Ein Vermögenswert ist aus der Tat erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8 mwN).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, aaO).

  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Die Einziehungsentscheidung unterfällt bereits deshalb der Aufhebung, weil die Strafkammer es versäumt hat, die Grundlagen ihrer Berechnung im Urteil näher darzulegen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328).
  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Die Wertersatzeinziehung erfolgt danach, wenn sich das Erlangte im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr im Vermögen des Empfängers befindet, weil er die erlangte Sache verarbeitet, verbraucht, verloren, zerstört oder unauffindbar beiseite geschafft hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73a Rn. 8; NK-StGB/Saliger, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 112/10

    Erstreckung der Entscheidung des Revisionsgerichts auf Mitangeklagte; Verfall

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 9 f.; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18) nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568) und er diese auch tatsächlich hatte (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil;

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 9 f.; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18) nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568) und er diese auch tatsächlich hatte (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15

    Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Eine spätere Aufgabe der Mitverfügungsgewalt ist unerheblich (BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310, 311).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Angesichts des alleine vom Angeklagten durchgeführten Transports, der Fahrstrecke von mehreren hundert Kilometern und einer daraus resultierenden Fahrzeit von mehreren Stunden, waren ihm diese beiden Fahrzeuge auch nicht nur kurzfristig und transitorisch überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 9 f.; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18) nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568) und er diese auch tatsächlich hatte (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 9 f.; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18) nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568) und er diese auch tatsächlich hatte (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Allein die Mittäterschaft belegt für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20 Rn. 3 und vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Die Anordnung von Gesamtschuldnerschaft bei Mittätern setzt aber voraus, dass jeder der Mittäter zumindest vorübergehenden faktische Mitverfügungsgewalt am Erlös aus der Tat erlangt hat (BGH, NStZ 2019, 20; BGH, NStZ 2016, 412; BGH, NStZ 2011, 295).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer entsprechenden gesamtschuldnerischen Haftung ist dem Einziehungsbetroffenen nur dann zuzurechnen, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20).

    Eine solche tatsächliche oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über den Vermögensgegenstand ist anzunehmen, wenn der Tatbeteiligte im Sinne eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den Vermögensgegenstand nehmen kann (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 und vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, juris).

    Eine spätere Aufhebung der Mitverfügungsgewalt ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20).

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Faktische Verfügungsgewalt liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatbeteiligte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen kann (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN).

    Unerheblich ist dabei im Regelfall, ob das Erlangte beim Täter oder Teilnehmer verbleiben oder es von diesem absprachegemäß an einen anderen weitergegeben werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN).

    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn vor der Weitergabe des Taterlangten eine längere Fahrtstrecke zurückzulegen ist, auf der der Angeklagte faktisch alleine über das Erlangte verfügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 11).

    Insbesondere ist der vorliegende Fall nicht demjenigen vergleichbar, dass einem Tatbeteiligten ein Anteil aus der Tatbeute zugewendet wurde, der Tatbeteiligte also seinen Beuteanteil anstelle der zuvor wegen bestehender Mitverfügungsgewalt erlangten Tatbeute erhielt, und in dem eine Einziehung des Beuteanteils neben dem Wert der Tatbeute ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19 Rn. 11; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 15), weil der Tatbeteiligte nie mehr als die (Gesamt-)Beute erlangt hat.

    Dass es hiernach zur Einziehung in einer Höhe kommen kann, die über dem jeweiligen Ertrag der Straftat oder dem aus ihr erzielten Erlös liegt, ergibt sich zwangsläufig daraus, dass die Bestimmung des Taterlangten allein an der zumindest vorübergehend erlangten (Mit-)Verfügungsgewalt an Taterträgen anknüpft, die Einziehung also gerade keine bleibende Bereicherung des Täters oder Teilnehmers voraussetzt (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12 sowie Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Faktische Verfügungsgewalt liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatbeteiligte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen kann (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN).

    Unerheblich ist bei der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise dagegen, ob das Erlangte beim Täter oder Teilnehmer verbleibt oder ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später - etwa durch absprachegemäße Weitergabe an einen anderen - aufgegeben hat und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse etwa bei Beuteteilung gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20 Rn. 14; vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18 Rn. 12; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN).

    Dies ist auch dann anzunehmen, wenn vor der Weitergabe des aus der Tat Erlangten eine längere Fahrtstrecke zurückzulegen ist, auf welcher der Täter faktisch alleine über das Erlangte verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 Rn. 13; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 11).

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

    c) Da der Angeklagte die Fahrzeuge, Maschinen und Sattelauflieger unauffindbar ins Ausland verbrachte, hat das Landgericht zutreffend eine Wertersatzeinziehungsentscheidung nach § 73c Satz 1 StGB getroffen (BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, juris Rn. 9; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73c Rn. 7).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

    Mittelbar - durch die Verwertung der Tatbeute - erlangte Vermögenszuwächse können nur als Surrogat aufgrund einer Anordnung nach § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB aF für verfallen erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, juris Rn. 10; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, juris Rn. 14).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    "Durch' die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN; BT-Drucks. 18/9525, S. 61 f.).

    Beim "Erlangen' handelt es sich dabei um einen tatsächlichen Vorgang; auf die zivilrechtlichen Besitz- oder Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Tatbeteiligten kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN; Urteile vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15 Rn. 13; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179 Rn. 3).

  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Ansatzpunkte dafür können sich auf unterschiedlichen Ebenen ergeben, etwa hinsichtlich des Umfangs oder Gegenstands des Erlangten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 ff.; Beschluss vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 8 f.) oder bei der Frage, ob ein Gegenstand in die faktische Verfügungsgewalt eines Tatbeteiligten übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 mwN), was bei mehreren Beteiligten für jeden gesondert zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13 Rn. 2 und vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10 Rn. 2) und in Fällen lediglich kurzzeitigen Besitzes fraglich sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18 Rn. 22 und vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23

    Schuldspruch wegen Diebstahls in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl; Anordnung

    a) Noch zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c S. 1 StGB an § 73 Abs. 1 StGB anknüpft und voraussetzt, dass der Täter durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt hat, ihm also ein Vermögenswert unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315; Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 je mwN).

    b) Die Strafkammer hat auch nicht in den Blick genommen, dass eine den Wert der entwendeten Fahrzeuge übersteigende Einziehung von Wertersatz hinsichtlich der vom Angeklagten S.   erlangten Provision dann ausscheidet, wenn er diese als seinen Anteil an der an die Hintermänner zuvor abgelieferten Tatbeute (Fahrzeuge) erhielt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20, 21).

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 364/19

    Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten als zulässig mit der

  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von

  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; Zufluss eines Vermögenswertes

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

  • LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19

    Bandendiebstahl, Raub, schwer

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19

    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden

  • BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20

    Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)

  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen:

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen:

  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 154/20

    Einziehung von Taterträgen bei mehreren Beteiligten (faktische bzw.

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges

  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 343/19

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes bei mehreren

  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abschöpfung

  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 234/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche

  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20

    Einziehungsentscheidung als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • BGH, 01.09.2021 - 4 StR 239/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Hagen, 31.05.2023 - 44 Qs 26/23

    Einziehung, Beratung des Angeklagten, Erforderlichkeit der Beratung

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 271/19

    Einziehung (ersparte Steuer als erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von

  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter

  • BGH, 08.01.2019 - 2 StR 522/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darlegung tatsächlicher Verfügungsgewalt)

  • LG Münster, 21.10.2022 - 7 KLs 4/22
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

  • BGH, 10.08.2021 - 6 StR 311/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt über das

  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 100/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 531/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • OLG Oldenburg, 03.07.2023 - 1 ORs 74/23

    Einziehung; Kurier; Verfügungsgewalt; Transitorischer Besitz;

  • LG Landshut, 11.11.2020 - 3 KLs 201 Js 3700/20

    Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen beim unerlaubten

  • LG Waldshut-Tiengen, 19.06.2020 - 1 KLs 21 Js 8255/18

    Unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgang bei Ziehen eines

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 533/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung

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