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   BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18   

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https://dejure.org/2018,45815
BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18 (https://dejure.org/2018,45815)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 StR 517/18 (https://dejure.org/2018,45815)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18 (https://dejure.org/2018,45815)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement; Willenselement; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände; Hemmschwelle; freie richterliche Beweiswürdigung; lebensgefährdende Handlungen; Beweisanzeichen; ernsthaftes ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Totschlag: Bedingter Tötungsvorsatz; Fehlen des Willenselements

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 ; StPO § 353 Abs. 2
    Prüfung des Vorliegens eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Inbrandsetzung des eigenen Zimmers in einer Flüchtlingsunterkunft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 208
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18
    Die dem zugrunde liegenden Erwägungen erweisen sich - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 mwN) - als rechtfehlerhaft.

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf eine "für Tötungsdelikte deutlich höhere Hemmschwelle' abgestellt worden ist (vgl. Nachweise bei BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO, S. 189), erschöpft sich dies in einem Hinweis auf die Bedeutung des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) bezüglich der Überzeugungsbildung vom Vorliegen eines (wenigstens) bedingten Tötungsvorsatzes (BGH, aaO).

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18
    Zwar können das Wissens- oder das Willenselement des Eventualvorsatzes gleichwohl im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung zur Tatzeit nicht bewusst ist (Fehlen des Wissenselements) oder wenn er trotz erkannter objektiver Gefährlichkeit der Tat ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges vertraut (Fehlen des Willenselements, vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206 mwN).

    Durch den Aspekt der "Hemmschwelle' soll hingegen die Wertung, dass offensichtlich lebensgefährdende Handlungen ein gewichtiges, auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen sind, nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden (vgl. BGH, aaO, S. 191; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17 aaO).

  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 124/13

    Einschränkende Auslegung der besonders schweren Brandstiftung (Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18
    Das einzige Indiz hierfür ist die Uhrzeit der Brandlegung, wobei den Urteilsgründen allerdings nicht ohne weiteres zu entnehmen ist, inwieweit die räumlichen und persönlichen Verhältnisse ein frühzeitiges gefahrminderndes Entdecken des Brandes ermöglicht haben könnten (vgl. etwa zum Vertrauen in die Warnfunktion eines Brandmelders BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 124/13, NStZ-RR 2013, 277).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Den Motiven des Täters kommt - anders als bei direktem Vorsatz - bei der Abgrenzung bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit nur unter bestimmten Umständen eine Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 f.).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 93/20

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (fehlende Beherrschbarkeit; Eignung zur

    Zuvor hatte der Senat mit Urteil vom 12. Dezember 2018 eine Verurteilung des Beschwerdeführers wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren auf Revision der Staatsanwaltschaft wegen ungenügender Ablehnung von Tötungsvorsatz unter Aufrechterhaltung der objektiven Feststellungen aufgehoben (5 StR 517/18).
  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf dabei nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss tatsachenbasiert sein (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 Rn. 7; vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729, 730 Rn. 18).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 215/23

    Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des Urteils wegen

    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf indes nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss auf Tatsachen gestützt sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22, NStZ 2023, 546, 547; vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Bei äußerst gefährlichen (Gewalt-)Handlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11; aaO, vom 11. Januar 2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281; und vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 mwN).

    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf dabei aber nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss tatsachenbasiert sein (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, aaO).

  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Den Motiven des Täters kommt - anders als bei direktem Vorsatz - bei der Abgrenzung bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit zudem nur unter bestimmten Umständen Gewicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208).

    (3) Soweit das Landgericht das Fehlen eines "durchgreifenden" Tatmotivs als gegen einen bedingten Tötungsvorsatz sprechenden Gesichtspunkt gewertet hat, erweist sich das hier angesichts der Umstände der Tatbegehung schon für sich genommen als rechtlich bedenklich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208).

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Anders liegt es, wenn Tatsachen festgestellt sind, die ein schon anfängliches Vertrauen des Täters auf den Nichteintritt des tödlichen Erfolgs rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 Rn. 7).

    Für die Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit kommt - anders als beim direkten Vorsatz - den Motiven des Täters vielmehr nur unter bestimmten Umständen Gewicht zu (s. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 Rn. 7).

  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf dabei aber nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss tatsachenbasiert sein (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Handlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18).
  • BGH, 10.05.2022 - 5 StR 28/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz

    a) Liegt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes nicht wegen einer hohen und zudem anschaulich konkreten Lebensgefährlichkeit der Tatausführung nahe, ohne dass der Täter tatsachenbasiert auf einen glücklichen Ausgang vertrauen kann (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208: Brandstiftung in bewohntem Haus; vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20, NStZ 2022, 224: Schubsen ins Gleisbett einer einfahrenden U-Bahn; vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20, NStZ 2022, 40: Messerschnitte gegen den Hals), bedarf es zur Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit regelmäßig einer umfassenden Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 mwN).
  • BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei konkret lebensgefährlicher

  • KG, 03.11.2023 - 3 ORs 72/23

    Erforderliche Feststellungen zur (gemeinschädlichen) Sachbeschädigung

  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20

    Versuchter Totschlag (Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; anschauliche und

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

  • LG Dortmund, 07.12.2020 - 35 Ks 8/20
  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 602 Ks 6/21

    Totschlag bei Schütteln eines Säuglings nach schwerer Verletzung

  • LG Duisburg, 08.12.2021 - 36 Ks 1/21
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