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   BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18   

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https://dejure.org/2018,36183
BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18 (https://dejure.org/2018,36183)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 1 StR 212/18 (https://dejure.org/2018,36183)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 (https://dejure.org/2018,36183)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 96 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AufenthG; § 25 Abs. 1 StGB; § 1 Abs. 2 JGG
    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat des Geschleusten: besondere Prüfung des Tatvorsatzes zur unerlaubten Einreise bei der Schleusung von Kindern und Jugendlichen, mögliche Gesetzesreform; lebensgefährliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 96 Abs 1 AufenthG, § 25 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB
    Einschleusen von Ausländern: Grundsatzes der limitierten Akzessorietät; Vorsatzerfordernisse bei den Geschleusten; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei geschleusten Kindern und Jugendlichen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 96 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 5 AufenthG, § 264 StPO, § 96 Abs. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) AufenthG, § 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 96 Abs. 1 AufenthG, §§ 26, 27 StGB, § 95 AufenthG, § 25 StGB, § 3 JGG, § 19 StGB, § 1 Abs. 2 JGG, § 96 Abs. 2 Satz 2 nF AufenthG, § 96 Abs. 3 AufenthG, § 337 StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schleusung von Kindern und Jugendlichen i.R.d. gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern; Hilfeleisten zur unerlaubten Einreise unter Verwirklichung der Schleusermerkmale

  • rewis.io

    Einschleusen von Ausländern: Grundsatzes der limitierten Akzessorietät; Vorsatzerfordernisse bei den Geschleusten; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei geschleusten Kindern und Jugendlichen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 3 ; AufenthG § 96 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Schleusung von Kindern und Jugendlichen i.R.d. gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern; Hilfeleisten zur unerlaubten Einreise unter Verwirklichung der Schleusermerkmale

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Einschleusen von Ausländern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schleusung von Ausländern - im überfüllten Auto

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schleusung von Kindern und Jugendlichen - und die Teilnahmehandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3658
  • NStZ 2019, 283
  • StV 2019, 606
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    Bei Jugendlichen (§ 1 Abs. 2 JGG) liegt es zwar keineswegs fern, dass der subjektive Tatbestand der unerlaubten Einreise zu bejahen ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 31. März 2003 - 4 St RR 18/2003, NStZ-RR 2003, 275, 276).

    Ob die weitere Annahme des Landgerichts rechtsfehlerfrei ist, dass Kinder unter sieben Jahren schon deshalb als Haupttäter ausscheiden, weil sie "nicht handlungsfähig seien' (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. März 2003 - 4 St RR 18/2003, NStZ-RR 2003, 275, 276; Westphal/Stoppa, NJW 1999, 2137, 2143; kritisch Bergmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., Vorbem. zu §§ 96 f. Rn. 11), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    a) Das Landgericht hat sich seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten aufgrund einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung gebildet, bei der es das - nicht der Justiz anzulastende - fehlende Konfrontationsrecht der Verteidigung gegenüber Belastungszeugen ausreichend bedacht und die Beweise "besonders sorgfältig' gewürdigt hat (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 52 ff. mwN auch zur Rechtsprechung des EGMR).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    Trotz dieser tatbestandlichen Verselbständigung zur Täterschaft gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85, 89 f. Rn. 18; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze (Stand: Juli 2014), § 96 AufenthG Rn. 3; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 106).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    Trotz dieser tatbestandlichen Verselbständigung zur Täterschaft gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85, 89 f. Rn. 18; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze (Stand: Juli 2014), § 96 AufenthG Rn. 3; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 106).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f. Rn. 9; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    Eine Einwilligung der geschleusten Personen konnte - sollte der Qualifikationstatbestand nicht ohnehin (auch) Gemeininteressen schützen (vgl. BT-Drucks. 15/420, S. 98; Geisler, ZRP 2001, 171, 175) - selbst ohne konkrete Todesgefahr nach den festgestellten, die Sittenwidrigkeit der Taten begründenden Gesamtumständen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140, 144 ff. Rn. 10 ff.) keine rechtfertigende Wirkung entfalten.
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f. Rn. 9; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 378/11

    Strafzumessung (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Täters);

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe zwei und im Übrigen jeweils drei Qualifikationstatbestände (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 378/11, NStZ-RR 2012, 124; BeckOK AuslR/Hohoff, 19. Ed., § 96 AufenthG Rn. 15; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze (Stand: Juli 2014), § 96 AufenthG Rn. 14; Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 55) des § 96 Abs. 2 AufenthG verwirklicht hat.
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    Über diesen ist wegen des eigenständigen Charakters einer jeden Haupttat keine nochmalige tatrichterliche Entscheidung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 455/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 03.02.2005 - 4 StR 492/04

    Verantwortungsreife des Jugendlichen (Behandlung von Zweifeln)

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
    b) Das jugendliche - und erst recht ein geringeres - Alter und die Unreife des Haupttäters können gegen eine Vorsatztat sprechen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2005 - 4 StR 492/04, ZJJ 2005, 205; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 3 Rn. 19; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 3 Rn. 31).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04

    Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des

  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 31/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (Territorialitätsprinzip); Beihilfe; vertypte

  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Die Rückführungsrichtlinie ist zudem für die Strafbarkeit von Schleusern ohne Belang (BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 69/17, NStZ 2018, 286 mit Anm. Kudlich; Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NStZ 2019, 283, und vom 4. Juni 2019 - 2 StR 202/18, NStZ 2020, 357).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG genannten Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658 Rn. 14 mwN; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, 226. EL, § 96 AufenthG Rn. 3).

    Dieser Qualifikationstatbestand setzt ebenso wenig wie § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB voraus, dass eine konkrete Lebensgefahr eingetreten ist; ausreichend ist vielmehr, dass die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt wird, nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658 Rn. 10; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36; BeckOK AuslR/Hohoff, § 96 AufenthG Rn. 20).

    Eine etwaige Einwilligung der geschleusten Personen wäre unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658 Rn. 11 mwN) und käme hier zudem schon deshalb nicht in Betracht, weil ihnen vor der Überfahrt ein sicheres "Touristenboot' versprochen worden war, sie also über diesen Umstand der Schleusung getäuscht wurden.

  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    aa) Für die Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG verlangt das Gesetz keinen eigenhändigen auf die Behandlung des Geschleusten gerichteten Beitrag eines Hilfeleistenden, dessen Teilnahmehandlung nach dem Grundtatbestand in § 96 Abs. 1 AufenthG zu einer selbständigen in Täterschaft begangenen Straftat heraufgestuft ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; Beschlüsse vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658, 3659; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2 mwN).

    Das Qualifikationsmerkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Var. 1 AufenthG setzt nicht voraus, dass eine konkrete Lebensgefahr eingetreten ist; ausreichend ist vielmehr, dass die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt wird, nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, aaO; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19, NStZ 2020, 677, 678; Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, aaO; MüKoStGB/Gericke, aaO Rn. 36).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 173/21

    Unerlaubtes Einschleusen von Ausländern (erforderliche Feststellungen zur

    Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 14 mwN).

    Trotz dieser tatbestandlichen Verselbständigung zur Täterschaft gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19

    Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung:

    Während der Bundesgerichtshof die Frage bislang nicht entschieden hat (offen gelassen Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 11), wird in der Literatur eine rechtfertigende Einwilligung mit dem Argument als wirksam angesehen, dass das Ausländerstrafrecht eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis über die höchstpersönlichen Rechtsgüter Leib und Leben über die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (§§ 216, 228 StGB) hinaus nicht bezweckt (vgl. Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 74; Bergmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., § 96 Rn. 64; GK-AufenthG/Mosbacher (Stand: Juli 2008), § 96 Rn. 47 f.).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

    Im Übrigen kann bei der Strafzumessung auch der Tod der sich an Bord des Schlauchboots befindlichen Kinder als verschuldete Auswirkung der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, auch wenn diese aufgrund des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät nicht taugliche Tatopfer im Sinne des § 97 Abs. 1 AufenthG sind, da es insoweit an einer vorsätzlichen "Haupttat' fehlt und sie damit keine "Geschleusten' im Sinne der Vorschrift sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658, 3659; Hohoff in BeckOK AuslR, AufenthG, 20. Ed., § 97 Rn. 4; Kretschmer, Ausländerstrafrecht, § 4 Rn. 329; a.A. Gericke in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., AufenthG, § 97 Rn. 5).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Denn selbst bei Annahme einer persönlichen Straflosigkeit der Haupttäterin, die weder die Tatbestandsmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit ihres Handelns tangiert, bliebe es nach den Grundsätzen der limitierten Akzessorietät bei der Strafbarkeit des "Schleusers' (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85, 88-90; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NStZ 2019, 283, 284).
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Soweit ersichtlich, besteht in Literatur und Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass es einerseits zwar auf eine konkrete Strafbarkeit der geschleusten Personen nicht ankommt, dass eine Strafbarkeit nach § 96 AufenthG im Hinblick auf die dortige Bezugnahme auf "Handlungen" im Sinne des § 95 AufenthG aber jedenfalls voraussetzt, dass die Schleusung zugunsten einer handlungsfähigen und damit in Anknüpfung an § 104 BGB einer solchen Person erfolgt, die das siebente Lebensjahr vollendet hat (vgl. Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei, 3. Auf., S. 741; Bergmann/Diehnelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 96 Rn. 5; Gericke a. a. O., § 97 Rn. 5, Senge a. a. O., AufenthG § 96 Rn. 4; Mosbacher a. a. O., § 96 Rn. 5; aus der Rechtsprechung BayObLG, Beschluss vom 19.10.1999 - 4 St RR 205/99; NStZ-RR 2003, 275 f.) oder unabhängig von ihrem Alter über die Verstandesreife verfügt, die erforderlich ist, um die Illegalität der Einreise in die (hier:) EU-Zone zu erfassen (vgl. BGH, NJW 2018, 3658 ff.).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21

    Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche

    Zwar wird bei dem Transport ungesicherter Menschengruppen auf einer Ladefläche im Hinblick auf nicht auszuschließende Gefahrbremsungen, Ausweichmanöver oder Kollisionen die Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung häufig naheliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 10, insoweit in BGHR AufenthG § 96 Abs. 2 Nr. 1 Hilfeleisten 2 nicht abgedruckt).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18

    Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche

    Denn aufgrund ihres divergierenden Entwicklungsstands ist zweifelhaft, ob Kindern schon das Passieren der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber der Umstand einer Schleusung bewusst war (BGH, Beschl. v. 24.10.2018, 1 StR 212/18).
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