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   KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18 - 162 Ss 120/18   

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KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18 - 162 Ss 120/18 (https://dejure.org/2018,46661)
KG, Entscheidung vom 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18 - 162 Ss 120/18 (https://dejure.org/2018,46661)
KG, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 266/18 - 162 Ss 120/18 (https://dejure.org/2018,46661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Schulung des Messbeamten, Bedienungsanleitung, Zeitpunkt

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einholung eines Sachverständigengutachtens bei lange zurückliegender Schulung des Messbeamten

  • IWW

    OWiG § 77 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    162 Ss 120/18 - Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei Verurteilung aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes bei mehr als 12 Jahre zurückliegender Schulung des Messbeamten

  • bussgeldsiegen.de

    Schulung des Messbeamten für Messgerät liegt Jahre zurück - Messung verwertbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 1
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei Verurteilung aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes bei mehr als 12 Jahre zurückliegender Schulung des Messbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schulung des Messbeamten: Nicht schlimm, wenn das 12 Jahre her ist?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 289
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat aaO; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Dem Senat ist bewusst, dass dieser Test, der den ordnungsgemäßen Zustand der entscheidend wichtigen Visiereinrichtung gewährleisten soll, von zentraler Bedeutung für eine einwandfreie Gerätefunktion ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 Ws (B) 735/12 - OLG Koblenz DAR 2006, 101).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat aaO; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • OLG Saarbrücken, 19.01.1996 - Ss (B) 73/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass - losgelöst von der Frage der Zuordnungssicherheit nach Abschluss des Messvorgangs - eine Veränderung des Messauftreffpunktes am erfassten Fahrzeug, mögliche "Verwacklungen" aufgrund von Schwingbewegungen und die Möglichkeit, dass der Laserstrahl während der Messzeit von einem Fahrzeug auf ein anderes Ziel gerät, zu einer Annulierung des Messergebnisses, aber nicht zu einer Fehlmessung führen würden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 3 Ws (B) 299/97 - [juris]; BayObLG VM 1997, 28; OLG Saarbrücken VRS 91, 63; OLG Oldenburg NZV 1995, 37 mwN).
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissenstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % - vorliegend beläuft sich diese auf 118 % - von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (std. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - sowie VRS 100, 471).
  • KG, 30.06.1997 - 3 Ws (B) 299/97
    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass - losgelöst von der Frage der Zuordnungssicherheit nach Abschluss des Messvorgangs - eine Veränderung des Messauftreffpunktes am erfassten Fahrzeug, mögliche "Verwacklungen" aufgrund von Schwingbewegungen und die Möglichkeit, dass der Laserstrahl während der Messzeit von einem Fahrzeug auf ein anderes Ziel gerät, zu einer Annulierung des Messergebnisses, aber nicht zu einer Fehlmessung führen würden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 3 Ws (B) 299/97 - [juris]; BayObLG VM 1997, 28; OLG Saarbrücken VRS 91, 63; OLG Oldenburg NZV 1995, 37 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Ob/Inwieweit der Betroffene im Bußgeldverfahren gegenüber der aktenführenden Behörde ein Recht auf Herausgabe der Falldatensätze einer gesamten Messreihe hat - mithin auch soweit diese ausschließlich andere Verkehrsteilnehmer betreffen - ist eine Fragestellung, die obergerichtlich gegenwärtig diskutiert wird (vgl. etwa Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. November 2017 - Ss Rs 39/2017 (60/17 OWi) - [juris]; OLG Düsseldorf NZV 2016, 140).
  • OLG Hamm, 10.03.2017 - 2 RBs 202/16

    Schulungsnachweis des Messbeamten

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Indes geben die Urteilsgründe keinen Anlass zu der Annahme, dem Zeugen A könnte die Neufassung der Gebrauchsanweisung unbekannt geblieben sein und/oder die zuvor erfolgte Einweisung würde ihn nicht befähigt haben, die mit der Neufassung einhergehenden Veränderungen in der praktischen Handhabung des Geräts umzusetzen - wozu ihn der Betroffene in der Hauptverhandlung jeweils hätte befragen können (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 Ws (B) 200/14 - s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2017 - 2 RBs 202/16 - [juris]).
  • KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

    Auszug aus KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
    Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissenstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % - vorliegend beläuft sich diese auf 118 % - von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (std. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - sowie VRS 100, 471).
  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Die Kenntnis der dort zeitnah gewonnenen Messdaten, die sich nicht auf die ihm vorgeworfene Tat beziehen, verschafft dem Betroffenen eine breitere Grundlage für die Prüfung, ob im konkreten Fall tatsächlich ein standardisiertes Messverfahren ordnungsgemäß zur Anwendung gekommen ist und das Messgerät fehlerfrei funktioniert hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2015, Az. IV-2 RBs 63/15; KG Berlin, Beschl. v. 05.12.2018, Az. 3 Ws (B) 266/18, bei juris), indem sie anhand der Daten, die im zeitlichen Zusammenhang mit seiner Messung an gleicher Stelle erhoben worden sind, die Suche nach Hinweisen auf etwaige Fehlfunktionen des Messgeräte oder Fehler bei der Durchführung eröffnet, die eventuell Rückschlüsse auf die Fehlerhaftigkeit auch der eigenen Messung erlauben (OLG Düsseldorf; a. a. O.).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge des Verstoßes gegen das

    c) Uneinheitlich behandelt wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung demgegenüber allerdings die Frage, ob der Betroffene gegenüber der Verwaltungsbehörde einen Anspruch auf Einsicht in andere Verkehrsteilnehmer betreffende Falldatensätze hat und ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen durch die Verweigerung einer Einsichtnahme in diese Unterlagen eine vom Gericht zu beachtende Beschränkung der Verteidigung bewirkt sein kann (s.a. KG Berlin Beschluss vom 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18, juris Rn. 16).
  • KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Bußgeldurteil

    Es ist jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % - vorliegend beläuft sich diese auf 81, 67 % - von Vorsatz auszugehen, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (std. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 266/18 - juris m.w.N.).

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, sodass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2018, a.a.O., juris m.w.N.).

  • KG, 31.05.2019 - 3 Ws (B) 161/19

    Brückenmessung mit LEIVTEC XV3

    Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40% kommt, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen, regelmäßig nur Vorsatz in Betracht (std. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 266/18 - [juris] mwN).
  • AG Landstuhl, 08.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 2936/21

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beanstandung fehlender

    Hinzu kommt, dass das OLG Jena zur Untermauerung seiner These, dass sich aus den gesamten Messdaten eine breitere Basis für die Fehlersuche ergeben würde, zwei Entscheidungen zitiert hat, die dem gerade diametral entgegenstehen: In OLG Düsseldorf NZV 2016, 140 wird ein Bezug gerade verneint und das KG NStZ 2019, 289 befasste sich mit einer Riegl-Messung, wo bekanntermaßen gar keine Daten gespeichert werden.
  • OLG Koblenz, 07.05.2020 - 2 OWi 6 SsRs 120/20

    Versagung der Akteneinsicht wegen Bedienungsanleitung für Messgerät; Messgerät

    Dies gilt nur dann nicht, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gebrauchsanweisung für das Messgerät nicht eingehalten wurde oder sonstige Fehlerquellen konkret behauptet werden (KG Berlin, 3 Ws (B) 266/18 v. 05.12.2018 - VRS 2019, 29 ).
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