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   BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18   

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https://dejure.org/2018,30772
BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18 (https://dejure.org/2018,30772)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2018 - 5 StR 228/18 (https://dejure.org/2018,30772)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2018 - 5 StR 228/18 (https://dejure.org/2018,30772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 238 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. c und d EMRK; § 176 GVG
    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des Angeklagten auf das Gesicht einer Zeugin aufgrund der Bestimmung der Sitzordnung (generelle Anforderungen an die Bestimmung der Sitzordnung; Möglichkeit der Besprechung mit dem Verteidiger; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Fotos für die gerichtliche Beweiserhebung

  • rewis.io

    Eingriff in Verteidigungsrechte eines Angeklagten bei lediglich seitlichem Blick auf Zeugen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Sitzordnung in der Hauptverhandlung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Sitzordnung in deutschen Strafverfahren - kein Recht des Angeklagten auf eine frontale Sicht auf die Hauptbelastungszeugin

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 297
  • NStZ-RR 2018, 357
  • StV 2018, 778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    b) Die zulässige Rüge hat keinen Erfolg (vgl. zu den Rügeanforderungen BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 1 StR 490/14, StV 2015, 754 m. Anm. Wollschläger).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    (2) Bei der Vernehmung von Zeugen (und Sachverständigen) ist zunächst entscheidend, dass das den Urteilsspruch verantwortende erkennende Gericht den Zeugen so gut sieht, wie es dies selbst unter Aufklärungsgesichtspunkten für notwendig erachtet (vgl. zur Amtsaufklärungspflicht als beherrschender Prozessmaxime unter der Geltung des Schuldprinzips BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14

    Rechtsfehlerhafte vorübergehende Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    Zudem kann erforderlich sein, berechtigten Sorgen von Zeugen im Hinblick auf den Angeklagten oder andere Verfahrensbeteiligte durch eine besondere Sitzanordnung Sorge zu tragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1999 - 5 StR 715/98, NStZ 1999, 419, und vom 24. Juni 2014 - 3 StR 194/14, NStZ 2015, 103).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Rüge nach § 338 Nr. 8 StPO die Verletzung einer besonderen Verfahrensnorm voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 137 mwN) oder gerade in Fällen wie dem vorliegenden eine Art "Auffangtatbestand' darstellt, auf den unmittelbar zurückgegriffen werden kann (vgl. nur OLG Köln, NJW 1980, 302; Dahs, Die Revision im Strafprozess, 9. Aufl. 2017, Rn. 216; umfassend Franke in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 338 Rn. 125 ff. mwN).
  • EGMR, 19.07.2012 - 26171/07

    Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch ausbleibende Gewährung

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    Dem Angeklagten muss angemessen und hinreichend Gelegenheit gegeben werden, einem Belastungszeugen bei seiner Aussage oder zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens entgegenzutreten, ihn zu befragen bzw. befragen zu lassen (vgl. EGMR, NJW 2013, 3225, 3226).
  • OLG Köln, 13.06.1979 - 3 Ss 1069/78
    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Rüge nach § 338 Nr. 8 StPO die Verletzung einer besonderen Verfahrensnorm voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 137 mwN) oder gerade in Fällen wie dem vorliegenden eine Art "Auffangtatbestand' darstellt, auf den unmittelbar zurückgegriffen werden kann (vgl. nur OLG Köln, NJW 1980, 302; Dahs, Die Revision im Strafprozess, 9. Aufl. 2017, Rn. 216; umfassend Franke in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 338 Rn. 125 ff. mwN).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    Zudem kann erforderlich sein, berechtigten Sorgen von Zeugen im Hinblick auf den Angeklagten oder andere Verfahrensbeteiligte durch eine besondere Sitzanordnung Sorge zu tragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1999 - 5 StR 715/98, NStZ 1999, 419, und vom 24. Juni 2014 - 3 StR 194/14, NStZ 2015, 103).
  • BVerfG, 10.07.1996 - 1 BvR 873/94

    Anwaltliche Berufsausübungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18
    Ihm ist grundsätzlich zu ermöglichen, sich während der Hauptverhandlung mit seinem Verteidiger zu besprechen (vgl. hierzu BayObLG StraFo 1996, 47; OLG Köln aaO; OLG Köln, NJW 1961, 1127; Molketin, AnwBl 1982, 469; Thomas/Kämpfer, MüKoStPO, § 137 Rn. 21; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 1 BvR 873/94, NJW 1996, 3268, 3269); anderenfalls kann es notwendig sein, zu diesem Zweck die Hauptverhandlung auf Antrag zu unterbrechen (vgl. Münchhalffen, StraFo 1996, 18, 19).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 175/20

    Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger "Hells Angels"

    Verwertet das Gericht solche für jeden Verfahrensbeteiligten sichtbaren visuellen Eindrücke nach § 261 StPO, muss es die Verfahrensbeteiligten nicht ausdrücklich darauf hinweisen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 228/18, NStZ 2019, 297, 300).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Dies setzt aber voraus, dass bei dieser nur auf grobe Ermessensfehler hin überprüfbaren Anordnung die Rechtsposition des Angeklagten oder seines Verteidigers grundlegend verkannt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten tatsächlich entscheidungserheblich eingeschränkt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 228/18, NStZ 2019, 297 Rn. 4 mwN; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 338 Rn. 59).
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