Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.06.2018

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1828
BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18 (https://dejure.org/2019,1828)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2019 - 4 StR 370/18 (https://dejure.org/2019,1828)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18 (https://dejure.org/2019,1828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision

  • rewis.io

    Revisionsrüge in Strafsachen: Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbots für einen Video-Aufzeichnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dashcam-Aufzeichung als Beweismittel: Der widersprüchliche Widerspruch

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 514/99

    Widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Tatrichter und dem Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Die Unzulässigkeit der beiden Verfahrensbeanstandungen ergibt sich zudem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Prozessverhaltens; denn die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes ist unvereinbar damit, dass die Verteidigung - zur Entlastung des Angeklagten - selbst auf eine erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen in der Hauptverhandlung hingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Die Unzulässigkeit der beiden Verfahrensbeanstandungen ergibt sich zudem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Prozessverhaltens; denn die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes ist unvereinbar damit, dass die Verteidigung - zur Entlastung des Angeklagten - selbst auf eine erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen in der Hauptverhandlung hingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16

    Verwerfung der Aufklärungsrüge als unzulässig

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Die unter II. 5. der Revisionsbegründung erhobene Verfahrensbeanstandung ist als Aufklärungsrüge unzulässig, weil die Revision nicht ausreichend konkret Tatsachen benennt, welche das Landgericht zu ermitteln unterlassen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 218; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Der Schuldspruch und der Rechtsfolgenausspruch halten rechtlicher Nachprüfung stand; insbesondere durfte die vorbehaltene Sicherungsverwahrung nach § 66a StGB auch neben der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Der Senat vermag ohne diesen nicht nachzuvollziehen, ob - was insbesondere mit Blick auf das vom Recht der Verständigung auch verfolgte Ziel zügiger und ressourcenschonender Verfahrensführung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 53 f.; BT-Drucks. 16/12310, S. 7) nicht etwa fernliegt - der Angeklagte im Zuge der getroffenen Verständigung über sein Geständnis hinaus weiteres Prozessverhalten zugesagt (vgl. § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO) und die Rücknahme naheliegend zuvor erhobener Verwertungswidersprüche konkludent (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18, NStZ 2019, 301) oder gar ausdrücklich erklärt hat.
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 168/20

    Erfolglose Rüge wegen Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach erfolgtem

    Derart widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18, NStZ 2019, 301 mwN).
  • BGH, 19.07.2022 - 5 StR 102/22

    Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge

    Ungeachtet dessen, dass die in der zur Begründung der Rüge vorgelegten Verteidigererklärung vom 15. November 2021 in Bezug genommene Instagram-Korrespondenz nicht vollständig mitgeteilt worden ist, fehlt es an der Angabe einer bestimmten Beweistatsache, welche das Landgericht zu ermitteln unterlassen habe (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18; Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19118
OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 (https://dejure.org/2018,19118)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 (https://dejure.org/2018,19118)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 (https://dejure.org/2018,19118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 105 Abs 1 S 1 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 337 StPO, Art 13 Abs 1 GG
    Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der Rechtsfigur des hypothetischen Ersatzzugriffs bei der Würdigung einer polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme unter Missachtung des Richtervorbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Annahme einer bewussten Hinwegsetzung über den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 13 Abs. 2 ; StPO § 105 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Annahme einer bewussten Hinwegsetzung über den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsfehlerhafte gerichtliche Bewertung einer Wohnungsdurchsuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Im Übrigen ist eine umfassende Abwägung des Interesses der Allgemeinheit an der weiteren Strafverfolgung mit dem bei dem Betroffenen an der Einhaltung der Verfahrensvorschriften vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 2 StR 25/15, juris Rn. 20).

    Verhält es sich so, soll ein Beweisverwertungsverbot nicht greifen, weil das den Strafverfolgungsbehörden bei Beweiserhebungsverstößen anzulastende Handlungsunrecht bei normativ-wertender Betrachtung als bloßer Formalverstoß einzustufen ist und somit kein informationelles Erfolgsunrecht dergestalt bewirkt, dass den Strafverfolgungsbehörden durch die fehlerbehaftete Beweiserhebung Erkenntnisse zuwachsen, die ihnen von Rechts wegen vorenthalten werden sollen (vgl. Schneider, NStZ 2016, 551, 553, 554).

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Der Richter muss vielmehr dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10; BVerfGE 139, 245-285, juris).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Nur eine vollständige Begründung ermöglicht dem von der Durchsuchung Betroffenen eine sachgerechte Verteidigung seines Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG und dem Gericht die von Verfassungs wegen gebotene effektive Kontrolle der Anordnung (BVerfG, Urteil vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00, NJW 2001, 1121, 1124, beck-online).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Auf die von der Staatsanwaltschaft erhobene Sachrüge ist der Senat befugt, auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen zu prüfen, ob die Subsumtion des Landgerichts dessen verfahrensrechtliche Folgerung rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 287).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Gerade für die Wohnung besteht ein hohes Maß an Auffindungswahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2007, 1 StR 135/07, juris).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist danach bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen der Strafverfolgungsbehörden, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, immer geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 06.10.2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367, beck-online Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Ein Beweisverwertungsverbot stellt eine rechtliche Ausnahme vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) dar, so dass dessen fehlerhafte Annahme zu einem auf die Sachrüge hin zu beachtenden Fehler der Beweiswürdigung führt, soweit das Beweismittel aus der Beweiswürdigung ausgeschlossen wurde (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi), juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

    Durchsuchung; Fehler; Willkür; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Nur dann, wenn ausnahmsweise schon die mit einem solchen Versuch verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung - wegen Gefahr im Verzug - treffen, ohne sich vorher um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355, beck-online).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 273/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellungen in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2017 - 2 StR 273/17, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2072/10 v. 20.05.2011 - NJW 2011, 2783 ; BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 2 StR 394/15 v. 21.04.2016 - StV 2016, 539 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; OLG Zweibrücken, 1 OLG 2 Ss 3/18 v. 18.06.2018 - NStZ 2019, 301 ; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO , 63. Auflage 2020, § 105 Rn. 19) bzw. einer bewussten Missachtung des Richtervorbehalts oder der Verkennung seiner Voraussetzungen in gleichwertig grober Weise (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ; KK-StPO/Bruns, a.a.O., § 105 Rn. 22) geboten.
  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Juni 2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 -, jeweils nach juris und m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.08.2022 - 2 Ss 101/22

    Recht des Senats zur Änderung des Schuldspruchs; Kein Grund zur Schuldänderung

    Auf Seiten des Beschuldigten fallen ins Gewicht die Bedeutung der verletzten Beweiserhebungsvorschrift für seinen Rechtskreis sowie die Tiefe des Verfahrensverstoßes (OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Juni 2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18 -, juris).
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