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   BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17   

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https://dejure.org/2018,13759
BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17 (https://dejure.org/2018,13759)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2018 - 3 StR 355/17 (https://dejure.org/2018,13759)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 3 StR 355/17 (https://dejure.org/2018,13759)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 StPO; § 211 StGB
    Beweisantragsrecht (Konkretisierungs- und Hinweispflicht des Antragsstellers bei missverständlich formuliertem Beweisantrag; Aufklärungspflicht als Beurteilungsmaßstab bei der Ablehnung Beweisermittlungsanträgen; Ladung von Auslandszeugen); Tötung aus politischen Motiven ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 244 Abs. 2, 3, 5 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, §§ 211, 26 StGB, Art. 20 Abs. 4 GG, § 211 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung von Auslandszeugen i.R.d. Beweisantrags und der Beweiswürdigung i.R.e. Mordes

  • rewis.io

    Politische Tötungsmotive sind in aller Regel "niedrige Beweggründe"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vernehmung von Auslandszeugen i.R.d. Beweisantrags und der Beweiswürdigung i.R.e. Mordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vernehmung von Auslandszeugen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Beweisantrag - und die Verwirkung des Rügerechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 342
  • NStZ-RR 2018, 245
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17
    Der Senat kann offen lassen, ob in der vorliegenden Fallkonstellation - wie von den Revisionen mit der Sachrüge beanstandet - die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der mittelbaren Täterschaft bei uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler (zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR bzw. des Politbüros der SED, vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98. BGHSt 45, 270) anwendbar sind.
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17
    Der Senat kann offen lassen, ob in der vorliegenden Fallkonstellation - wie von den Revisionen mit der Sachrüge beanstandet - die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der mittelbaren Täterschaft bei uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler (zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR bzw. des Politbüros der SED, vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98. BGHSt 45, 270) anwendbar sind.
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Auszug aus BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Gericht ein Beweisbegehren nicht als Beweisantrag behandelt, weil der Antragsteller einen Zeugen nicht zum Beleg für dessen Wahrnehmungen benennt, sondern allein für Schlussfolgerungen (das Beweisziel), die dieser auf nicht mitgeteilter Erkenntnisgrundlage gezogen haben soll; dann ist der Antragsteller gehalten, die Tatsachen zu konkretisieren, die Gegenstand der unmittelbaren eigenen Wahrnehmung des Zeugen gewesen sein sollen (BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 3 StR 181/08, NStZ 2009, 171, 173).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Eine solche politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG - ungeachtet der damit im Einzelnen verfolgten Gesinnung - nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - AK 62/19 -, Rn. 12, juris, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17 -, Rn. 12, juris u. w. N.).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Einzelheiten der Motivlage sind dabei regelmäßig nicht von Bedeutung (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342; vgl. auch MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 92 mwN).
  • KG, 15.12.2021 - 2 StE 2/20

    Tiergartenmord

    In aller Regel sind politische Motive zur Tötung eines Menschen niedrige Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss v. 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17 -, BeckRS 2018, 9611).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Zwar lässt sich den Urteilsgründen nicht ausdrücklich entnehmen, ob das Kammergericht angenommen hat, dass auch der Angeklagte R.    als die Tötung fördernder Gehilfe das subjektive Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verwirklichte, was allerdings angesichts der festgestellten politisch geprägten Motivlage naheliegt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12 mwN; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89 Rn. 82).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 93 f.).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass politische Motive zur Tötung eines Menschen - jenseits der Ausübung des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG - per se den niedrigen Beweggründen unterfallen (s. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ-RR 2018, 245).
  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24
    Eine solche Motivlage erweist sich nicht nur als im besonderen Maß gemeinschaftsbedrohlich, sondern ist mit grundlegenden gesellschaftlichen Wertentscheidungen schlechthin unvereinbar und steht damit sittlich auf tiefster Stufe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 23; vom 10. Januar 2023 - AK 49/22, juris Rn. 32 mwN; zur politischen Tatmotivation im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ-RR 2018, 245; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 31).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 62/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus

    Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (vgl. Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 93 f.).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17

    Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in

    Das ist der Fall, wenn sich der Täter in Verfolgung seiner selbst gesetzten Ziele mit der Tötung über gesellschaftliche Wertentscheidungen bewusst hinwegsetzt, deren Beachtung für das Funktionieren eines demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens schlechthin konstitutiv ist, insbesondere indem er einen Gegner allein aufgrund dessen politischer Betätigung oder Überzeugung tötet (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 2 BJs 37/17-4, AK 14/17; siehe auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, juris Rn. 12).
  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Eine solche Motivlage erweist sich nicht nur als im besonderen Maß gemeinschaftsbedrohlich, sondern ist mit grundlegenden gesellschaftlichen Wertentscheidungen schlechthin unvereinbar und steht damit sittlich auf tiefster Stufe (vgl. allgemein zur Negierung derartiger Wertentscheidungen MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 90 ff.; zur politischen Tatmotivation im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 31; vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 2/23

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus politischen und

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

  • BGH, 31.07.2019 - AK 37/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus

  • BGH, 23.04.2020 - AK 9/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke;

  • OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19

    Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe

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